Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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14. August 2002

Neuer Sportkalender für Ältere
Die Stadt Heidelberg legt die neueste Ausgabe des Sportkalenders für Ältere vor. Der Sportkalender mit über 150 Aktiv-Angeboten in allen Stadtteilen ist ab sofort in allen Bürgerämtern, Seniorenzentren und Bädern sowie im Sport- und Bäderamt der Stadt Heidelberg, Tiergartenstraße 13/1, kostenlos erhältlich.

Hunde bitte an die Leine
Frei umherlaufende Hunde im Stadtwald und in öffentlichen Anlagen sorgen immer wieder für Probleme. Die Stadt Heidelberg appelliert deshalb an die Hundehalter/innen, ihre Vierbeiner an die Leine zu nehmen.

Zwar gibt es nach den gesetzlichen Bestimmungen im Wald grundsätzlich keinen Leinenzwang, allerdings besteht im Bereich von Kinderspielplätzen sowie Spiel- und Liegewiesen die Verpflichtung, Hunde an die Leine zu nehmen. Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen innerhalb geschlossener Ortschaften sind Hunde stets an der Leine zu führen. Das gleiche gilt für die öffentlichen Grünanlagen. Auf Kinderspielplätze und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Außerhalb der Ortschaften - insbesondere auf Feldern und Wiesen - gilt, dass Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Der Hund muss sich - wenn er nicht angeleint ist - im Einwirkungsbereich des Halters befinden und zuverlässig gehorchen. So genannte Kampfhunde und andere als gefährlich eingestufte Hunde sind immer an der Leine zu führen und müssen sogar einen Maulkorb tragen. Für sie gelten die besonderen Bestimmungen der sogenannten Kampfhundeverordnung, die im August 2000 in Kraft getreten ist.

Ungeachtet der gesetzlichen Regelungen bittet die Stadt Heidelberg alle Hundehalter nochmals eindringlich, ihre Hunde beim Spaziergang stets in Reichweite und möglichst auch an der Leine zu halten.


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Stand: 14. August 2002