Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

9. Februar 2005

  Bezirksbeirat Rohrbach tagt
Der Bezirksbeirat Rohrbach tagt wieder
am Mittwoch, 16. Februar 2005, um 18 Uhr,
in der Mensa der Internationalen Gesamtschule IGH,
Baden-Badener Straße 14 (Eingang über den Schulhof).
Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Punkte:

1. Verkehrskonzept Rohrbach und Neugestaltung Rohrbach Markt -
Sachstandsbericht Antrag 0057/2004/AN von SPD, BL, GAL vom 15.10.2004)

1.1 Verkehrskonzept Rohrbach - Neugestaltung Rohrbach Markt; hier: Projektbeschluss
Zuziehung von Sachverständigen nach § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte; hier: Frau Gisela Stete oder Stellvertetung als Vertreterin des Büros Stete Planung

1.2 Verkehrskonzept Rohrbach: Sachstandsbericht Neugestaltung Rohrbach Markt - Projektbeschluss

2. Benennung der Kinderbeauftragten und der Stellvertreterin in Rohrbach - Persönliche Vorstellung der Bewerberinnen; hier: Zuziehung von Ute Hirscher, Eva Paclik, Carmen Schwarz-Tischlarik und Karin Weidenheimer nach § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung und § 3 Absatz 3 Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte

3. Verschiedenes


  Kulturausschuss tagt
Der Kulturausschuss tagt wieder
am Mittwoch, 16. Februar 2005, um 16 Uhr,
im Neuen Sitzungssaal, Rathaus, Marktplatz 10.
Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung steht folgender Punkt:

1. Genehmigung von Abschlagszahlungen auf Zuschüsse im Einzelplan 3 des Haushalts 2005


  Finissage der Ausstellung "Im Kreis der Freunde"
Das Kulturamt der Stadt Heidelberg lädt am Sonntag, 13. Februar, um 11 Uhr zur Finissage der Ausstellung "Im Kreis der Freunde" ins Forum für Kunst, Heiliggeiststraße 21 ein. Unter dem Titel "Friedrich Gundolf - Friedrich Wolters, Briefwechsel von 1910 bis 1925" findet eine Lesung mit Dr. Ute Oelmann und Christophe Fricker statt.

Die Ausstellung "Im Kreis der Freunde" entstand in Zusammenarbeit des Kulturamtes der Stadt Heidelberg mit der Stiftung "Stichting Castrum Peregrini", Amsterdam, und der Stefan George-Stiftung, Stuttgart. Im Mittelpunkt der literarischen Präsentation steht der Freundeskreis um Stefan George in Heidelberg und die Zeitschrift "Castrum Peregrini", die von dem Freundeskreis um Wolfgang Frommel im Niederländischen Exil während des Nationalsozialismus gegründet wurde.

Die Dokumente der Ausstellung - Briefe, Bücher, Bilder, Handschriften - veranschaulichen die Nähe Frommels zu Persönlichkeiten wie Theo Haubach, Wilhelm Fraenger, Percy Gothein oder zu den Mitgliedern des George-Kreises und erklären Entwicklung sowie Schwerpunkte des Verlags "Castrum Peregrini".

Die Ausstellung ist noch bis zum 13. Februar Dienstag bis Sonntag von 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 14 bis 22 Uhr im Forum für Kunst, Heiliggeiststraße 21, zu sehen.


  Schutz von Tieren und Pflanzen während der
Vegetationszeit
Ab 1. März beginnt wieder die Vegetationszeit. Das bedeutet: Bis zu ihrem Ende am 30. September stehen Tiere und Pflanzen unter besonderem Schutz. Weil diese Schutzbestimmungen oft aus Unkenntnis missachtet werden, weist das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vegetationszeit hin.

Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg erstreckt sich auf unbesiedelte Landschaften aber auch auf private Gärten. Gerade in dicht besiedelten Gebieten bieten Gärten oft wichtige Rückzugsgebiete für Tiere und Pflanzen. Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes ist es während der Vegetationsperiode verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören sowie Bäume mit Horsten und Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen. Zudem ist es ganzjährig verboten, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen abzubrennen.

Von diesen naturschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen können auf Antrag vom Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Befreiungen erteilt werden. Bei Nichtbeachten dieser Schutzbestimmungen können empfindliche Geldbußen in Betracht kommen.

Fachgerechte Rückschnitte, die der Erhaltung des Gehölzes dienen, fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen des Naturschutzgesetzes und der Baumschutzsatzung. Bei diesen so genannten Pflegeschnitten ist jedoch darauf zu achten, dass keine brütenden oder sich im Gehölz sammelnden Tiere gestört werden dürfen.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Umweltamtes unter den Telefonnummern 58-18120, 58-18130 und 58-18170 als kompetente Ansprechpartner/innen zur Verfügung. Weitere Informationen über die Arbeit des Umweltamtes sind hier im Internet zu finden.


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Stand: 9. Februar 2005