Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 15. Februar 2002 |
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Trauungen vorübergehend im Palais Graimberg |
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Wegen des Rathausumbaus kann das historische Trauzimmer vorübergehend nicht genutzt werden - Kapelle im Palais Graimberg wird stilvoll umgebaut | |
Im Rathaus finden in diesem Jahr umfangreiche Umbaumaßnahmen zur
Neugestaltung des Eingangsbereichs statt. Von den Auswirkungen der
Bauarbeiten, insbesondere vom zu erwartenden Baulärm, ist auch das
Standesamt mit dem historischen Trauzimmer betroffen. Um allen
Brautpaaren eine angenehme und von den Bauarbeiten unbeeinträchtigte
Trauung zu ermöglichen, wird die Stadt Heidelberg die Eheschließungen
in der Zeit vom 15. März bis 30. April 2002 und vom 27.
Juli 2002 bis 30. Januar 2003 vorübergehend an einen anderen Ort verlegen. Nach
intensiven Prüfungen möglicher Alternativen zum Trauzimmer im Rathaus
hat sich die Stadtverwaltung für das Palais Graimberg, Kornmarkt 5,
entschieden. Dort wird zurzeit die ehemalige Hauskapelle renoviert und
bietet bald ein schönes Ambiente für Trauungen. In der ruhigeren
Bauzeit zwischen dem 3. Mai und dem 26. Juli 2002 finden die Trauungen
wie gewohnt im historischen Trauzimmer im Rathaus statt.
Graf de Graimberg, der als Retter der Heidelberger Schlossruine gilt, ist Namensgeber des Palais Graimberg und hatte hier in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts seinen Wohnsitz. Heute dient das Palais als städtisches Verwaltungsgebäude, in dem die Büros des Ersten Bürgermeisters, des Stadtplanungsamtes, des Amtes für Wohnbauförderung, des Hochbauamtes und des Agenda-Büros untergebracht sind. Ein "Schmuckstück" des Palais Graimberg ist die ehemalige Hauskapelle, die bis zum 15. März renoviert und stilvoll für Trauungen eingerichtet wird. Bei schönem Wetter steht der romantische Innenhof des Palais mit dem pittoresken Brunnen für die Gratulationscour nach der Trauung zur Verfügung. Außerdem wird ein angenehmes Wartezimmer für das Brautpaar und seine Gäste vorbereitet. Das Palais Graimberg ist selbstverständlich auch für Behinderte erreichbar. Der entsprechende Zugang befindet sich an der Ostseite des Gebäudes in der Kanzleigasse. Das Standesamt der Stadt Heidelberg hat Brautpaare, die sich für
eine Trauung in den nächsten Monaten angemeldet hatten, in einem
Schreiben über die Situation informiert. "Wir bitten Sie um
Verständnis, dass ein Gebäude wie das Rathaus den Anforderungen einer
modernen bürgernahen Verwaltung angepasst werden muss. Wir werden uns
bemühen, Ihre Trauung in angemessenem Ambiente vorzunehmen",
heißt es in dem Schreiben. Da das Standesamt im Palais Graimberg keine
Büroräume beziehen wird, sollten die Brautleute alle Änderungen, die
sich möglicherweise gegenüber der förmlichen Anmeldung zur Trauung
ergeben haben, rechtzeitig mitteilen. Dies betrifft beispielsweise
Veränderungen bei den Berufsbezeichnungen, der Anschrift oder
Informationen über ein inzwischen geborenes Kind. |
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Der Bezirksbeirat Rohrbach tagt wieder am | |
Donnerstag, 21. Februar 2002, 18 Uhr, im Alten Rathaus Rohrbach, Bürgersaal, Rathausstraße 43. |
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Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:
1. Furukawa - Sachstand 2. Spielflächenkonzept Rohrbach 3.01 Antrag Nr. 5004/2002 von SPD und GAL vom 06.08.2001: 3.02 4. Gehwegnasen Amalienstraße/Rathausstraße 5. Verschiedenes |
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Frösche und Kröten sind wieder unterwegs |
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Vorsicht: Zahlreiche Helferinnen und Helfer sind wieder auf den Straßen Unterwegs, um Amphibien sicher zu den Laichgewässern zu bringen | |
Mit Ende der Bodenfröste und Einsetzen milder Witterung erwachen die
Amphibien in ihren frostsicheren Winterquartieren. Bei regnerischem
Wetter, Temperaturen von mehr als fünf Grad und Einsetzen der
Dämmerung beginnen sie mit ihrer Wanderung zu den Laichgewässern.
Auf dem Weg zu den Laichgewässern müssen die Tiere oftmals auch Straßen überqueren. Ein besonderes Risiko besteht nach bisherigen Erkenntnissen insbesondere für Amphibien mit traditioneller Bindung an das Laichgewässer. Dazu gehören unter anderem Erdkröte, Gras-, Laub- und Springfrosch sowie Teich- und Bergmolch. Populationen dieser Arten laufen Gefahr, innerhalb weniger Jahre durch die Gefahren im Straßenverkehr vollständig ausgelöscht zu werden. Viele freiwillige Helferinnen und Helfer haben es sich während der Amphibienwanderzeit auch in diesem Jahr wieder zur Aufgabe gemacht, bei den entsprechenden Witterungsverhältnissen in den Abend- und frühen Morgenstunden die wandernden Amphibien einzufangen und sicher über die Straßen zu tragen. Positive Bilanz: Allein im letzten Jahr wurden 4481 Amphibien gezählt, die auf diese Weise gerettet werden konnten. Dabei kommt es aber auch für die Helfer/innen mitunter zu gefährlichen Situationen, wenn trotz Hinweisschildern und Geschwindigkeitsgeboten nicht entsprechend langsam und aufmerksam gefahren wird. Das Amt für Unweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg bittet, sowohl auf die freiwilligen Helfer/innen als auch auf die wandernden Amphibien besondere Rücksicht zu nehmen und die Fahrgeschwindigkeit der Gefahrensituation anzupassen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten. Für den Zeitraum des Amphibien-Frühlingszuges von Ende Februar bis Ende April wird schon heute auf die dann geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern hingewiesen, die im Bereich Bierhelderhof/Meyerhofstraße/Boxberg und in der Nähe des Kohlhofs im Bereich Neuer Hilsbacher Weg, Königstuhlweg, Kraussteinweg, Drei-Eichen-Weg wegen der Amphibienwanderung gelten wird. Zum Schutz der Helferinnen und Helfer sowie der Amphibien werden in den gefährlichen Bereichen Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Im Bereich Schlierbach müssen sich die motorisierten Verkehrsteilnehmer auch dieses Jahr wieder darauf vorbereiten, dass es bei verstärkter Amphibienwanderung sowohl beim Schlierbachhang, beim Rondell, als auch bei der Wolfsbrunnensteige und am Klingelhüttenweg - jeweils an der Waldgrenze - zu Straßensperrungen zwischen 19.30 Uhr und 6.30 Uhr kommen wird. In der Sommerzeit gilt die Regelung entsprechend von 20.30 Uhr bis 7.30 Uhr. Auf den Zeitraum der Straßensperrungen wird in der Presse kurzfristig hingewiesen. Nähere Informationen sind beim städtischen Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde - unter Telefon 58-1812, 58-1813 oder 58-1817 erhältlich. |
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