Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 10. Februar 2003 |
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Schutz von Tieren und Pflanzen während der |
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Ab 1. März beginnt wieder die Vegetationszeit. Das bedeutet: Bis zu
ihrem Ende am 30. September stehen Tiere und Pflanzen unter besonderem
Schutz. Weil diese Schutzbestimmungen oft aus Unkenntnis missachtet
werden, weist das Amt für
Umweltschutz und Gesundheitsförderung der Stadt Heidelberg auf die
naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vegetationszeit hin.
Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg erstreckt sich auf unbesiedelte Landschaften aber auch auf private Gärten. Gerade in dicht besiedelten Gebieten bieten Gärten oft wichtige Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen. Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes ist es während der Vegetationsperiode verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören sowie Bäume mit Horsten und Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen. Zudem ist es ganzjährig verboten, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen abzubrennen. In Heidelberg existiert zudem eine Baumschutzsatzung. Hiernach ist es verboten, innerhalb bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne sowie in wenigen in der Satzung genannten Randzonen von Wohn-, Gewerbe- oder Verkehrsbereichen Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 Zentimetern zu fällen oder wesentlich zu verändern. Gemessen wird die Dicke in einem Meter Höhe über dem Erdboden. Auch für mehrstämmige Bäume gelten die oben genannten Bestimmungen, wenn entweder ein Stamm mehr als 60 Zentimeter Umfang hat oder wenn die Summe der Stammumfänge aller Stämme - ein Meter über dem Erdboden gemessen - mehr als 80 Zentimeter ergibt. Eine wesentliche Veränderung liegt zum Beispiel dann vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können. Von diesen naturschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen können auf Antrag vom Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung Befreiungen erteilt werden. Bei Nichtbeachten dieser Schutzbestimmungen können empfindliche Geldbußen in Betracht kommen. Fachgerechte Rückschnitte, die der Erhaltung des Gehölzes dienen, fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen des Naturschutzgesetzes und der Baumschutzsatzung. Bei diesen so genannten Pflegeschnitten ist jedoch darauf zu achten, dass keine brütenden oder sich im Gehölz sammelnden Tiere gestört werden dürfen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Umweltamtes unter den Telefonnummern 58-1812, 58-1813 und 58-1817 als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. |
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Wirtschaftsförderung und Tourismus unter einem Dach |
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Mit dem Umzug der Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft im
Januar 2003 in die Ziegelhäuser Landstraße hat Heidelberg jetzt ein
gemeinsames Haus für die Wirtschafts- und Tourismusförderung,
Stadtmarketing und die Geschäftsstelle PRO Heidelberg.
Oberbürgermeisterin Beate Weber stellte zusammen mit den Geschäftsführern Nils Kroesen, Dr. Klaus Plate und Prof. Charlotte Schulze das neue Domizil für die Heidelberger Wirtschaftsentwicklung und Tourismus mbh, die Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH und die Heidelberger Kongress und Tourismus GmbH vor. Gemeinsam begrüßten alle Anwesenden die Umstrukturierung als positives Signal dafür, dass in Heidelberg die Bereiche Wirtschaftsförderung und Tourismus künftig an einem Strang - gemeinsam in dieselbe Richtung - ziehen. Im Dezember 2002 hatte der Gemeinderat mit Gründung der Heidelberger Gesellschaft für Wirtschaftsentwicklung und Tourismus mbH als Holding für die weiterhin selbständigen Töchter, die Heidelberger Kongress und Tourismus GmbH (HKT) und die Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (HWE) die Weichen zur rechtlichen Zusammenführung der Bereiche Wirtschaft und Tourismus gestellt. Jetzt sind die beiden Gesellschaften auch räumlich unter einem gemeinsamen Dach. Nachdem der Verkehrsverein bereits seit Mai 2002 in der Ziegelhäuser Landstraße 3 ansässig ist, findet sich dort jetzt auch die Geschäftsstelle von PRO Heidelberg. Sichtlich erfreut sind die beiden Geschäftsführer Nils Kroesen und Dr. Klaus Plate zusammen mit dem Vorsitzenden von PRO Heidelberg, Volker Dieterich und dem stellvertretenden Vorstand des Verkehrsvereins, Nicolaas Bootsma, nun von einem gemeinsamen Standort aus und mit geballter Kraft die Interessen der Stadt nach innen und außen vertreten zu können. Auch Oberbürgermeisterin Beate Weber äußerte sich beim Pressetermin über die neue Struktur erfreut: "Wir setzen mit der Bündelung ein deutliches Zeichen. Die gemeinsame Förderung von Wirtschaft und Tourismus ist ein wesentlicher Schwerpunkt der Heidelberger Kommunalpolitik. Heidelberg besitzt nicht nur als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort bundes- und weltweites Ansehen, sondern hat traditionell auch als Tourismusziel international eine Spitzenstellung. Dies wollen wir weiter festigen und für die Zukunft Heidelbergs arbeiten", so Beate Weber weiter. "Unsere Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in Heidelberg finden jetzt in allen Fragen der Wirtschaftsförderung und des Tourismus ihre Ansprechpartner/innen in der Ziegelhäuser Landstraße 3." Auf dem Pressetermin am Montag, 10. Februar, wurde ein Konsortialvertrag zwischen der Stadt Heidelberg, der Heidelberger Gesellschaft für Wirtschaftsentwicklung und Tourismus mbH und dem Verkehrsverein Heidelberg e.V. geschlossen. Mit der Unterzeichnung des Konsortialvertrages fassen die Vertragspartner die Bereiche Wirtschaftsförderung, Kongresswesen und Tourismus zusammen und bilden einen Konzern im aktienrechtlichen Sinne mit der Muttergesellschaft, der Heidelberger Gesellschaft für Wirtschaftsentwicklung und Tourismus mbH und den Töchtern Heidelberger Kongress und Tourismus GmbH und Heidelberger Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft mbH. Der Verkehrsverein wird mit drei Vertretern im Aufsichtsrat der Holding vertreten sein. In der Heidelberger Kongress und Tourismus GmbH erhält der Vorstand des Verkehrsvereins die Funktion eines Beirates. Vorsitzende des Beirates ist Frau Oberbürgermeisterin Weber. |
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