Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 12. August 2002 |
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Stadt gewährt während der Heizperiode wieder einmalige Heizungshilfe für Berechtigte |
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Die Stadt Heidelberg gewährt für das kommende Winterhalbjahr (1. Oktober
2002 bis 30. April 2003) Sozialhilfeempfängern und Bürger/innen mit
geringem Einkommen wieder Heizkostenbeihilfe für Einzelheizungen. Alle
Heidelberger/innen, die keine laufenden Leistungen beziehen, deren
Einkommen aber nur geringfügig über dem Bedarfssatz des
Bundessozialhilfegesetzes liegt, erhalten die Heizungshilfe auf Antrag.
Folgende Heizungsbeihilfen werden für den Erwerb von Kohle oder Öl für Einzelöfen in Form einer einmaligen Zahlung gewährt: Alleinstehende erhalten je nach Brennstoff 189 oder 213 Euro, Haushalte mit ein und zwei Personen 348 oder 427 Euro, Haushalte mit drei und vier Personen 412 oder 529 Euro und Haushalte mit fünf und mehr Personen bekommen 482 oder 649 Euro. Die Anträge werden ab sofort bei den Bürgerämtern und dem Sozialamt, Fischmarkt 2, ausgegeben. Die Anträge werden vom 2. September 2002 bis 30. April 2003 in den zuständigen Bezirken des Sozialamts, der Fürsorgestelle für Kriegsopfer, Hans-Böckler-Straße 3, und allen Bürgerämtern entgegengenommen. Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag müssen für die Bearbeitung ein gültiger Personalausweis des Haushaltsvorstandes, Unterlagen über das Einkommen (zum Beispiel Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Nachweise über andere Sozialleistungen und ähnliches) sowie Belege über die Miethöhe vorgelegt werden. In Ausnahmefällen können die Anträge auch von Dritten, sofern sie eine schriftliche Vollmacht haben, gestellt werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Für Anträge, die erst nach dem 31. Dezember 2002 gestellt werden, kann die Heizkostenhilfe nur noch anteilig gewährt werden: ab Januar die Hälfte, im Februar ein Drittel und im März nur noch ein Sechstel des jeweiligen Gesamtbetrages. Diese Regelung bezieht sich nur auf Erstanträge. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Bürger/innen mit geringem Einkommen, deren Wohnung über Zentralheizung geheizt wird, können bei Nachforderungen aus Heizkostenabrechnungen eine einmalige Unterstützung beantragen. |
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Gehwegreinigungsgebühren werden fällig |
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Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass die dritte Rate der Gehwegreinigungsgebühren 2002 zum 15. August 2002 für alle gebührenpflichtigen Anwesen fällig wird. Bei manueller Abbuchung bitte die Fälligkeit beachten und das Buchungszeichen angeben. |
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Recyclinghof geschlossen | |
Am Donnerstag, 15. August, sind der Recyclinghof am Oftersheimer Weg sowie die Verwaltung der Heidelberger Dienste in der Bergheimer Straße 26 aus betrieblichen Gründen ab 14 Uhr geschlossen. Bereits ab 13 Uhr sind die Recycling-Außenhöfe geschlossen, bis auf den Recyclinghof Wieblingen bei der Abfallentsorgungsanlage, der wie üblich bis 16 Uhr geöffnet hat. |
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Stadt kauft Kunst | |
Wie in den vergangenen 13 Jahren kauft die Stadt Heidelberg auch in
diesem Jahr Arbeiten von Künstlerinnen und Künstlern aus Heidelberg und
der Region an. Mit ihren alljährlichen Kunstankäufen leistet die Stadt
Heidelberg einen Beitrag zur Förderung der heimischen Kunstszene.
Angekauft werden im Jahr 2002 Kunstwerke aus der Sparte dreidimensionale
Arbeiten (Skulpturen/ Objekte). Installationen können aus
organisatorischen Gründen nicht angenommen werden.
Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler aus Heidelberg und der Region, deren Wohnort dem Postleitzahlenbereich 69... zugeordnet ist. Eingereicht werden soll eine Mappe mit Reproduktionen der angebotenen Kunstwerke, Preisangaben sowie eine Kurzbiografie. Originale oder Modelle können nur in handlichen Formaten berücksichtigt werden. Die Preisobergrenze beträgt 2.500 Euro je Skulptur oder Objekt. Bei den Künstlerinnen und Künstlern, die für einen Ankauf in Frage kommen, sind Atelierbesuche geplant, die der Jury bei der Entscheidung über einen Ankauf helfen sollen. Eine Auswahlkommission berät Oberbürgermeisterin Beate Weber beim Ankauf der Kunstwerke. Dem Gremium gehören an: Elke Wassmann (Heidelberger Malerkreis), Hans Gercke (Heidelberger Kunstverein), Prof. Dr. Peter Anselm Riedl (Kunsthistorisches Seminar der Universität Heidelberg), Dr. Milan Chlumsky und Werner Schaub (beide Künstlergruppe '79, BBK). Mit der Teilnahme erkennen die Künstlerinnen und Künstler die Jury und das Auswahlverfahren an. Bewerbungen können im Zeitraum vom 20. bis zum 31. Oktober zwischen 8 und 16 Uhr im Kulturamt, Haspelgasse 12, 69117 Heidelberg abgegeben oder im gleichen Zeitraum per Post zugesandt werden. Nähere Informationen im Kulturamt der Stadt Heidelberg unter Telefon 58 33 06. |
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Heidelberger Internetangebot für Frauen ist stark gefragt |
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Immer mehr Zugriffe auf www.heidelberg.de/frauen | |
Seit knapp dreieinhalb Jahren ist das Amt für die Gleichstellung von Frau und Mann im Internet präsent. Von anfänglich nur einer Seite hat sich das Angebot in der Zwischenzeit zu einem nutzer/innenfreundlichen Serviceportal gemausert. Von Anfang an stand die Nutzerfreundlichkeit der Seiten im Vordergrund. So zeichnen sich die Seiten durch eine klare Struktur, einen hohen Wiedererkennungsfaktor, einfache Bedienbarkeit und leichte Auffindbarkeit über das städtische Internetangebot aus. Für all dies spricht auch die Tatsache, dass sich die Zugriffe auf die Seite im vergangenen Jahr enorm erhöht haben. Im Juni 2002 waren es fast sechs mal mehr Zugriffe als im Juni 2001. Über diesen Erfolg freuen sich alle Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsamtes und ermuntern zum Reinschauen und Wiederkommen. |
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