Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,

E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

10. August 2000

Friedhofsruhe durch Fahrradfahrer erheblich gestört
  Besucher/innen des Bergfriedhofs klagen über rücksichtslose Radfahrer auf den Friedhofswegen

Friedhofswege als Fahrrad-Parcours oder Trainingsstrecke für Mountainbiker? Eigentlich undenkbar, aber leider eine Tatsache. Vor allem auf dem Bergfriedhof fühlen sich immer mehr Friedhofsbesucher/innen durch Radler/innen erheblich belästigt und beschweren sich beim Landschaftsamt der Stadt Heidelberg über die gestörte Friedhofsruhe.

"Wir stellen eine zunehmend sinkende Hemmschwelle fest, was die Einhaltung der Friedhofsregeln angeht", bedauert Michael Schwarz, Leiter des Landschaftsamtes. Sind doch Räder auf dem Friedhofsgelände verboten, worauf durch Piktogramme an sämtlichen Friedhofseingängen auch deutlich hingewiesen wird. "Gerade ältere Leute fühlen sich durch die leise herankommenden Radler regelrecht bedroht", informiert Schwarz, zumal, so die empörten Anrufer, die meisten Radfahrer mit üblen Beschimpfungen auf den Hinweis des Fahrradfahrverbots reagieren. Eine Erfahrung, die die Anrufer/innen mit den Mitarbeiter/innen des Landschaftsamtes, die auf den Friedhöfen ihre Arbeit tun, teilen. Auch die Friedhofsgärtner klagten in letzter Zeit vermehrt über unerfreuliche Begegnungen mit unverschämten Radlern, die sich verbal vehement gegen die Erinnerung an geltende Vorschriften zur Wehr setzen. Schwarz: "Es ist keineswegs so, dass die Regeln nicht bekannt wären - sie werden nur einfach nicht beachtet."

Dass einige Radler die Friedhofswege auf dem Bergfriedhof als bequeme und autofreie Abkürzung zwischen Görresstraße und Steigerweg benutzen, kann Michael Schwarz nachvollziehen, "aber wenn schon, dann nur schiebend!" Rasende Radler würden genau so wenig der Würde und Bedeutung des Ortes gerecht wie Gassi-gehende Hundehalter. "Ein Friedhof ist weder ein Trainingsgelände noch ein Freizeitpark", erinnert Schwarz an die von Einigen offensichtlich verdrängte Selbstverständlichkeit. Auch auf den anderen Heidelberger Friedhöfen sind die geschilderten Probleme nicht unbekannt - der Ehrenfriedhof wird sogar als Grillstätte benutzt.

"Wir wollen mit der öffentlichen Thematisierung des Problems den Friedhofsbesuchern, die sich zu Recht gestört fühlen, den Rücken stärken. Deswegen sind auch Kontrollen vorgesehen", erläutert Michael Schwarz das weitere Vorgehen in Sachen Friedhofsruhe. Auf dem Bergfriedhof wird in Zukunft der Gemeindevollzugsdienst (GVD) nach dem Rechten sehen. "Wir hoffen aber", so Schwarz, "dass die Radler/innen auch ohne juristische Belehrung einsehen werden, dass ein Friedhof ein Ort der Besinnung und Ruhe ist und keine Rennstrecke."


"Biergartenmotte" macht den Rosskastanien
zu schaffen
  Ein Kleinschmetterling aus Mazedonien sorgt zur Zeit für braune Blätter und kahle Zweige

Braune Kastanienblätter im Sommer? Nicht nur Bayerns Biergartengäste sind wegen der ungewohnt frühen Blätterfärbung und kahler Zweige beunruhigt. Auch beim Landschaftsamt der Stadt Heidelberg häufen sich die Anrufe besorgter Bürger/innen wegen brauner Kastanienblätter.

Schuld an der Braunfärbung der Blätter, die zunächst hässliche Flecken bekommen, sich zusammenrollen und später ganz von den Zweigen fallen, ist die Rosskastanienmotte (Dameraria ohridella). Sie wurde 1983 in Mazedonien entdeckt. Die Larven des fünf Millimeter großen Schmetterlings leben fast ausschließlich in den Blättern der weißblütigen Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), dem typischen Biergartenbaum. Dort fressen sie Minen in das Blattgewebe und verpuppen sich. Bei sehr starkem Befall ist die Kastanie bereits im August bis zu 90 Prozent kahl gefressen.

Die "Biergartenmotte" ist ein typisches Beispiel für Tierarten, die von Menschen in andere Gebiete verschleppt werden und sich dort in Abwesenheit natürlicher Feinde in rasender Geschwindigkeit vermehren. Die Verbreitung der Kleinschmetterlinge erfolgt zum einen über die Windverdriftung. Man geht aber auch davon aus, dass der Kleinschmetterling als blinder Passagier im Auto, LKW oder mit der Bahn nach Deutschland reist. Zwischenzeitlich ist die Motte flächendeckend in Süddeutschland verbreitet. Bonn, Kassel, Leipzig und Berlin melden ebenfalls braune Kastanienblätter. Schätzungen zufolge werden in rund zehn Jahren alle Rosskastanien in Europa befallen sein.

Bedeutet dies das Ende des geschätzten Schattenspenders? Nein, heißt es dazu deutlich von den Baumexperten aus dem städtischen Landschaftsamt. Denn wenn die Blätter im Hochsommer abfallen, hat der Kastanienbaum noch genügend Zeit für seinen Stoffwechsel. Gefährdet sind nur geschädigte Bäume und solche, die am falschen, also an einem zu trockenen Standort stehen.

Empfohlen wird, die Bäume gut zu wässern und das Laub zu verbrennen, da dort die Puppen der Motte überwintern. Mit dem Laub vernichtet man allerdings auch die Parasiten, die sich langsam an den fremden Falter gewöhnen. Rund 15 Arten von Erz- und Schlupfwespen haben die Mottenlarve zwischenzeitlich als Nahrung für den eigenen Nachwuchs entdeckt. Auch Meisen und andere Insektenvertilger haben bereits Gefallen an der Biergartenmotte gefunden.


Neue Kampfhundeverordnung schützt Bürgerinnen und Bürger
  Ab 16. August: Kennzeichnungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang - Halter müssen Kampfhundebesitz anzeigen

Am 16. August 2000 tritt die neue "Kampfhundeverordnung" des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Auch für Heidelberger Hundehalter heißt das, dass sie sich auf neue Regelungen einstellen müssen. Auf die Veränderungen der neuen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde weisen jetzt die Polizeidirektion und die Stadt Heidelberg gemeinsam hin:

· Bis zum Beweis der Harmlosigkeit gelten Pit Bull Terrier, American Stafford-shire Terrier und Bullterrier einschließlich ihrer Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden als Kampfhunde.

· Als Kampfhunde gelten auch Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Español, Mastino Neapoletano, Mastiff und Tosa Inu einschließlich ihrer Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, wenn bei ihnen Anhaltspunkte für Aggressivität oder Gefährlichkeit erkennbar sind.

· Darüber hinaus behält die neue Verordnung den bisherigen Begriff "gefährliche Hunde" bei. Das sind Hunde, von denen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

· Im Einzelfall prüfen ein Amtstierarzt und ein sachverständiger Polizist gemeinsam, ob die Kampfhundeeigenschaft vorliegt.

Künftig gilt für alle Halterinnen und Halter: alle Hunde der oben genannten Rassen müssen an der Leine geführt werden. Kampfhunde und gefährliche Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Überdies sind sie verpflichtet, eine Kennzeichnung am Halsband anzubringen, aufgrund derer der Halter ermittelt werden kann. Kampfhunde und gefährliche Hunde dürfen nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt wird. Bei Besitzerwechsel eines Kampfhundes oder gefährlichen Hundes besteht für den bisherigen Halter eine Anzeigepflicht beim Amt für öffentliche Ordnung als zuständige Ortspolizeibehörde.

Wer sich einen Hund der genannten Rassen zulegen will, muss bei der Ortspolizeibehörde ein berechtigtes Interesse sowie seine Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen. Hundehalter, die bereits einen Kampfhund besitzen, haben die Pflicht, dies innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung, also bis zum 13. September beim Amt für öffentliche Ordnung, Bergheimer Straße 69, anzuzeigen.

Stadt und Polizeidirektion raten den Besitzern auch der anderen neun genannten Rassen dringend, den Besitz des Hundes ebenfalls bis zum 13. September anzuzeigen. Stellt sich nämlich nach Ablauf der vier Wochen die Gefährlichkeit des Tieres heraus, bedarf seine weitere Haltung nach der neuen Verordnung einer Erlaubnis. Diese wird jedoch bei fehlender rechtzeitiger Anzeige in der Regel nicht erteilt werden können.

Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters oder der Halterin bestehen oder eine konkrete Gefährdung festgestellt werden, kann die Behörde die Hundehaltung untersagen. Die Polizei hat angekündigt, bei Verstößen einzuschreiten und insbesondere bei Uneinsichtigkeit Bußgeld und Auflageverfahren einzuleiten. "Natürlich muss ab dem 16. August nicht jeder Hundebesitzer beim Spaziergang mit scharfen Kontrollen rechnen. Wir wollen aber, dass sich die Bürger sicher fühlen. Deshalb werden wir bei Kampfhunden und anderen aggressiven, gefährlichen und auffälligen Tieren sehr streng auf die Einhaltung der neuen Verordnung achten", erläutert Polizeioberrat Hans Becker von der Heidelberger Polizeidirektion.

Unabhängig von der "Kampfhundeverordnung" appelliert die Stadt Heidelberg noch einmal an alle Hundehalter/innen, mit ihren Vierbeinern - gleich welcher Rasse - verantwortungsvoll umzugehen. Heiner Bernhard, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung: "Im Interesse eines guten Miteinanders möchten wir alle Hundehalterinnen und -halter daran erinnern, dass es wie andernorts auch in Heidelberg verboten ist, Hunde auf Kinderspielplätzen mitzuführen oder in Grünanlagen frei laufen zu lassen. Dies gilt auch für die Neckarwiese. Insbesondere im Fußgängerbereich in der Altstadt sind Hunde an kurzer Leine bei Fuß zu führen. Nur so können wir erreichen, dass auch künftig der Schutz und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg gewährleistet werden kann."


Gemeinsame Wege bei der Kriminalitätsbekämpfung
  Erfreuliche Ergebnisse der Kommunalen Kriminalprävention bei letzter Sitzung des Lenkungsgremiums vorgestellt

Durchweg erfreuliche Ergebnisse vermeldeten die Vertreter der Facharbeitsgruppen der Kommunalen Kriminalprävention bei der jüngsten Sitzung des Lenkungsgremiums. In dem behördenübergreifenden Gremium, das seit 1997 zweimal jährlich tagt, gehen Stadt und Polizei gemeinsame Wege bei der Kriminalitätsbekämpfung.

So berichtete Dörthe Domzig, Leiterin des Amts für Frauenfragen der Stadt Heidelberg, aus der Facharbeitsgruppe "Gewalt gegen Frauen" über die Kampagne "Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache", stellte bestehende Service-Angebote des Amtes wie das Frauennachttaxi, Wen-Do-Kurse, das Beleuchtungskonzept zur Beseitigung so genannter Angsträume vor und erläuterte das Projekt "SOS-Handy", das inzwischen vom Verein "Sicheres Heidelberg" betrieben wird und bundesweite Beachtung gefunden hat.

Erfreulich auch der Bericht des Kinder- und Jugendamtes aus der Facharbeitsgruppe "Jugend", die das "Präventionsbegleitkonzept an Heidelberger Hauptschulen" betreut. In diesem Projekt werden Schüler/innen ab der 5. Klasse bis zur Schulentlassung durchgehend begleitet, werden mit Problemen wie Gewalt und Drogen konfrontiert und im Umgang damit geschult. Seit Januar 2000 ist beim Kinder- und Jugendamt außerdem ein "Lehrstellenvermittler" beschäftigt, der vor allem Hauptschüler/innen beim Übergang von der Schule in den Beruf behilflich ist.

Die Heidelberger Polizei stellte im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Zunahme bei Taschendiebstählen und bei Diebstählen an Kraftfahrzeugen fest. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen wie etwa durch die Zusammenarbeit mit einer neuen Facharbeitsgruppe "Sicherheit im Einzelhandel" sollen unter Mitwirkung von Geschäften die Gelegenheiten zum Diebstahl reduziert werden. Bei den Kfz-Aufbrüchen werden kleinräumig Maßnahmen an Brennpunkten erfolgen. So sollen etwa Handzettel auf dem Neuenheimer Feld verteilt werden, damit Wertsachen beim Parken nicht mehr so häufig im Auto zurückgelassen werden. In der Jugendherberge, wo ebenfalls eine Reihe von Diebstahldelikten verzeichnet wurden, werden sich Stadt und Polizei vor allem für bauliche Maßnahmen vor Ort einsetzen. Die erforderlichen Daten für die Brennpunktanalyse liefert der vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik geführte Kriminalitätsatlas.

Ein weiteres Projekt stellte Kriminaldirektor Bernd Fuchs, Leiter der Kriminalpolizei Heidelberg vor. Das so genannte "Netzwerk Jugendkriminalität" (NJK) kümmert sich insbesondere um die so genannten jugendlichen Intensivtäter, also um Jugendliche, die bereits mehrfach straffällig geworden sind. Ziel dieses Netzwerks ist es, unter Beteiligung möglichst vieler Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe ein besseres Miteinander und letztlich auch schnellere Sanktionen zu gewährleisten.

Beibehalten werden soll, so Fuchs, die Polizeipräsenz auf dem Bismarckplatz, um das verbesserte Sicherheitsempfinden der Heidelberger Bürger/innen auch weiterhin zu gewährleisten. Angestrebt wird eine Dauerlösung anstelle des Provisoriums Polizeicontainer.

Das Heidelberger Modellprojekt gegen häusliche Gewalt erläuterte der Leitende Polizeidirektor Schmalz dem Lenkungsgremium. Erstmals kann bei Gewaltanwendung der gewalttätige Partner aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden - eine Vorgehensweise, wie sie in Österreich bereits erfolgreich praktiziert wird.

Wer sich für die Arbeit des Lenkungsgremiums interessiert, kann sich an das Amt für öffentliche Ordnung, Herrn Nägele, unter Telefon 58 17 81, wenden.

  Lenkungsgremium Kriminalprävention
  Mitglieder des Lenkungsgremiums Kommunale Kriminalprävention sind: Oberbürgermeisterin Beate Weber; Leitender Polizeidirektor Bernd Schmalz; der Leiter der Kriminalpolizei, Kriminaldirektor Bernd Fuchs; die Leiterin des städtischen Amts für Frauenfragen, Dörthe Domzig; der Leiter des Amts für Stadtentwicklung und Statistik, Bruno Schmaus; der Leiter des Kinder- und Jugendamts Werner Schmidt sowie Heiner Bernhard, Leiter des Amts für öffentliche Ordnung. Seit seiner Gründung 1997 tagt das Gremium zweimal jährlich.

Zum Seitenanfang
Zum Archiv
Zur Startseite Aktuelles



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 10. August  2000