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Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

09. Dezember 2003

 

Vermessungsamt und Kämmereiamt geschlossen

  Das Vermessungsamt und das Kämmereiamt der Stadt Heidelberg sind am Donnerstag, 11. Dezember 2003, nachmittags wegen innerbetrieblicher Veranstaltungen für Publikumsverkehr geschlossen und telefonisch nicht erreichbar.

 

Mehr Sicherheit in Heidelbergs Tiefgaragen

  Städtisches Gleichstellungsamt überprüfte die Sicherheit in den Parkhäusern
  Die Aufenthaltsqualität in Tiefgaragen, insbesondere für Frauen, lässt meist zu wünschen übrig. Die Verbesserung der objektiven Sicherheit aber auch des subjektiven Sicherheitsgefühls in den Parkhäusern hat für die Stadt Heidelberg daher höchste Priorität. Eine Tiefgaragen-Überprüfung des Gleichstellungsamtes der Stadt Heidelberg hatte unter anderem aufgezeigt, in welchen Garagen noch Frauenparkplätze fehlen, obwohl sie nach der Garagenverordnung Baden-Württemberg bereits zwingend vorgeschrieben sind.

Im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention zogen das städtische Gleichstellungsamt, das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Heidelberg und die Polizei daher jetzt gemeinsam an einem Strang. Die Betreiber dieser Garagen wurden angeschrieben und erfreulicherweise haben drei von ihnen bereits reagiert und Frauenparkplätze ausgewiesen: die Firma Woolworth (P 0, sechs Frauenparkplätze), der Europäische Hof (P 5, über zwanzig Frauenparkplätze) und das Bauhaus (P 2, circa 25 Frauenparkplätze).

Mit Ausnahme der Parkhäuser Poststraße (wird gerade umgebaut) und Kaufhof haben nun alle öffentlich zugänglichen Tiefgaragen in Heidelberg Frauenparkplätze.
Besonders hervorzuheben sind die inzwischen vorgenommenen umfangreichen Verbesserungsmaßnahmen im Parkhaus Friedrich-Ebert-Anlage/Plöck (P 9): Hellerer Deckenanstrich, Hinweis auf Begleitservice, bessere Videoüberwachung im Bereich der Frauenparkplätze und im Zugangsbereich Plöck. Außerdem weist der Garagenbetreiber auf den Parkdecks mit Frauenparkplätzen jeweils darauf hin, dass Fahrzeuge von dort unbefugt Parkenden abgeschleppt werden können.

Handlungsbedarf besteht aus der Sicht des städtischen Gleichstellungsamtes in einigen Garagen noch beim Aspekt behinderten- und kinderwagengerechte Ausstattung. Hilfreich wären Hinweisschilder an der Parkhauseinfahrt, ob die Garage mit Behindertenparkplätzen ausgestattet ist, wo sich diese befinden und ob die Garage mit Fahrstuhl und/oder Rampen ausgestattet ist.

Eine vollständige Übersicht über die Ergebnisse der Garagenbegehung 2003 des Gleichstellungsamtes der Stadt Heidelberg, eine Übersicht über die bestehenden Frauenparkplätze in den Tiefgaragen und Parkhäusern sowie die Broschüre "Walksafe - eine Broschüre für mehr Sicherheit im Neuenheimer Feld" ist im Internet unter www.heidelberg.de/frauen Rubrik "Frauenparkplätze" erhältlich.


 

Städtischer Mitarbeiter in Ruhestand verabschiedet

  Nach mehr als 31 Jahren bei der Stadt Heidelberg ist Johann Semler von Oberbürgermeisterin Beate Weber in den Ruhestand verabschiedet worden. Johann Semler lernte Maler und in arbeitete in verschiedenen Betrieben, bevor er im Oktober 1972 zum Tiefbauamt der Stadt Heidelberg kam. Dort war er in der Abteilung Stadtentwässerung als Kanalunterhaltungsarbeiter und Fahrer von Spezialfahrzeugen eingesetzt. Er habe diesen Schritt nie bereut, versicherte Semler, dem die Oberbürgermeisterin bescheinigte, ein fleißiger und zuverlässiger Mitarbeiter gewesen zu sein. Den Glückwünschen für den neuen Lebensabschnitt schlossen sich Roland Haag vom Personal- und Organisationsamt sowie Dirk Hofmann vom Gesamtpersonalrat an, der Johann Semler einen Übernachtungsgutschein für das Landhaus Oberdielbach überreichte.

 

40 Jahre im Dienst der Stadt

  Vor vierzig Jahren - am 2. Dezember 1963 - begann Adelheid Frank nach Besuch der Haushaltungsschule als Kindergartenhelferin beim damaligen Sozial- und Jugendamt der Stadt Heidelberg. Zunächst im Schulkinderhort Klingenteichstraße 24 und im Kindergarten Kanzleigasse 1 eingesetzt, wechselte sie am 1. April 1964 zur Säuglingskrippe und Krabbelstube in der Vangerowstraße 11, wo sie seitdem als Erziehungshelferin und Kinderpflegerin tätig ist. Oberbürgermeisterin Beate Weber besuchte Adelheid Frank an ihrem Arbeitsplatz, um ihr die von Ministerpräsident Teufel unterzeichnete Ehrenurkunde für 40-jährige Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst zu überbringen und dankte ihr im Namen der Stadt Heidelberg mit einem Blumenstrauß für die treu geleistete Arbeit. Die Kindertagesstätte Vangerowstraße 11 nimmt ausschließlich Kleinkinder von acht Monaten bis drei Jahren auf. Adelheid Frank betreut mit einer Kollegin eine zehnköpfige Gruppe ein- bis dreijähriger Kinder.

 

Hochwasserinformationsdienst mit neuer Rufnummer

  Die Stadt Heidelberg hat eine neue Rufnummer für ihren Hochwasserinformationsdienst geschaltet. Die neue Telefonnummer lautet (06221) 58-499 499. Die bisherige Rufnummer wurde stillgelegt.

Anrufer/Innen erhalten unter der neuen Rufnummer Auskunft zu den aktuellen Pegelständen des Neckars am Karlstor und in Gundelsheim. Die Aktualisierung erfolgt automatisch alle dreißig Minuten, so dass immer der neueste Pegel zur Verfügung steht. Zudem informiert die neue Ansage nicht mehr nur bei Hochwasser darüber, ob der Pegel fällt oder steigt. Darüber hinaus werden auch noch die Telefonnummern des Hochwasserbüros (06221) 58-2759 angegeben, das ab einem Pegel von 2,90 Meter besetzt ist und die Rufnummern der Hochwassereinsatzleitung, die ab 3,90 Meter Pegelstand ihre Arbeit aufnimmt. Diese ist dann unter Telefon (06221) 58-2747 und 58-2748 erreichbar.


 

Fahr- und Parkerlaubnisse für die Altstadt

  Ab Dienstag, 16. Dezember 2003, können Anträge auf Park- und Fahrerlaubnisse für das Jahr 2004 beim Sonderbüro des städtischen Bürgeramtes im Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 010, Marktplatz 10, gestellt werden.

Die Erlaubnisse (Plaketten) für 2003 gelten bis Ende Januar 2004.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich: Personalausweis oder Reisepass, Kfz-Schein, Bei Stellplatzinhabern zusätzlich Mietvertrag oder Baubescheid (Stellplatznachweis), bei Gewerbebetrieben zusätzlich Gewerbeanmeldung, bei außergewöhnlich Gehbehinderten im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu § 46 der Straßenverkehrsordnung: Bescheinigung des Versorgungsamtes oder Schwerbehindertenausweis, eine Vollmacht, falls die Sondernutzungserlaubnis von einer anderen Person beantragt wird.

Das Sonderbüro ist bis Anfang Februar 2004 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr

An den Weihnachtstagen und an Neujahr bleibt das Sonderbüro ebenso wie die anderen städtischen Dienststellen geschlossen.

Hinweis:
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag schriftlich zu stellen. In diesem Fall bittet das Bürgeramt, die Gebühr von
36 Euro dem Antrag in bar oder als Scheck beizufügen.


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Stand: 09. Dezember 2003