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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 18. April 2005 |
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Schadstoffmobil in Kirchheim und Neuenheim | |
Am Mittwoch, 20. April, ist das Schadstoffmobil des Amts für Abfallwirtschaft vor Ort im Stadtteil Kirchheim auf dem Kerweplatz an der Spinne, am Donnerstag, 21. April, in Neuenheim auf dem Marktplatz. Zwischen 10 und 14 Uhr können die Bürgerinnen und Bürger alle schadstoffhaltigen Abfälle abgeben, welche nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden. | |
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Familientag im Haus der Jugend | |
Eintrittsgelder werden zu Gunsten der Flutopfer in Südostasien gesammelt | |
Am Samstag, 23. April, findet im Haus der Jugend in der Römerstraße
87 ein Familientag zu Gunsten der Flutopfer in Südostasien statt. Mit
dem Erlös aus den Eintrittskarten wird der Bau einer Schule bei
Bentota in Sri Lanka unterstützt, ein Patenschaftsprojekt der Stadt
Heidelberg.
Los geht's um 14 Uhr mit Angeboten in allen Bereichen des Hauses der Jugend, wie Computer, Tanz, Offene Bühne, Werken, Ökologische Forschungsstation, Sport und vieles andere mehr. Die Angebote sind für Kinder ab vier Jahren, für Jugendliche und Erwachsene geeignet. Ab 19 Uhr findet eine große HipHop-Abschlussparty statt. Der Eintritt für den Familientag und die Abschlussparty beträgt einen Euro. Der gesamte Erlös kommt dem Schulbauprojekt zu Gute. Informationen gibt es beim Haus der Jugend, Römerstraße 87, Telefon: 60 29 26 oder per E-Mail: hausderjugend.hd@t-online.de. |
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Regelungen zu Spendenbescheinigungen | |
Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass sie keine
Spendenbescheinigungen für Überweisungen auf ihre Sonderkonten
"Flutkatastrophe" (Sparkasse Heidelberg, Konto 9045392, BLZ
672 500 20) und "Patenschaftskonto für Opfer der
Flutkatastrophe" (Sparkasse Heidelberg, Konto 9046224, BLZ
67250020) ausstellt. Bis zum 30. Juni reicht als Nachweis für das Finanzamt die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts oder der Ausdruck im Online-Banking. Diese Regelung hat das Bundesfinanzministerium erlassen, um den Zuwendungsnachweis zu erleichtern. Weitere Einzelheiten zu den steuerlichen Maßnahmen regelt ein
Schreiben des Bundsfinanzministeriums, welches auch im Internet unter http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_3792/DE/ |
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