|
Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 12. Februar 2004 |
|
|
HipHop-Party im Haus der Jugend | |
Am Freitag, 13. Februar, veranstaltet das Haus der Jugend von 19.30 bis 24 Uhr eine große HipHop-Party für Jugendliche von 13 bis 17 Jahren. Der Eintritt ist frei. Alle weiteren Infos gibt es im Haus der Jugend, Römerstraße 87, Telefon 06221/ 60 29 26. | |
|
|
Bekämpfung der Geflügelpest | |
Nach einer soeben in Kraft getretenen Verordnung des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft muss jede Person, die Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner
Wachteln oder Tauben hält, dies der zuständigen Behörde (das ist
für den Stadtkreis Heidelberg das Amt
für öffentliche Ordnung, Veterinäramt) unter Angabe des Namens
der Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen
Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standorts unverzüglich anzeigen,
sofern eine solche Anzeige nicht bereits früher erfolgt ist.
Anzuzeigen sind dann allerdings Änderungen. Anzuzeigen ist auch, wenn
innerhalb von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von
mindestens drei Tieren (bei einer Bestandsgröße von bis zu 100
Tieren) oder zwei Prozent der Tiere eines Bestandes von mehr als 100
Tieren eintreten oder es zu einer Veränderung der Legeleistung oder
der Gewichtszunahme kommt.
Wer Geflügel hält, muss ein Register führen, in dem Folgendes einzutragen ist: 1. bei Erwerb von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des bisherigen Besitzers, Datum des Zugangs sowie Art des Geflügels, 2. bei Abgabe von Geflügel Name und Anschrift des Transportunternehmens und des Erwerbers, Datum des Abgangs sowie die Art des Geflügels und 3. für den Fall, dass eine betriebsfremde Person die Geflügelhaltung betritt, Name und Anschrift dieser Person, das Datum des Betretens sowie das Datum, an dem diese Person nach ihren eigenen Angaben zuletzt eine andere Geflügelhaltung betreten hat. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Tieranzeigepflicht und das Führen des Registers als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können. |
|
|
|
Politisches Ehrenamt - eine Chance für Frauen | |
Seminar-Reihe des Gleichstellungsamtes erfolgreich abgeschlossen | |
"Was hindert Heidelberger Bürgerinnen daran, sich besser auf dem
politischen Parkett einzubringen?" Die Antworten auf eine
mündliche Befragungsaktion des Gleichstellungsamtes
bildeten die Grundlage für ein Programm, das vom Deutschen Städtetag
in die Liste kommunaler Best-Practice-Beispiele für die Umsetzung des
Gender Mainstreaming aufgenommen wurde.
Anfang Februar endete diese beispielhafte Seminar-Reihe "Chance politisches Ehrenamt". Ins Leben gerufen wurde die neue Form der politischen Bildung von der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Heidelberg, Dörthe Domzig. Sie konzipierte gemeinsam mit Experten/innen eine Qualifizierungsreihe für Frauen zur Wahrnehmung politischer Ehrenämter, die genau die Anliegen der Teilnehmerinnen aufgreift. In der Landeszentrale für politische Bildung Heidelberg und Stuttgart, der VHS Heidelberg, besonders bei den Gemeinderätinnen und natürlich der Oberbürgermeisterin der Stadt Heidelberg fand sie Kooperationspartner/innen, die dieses Projekt gern unterstützten. Insgesamt haben über 90 Frauen an den Bausteinen der drei Kurse teilgenommen. "Das war eine taffe Sache mit den rund 40 vierstündigen Seminaren", so die Initiatorin und Co-Trainerin, Dörthe Domzig. "Aber es hat viel Spaß gemacht, die Frauen waren mit großem Interesse und ernsthaftem Engagement dabei und die Rückmeldungen für unser Angebot waren ausgesprochen positiv. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir einige der Teilnehmerinnen demnächst in öffentlichen Ehrenämtern wiedertreffen werden." |
|
|
|
Zum Seitenanfang | |
Zum vorhergehenden Pressedienst | |
Zum Archiv | |
Zurück zur Startseite | |
Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved Stand: 12. Februar 2004 |