Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

12. März 2003

"Die Zukunft beginnt heute"

Agenda-Büro ruft zur Mitwirkung bei den 2. Heidelberger Agenda-Tagen auf
Am 20. und 21. September finden zum zweiten Mal die Heidelberger Agenda-Tage auf dem Neckarvorland statt. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung koordiniert das Agenda-Büro der Stadt Heidelberg.

Unter dem Motto "Die Zukunft beginnt heute" sollen mit den Agenda-Tagen die Aktivitäten im Rahmen der Heidelberger Lokalen Agenda in ihrer ganzen Breite der Öffentlichkeit und den teilnehmenden Akteuren präsentiert werden und zum Mitmachen anregen. Die Lokale Agenda strebt eine Entwicklung an, die gleichermaßen sozial verantwortlich, umweltverträglich und wirtschaftlich erfolgreich ist.

Geplant ist an den beiden Tagen eine bunte Mischung aus Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Mitmachangeboten und kulturellen Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene. Zentraler Bestandteil der Agenda-Tage ist die Projektbörse im Agenda-Haus. Sie bietet die Möglichkeit, die Vielfalt der Projekte im Rahmen der Lokalen Agenda der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Interessierte Einrichtungen oder Initiativen, die sich an den 2. Heidelberger Agenda-Tagen am 20./21. September beteiligen möchten, können sich direkt an das Agenda-Büro der Stadt Heidelberg wenden, Telefon 58-2121.


Stadt Heidelberg erhöht Anreiz zum Wassersparen

"Förderprogramm Nachhaltiges Wassermanagement"
Bereits im vergangenen Sommer hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg ein Förderprogramm beschlossen, das den schonenden Umgang mit Wasser belohnt. Die Stadt Heidelberg fördert damit verschiedene Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung und Regenwassernutzung.

Für das aktuelle Förderprogramm stehen in diesem Jahr 36.000 Euro bereit. Zuschüsse gibt es für folgende sechs Maßnahmen:

1. Regenwassernutzung im Garten
Gefördert wird die Errichtung von Zisternen für Regenwasser, das zur Gartenbewässerung und anderen Zwecken im Freien genutzt wird. Die Zisternen müssen mindestens 0,5 Kubikmeter Wasser fassen und dürfen nicht aus PVC sein. Es wird ein Zuschuss von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 100 Euro je Kubikmeter Speichervolumen, gewährt.

2. Regenwassernutzung im Haus
Regenwasser lässt sich bedenkenlos zur Toilettenspülung und in der Waschmaschine einsetzen. Daher wird die Errichtung oder Modernisierung einer Regenwassernutzungsanlage (RWNA) im Gebäude nach dem Stand der Technik gefördert. Um für die Modernisierung der RWNA Zuschüsse zu erhalten, muss die Anlage vor Inkrafttreten des Förderprogramms installiert worden sein. Generell werden 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1.300 Euro gewährt.

3. Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von zum Beispiel überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung oder Belagsänderung). Die Förderung setzt mit der (Teil-) Entsiegelung einer Mindestfläche von 10 Quadratmetern ein. Sie beträgt 10 bis 15 Euro je Quadratmeter (teil-) entsiegelter Fläche. Je wasserdurchlässiger die Fläche, desto mehr Geld gibt es, lautet die Faustregel.

4. Versickerung
Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser über eine bewachsene Bodenschicht mit mindestens 30 Zentimeter Dicke. Die Versickerung kann über eine Flächenversickerung, über Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 5 Euro je Quadratmeter Fläche, die in die Versickerungsanlage entwässert wird. Maximal werden 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, die Grenze liegt bei 2.600 Euro.

5. Dachflächenbegrünung

Es wird eine dauerhafte "geschlossene" Dachbegrünung einer in ökologischer Hinsicht wertvollen Vegetation gefördert. Das aufgebrachte Bodensubstrat muss mindestens acht Zentimeter hoch sein. Die Förderung beträgt pro Quadratmeter Vegetationsfläche 10 bis 15 Euro, je nach Höhe der Substratschüttung. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt maximal 2.600 Euro pro Gebäude, werden gewährt. Die Dachbegrünung muss fachgerecht erfolgen.

6. Wasserzähler
Gefördert wird der nachträgliche Einbau von Wohnungswasserzählern in Mietwohnungen. Die Förderung ist auf 50 Wasserzähler pro Gebäude begrenzt. 50 Prozent der Einbaukosten, maximal 25 Euro pro Wohnung, werden als Förderung gewährt.

Weitere Maßnahmen
Sinnvolle Maßnahmen zum Wassermanagement, die in diesem Förderprogramm nicht aufgelistet sind, können ebenfalls gefördert werden. Die Förderhöhe richtet sich dabei nach vergleichbaren, im Programm aufgeführten Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie kirchliche Einrichtungen, die eine Maßnahme im Sinne des Förderprogramms im Stadtgebiet Heidelberg durchführen wollen. Nichteigentümer bedürfen der Zustimmung des Eigentümers. Gefördert werden allerdings nur Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde.

Antragsverfahren
Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen (Angebot, Bilder, Lageplan, Beschreibung etc.) bei der Stadt Heidelberg, Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, einzureichen. Eine Bewilligung erfolgt erst, wenn der Gesamtzuschuss mindestens 100 Euro beträgt.

Weitere Informationen - Ansprechpartner
Da nicht alle Förderbedingungen hier dargestellt sind, empfiehlt sich in jedem Fall eine persönliche Beratung. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm erteilen die Ansprechpartner des Amts für Baurecht und Denkmalschutz im Technischen Bürgeramt Norbert Großkinsky, Telefon 58-2512, und Jörg Mergenthaler, Telefon 58-2513. Fragen zur fachlichen Umsetzung beantworten im Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung Volker Mehring, Telefon 58-4554, und Michael Uhlig, Telefon 58-1805.


Zum Seitenanfang
Zum vorhergehenden Pressedienst
Zum Archiv
Zurück zur Startseite



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 12. März 2003