Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 16. August 1999 |
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Baumschutzsatzung: Verfahren wird bürgerfreundlicher |
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Die Stadt Heidelberg wird ab
dem 01. September 1999 das Antragsverfahren der städtischen Baumschutzsatzung
bürgerfreundlicher gestalten. Die Bearbeitungsfrist wird sich wesentlich verkürzen und
über viele Anträge wird vor Ort schon entschieden werden können. Bürgermeister Thomas Schaller stellte das neue Verfahren jetzt vor. Zur Verkürzung der Bearbeitungszeit trägt bei, dass die formlosen schriftlichen Anträge auf das Fällen von Bäumen oder deren wesentlichen Veränderung ab dem genannten Zeitpunkt nicht mehr an das Umweltamt, sondern direkt an das Landschaftsamt einzureichen sind. Mitarbeiter dieses Amts nehmen auch die fachliche Prüfung vor. Die Anschrift lautet: Stadtverwaltung Heidelberg, Landschaftsamt, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg. Ebenfalls zur Verkürzung des Verfahrens trägt bei, dass der Baumsachverständige des Landschaftsamtes bei einer positiven Entscheidung die schriftliche Bestätigung dem Antragsteller jetzt sofort vor Ort aushändigen kann. Das Umweltamt wird, wie bisher, lediglich über Anträge entscheiden, die weiter gehender rechtlicher Prüfung bedürfen. Auch über Anträge, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, entscheidet weiterhin das Umweltamt, ebenso über Bäume, die sich auf öffentlichen Flächen befinden. Die seit 1986 geltende Baumschutzsatzung dient dazu, den Baumbestand im Stadtgebiet dauerhaft zu sichern. Sie schützt alle Bäume innerhalb der bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne, also auch innerhalb des Universitätsgeländes im Neuenheimer Feld. Einige Randzonen wie der Schloßgarten, das Neckarvorland oder die Friedhöfe fallen ebenfalls unter die Satzung. Die Baumschutzsatzung ist ganzjährig gültig. Fällungen und gestaltsverändernde Eingriffe dürfen nach dem Naturschutzgesetz normalerweise nicht während der Vegetationszeit zwischen dem 01. März und dem 30. September durchgeführt werden. Weitere Auskünfte zur Baumschutzsatzung und zum neuen Antragsverfahren geben Alfred Brechter vom Landschaftsamt, Telefon 58-28 32, oder Sabine Schmied beim Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung, Telefon 58-18 13. Formlose Anträge an die: Stadtverwaltung Heidelberg, Landschaftsamt, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg. |
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