Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,

E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

09. Februar 2000

Ausländerrat konstituiert sich
Der Ausländerrat der Stadt Heidelberg trifft sich zu seiner konstituierenden Sitzung am

Mittwoch, 23. Februar 2000, 19 Uhr,
Kleiner Rathaussaal, Marktplatz 10.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

1. Begrüßung durch Oberbürgermeisterin Beate Weber

2. Wahl der/des Vorsitzenden des Ausländerrates

3. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausländerrates
a) Wahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden
b) Wahl der/des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden

4. Bildung von Kommissionen des Ausländerrates

5. Termine

6. Anträge

7. Verschiedenes

Geändertes Spendenrecht
Neuregelung bei Spenden an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine

Seit 1. Januar 2000 ist das Spendenrecht geändert: Das bisherige Durchlaufspendenverfahren, bei dem Spendenbescheinigungen nur ausgestellt werden konnten, sofern die Gelder bei einer öffentlichen Kasse eingezahlt und von dieser an die bedachte Einrichtung weitergeleitet wurden, entfällt. Alle gemeinnützigen Einrichtungen nehmen seit dem 1.1.2000 unmittelbar Spenden entgegen und stellen entsprechende Bestätigungen (jetzt: Zuwendungsbestätigungen) aus. Die Stadt Heidelberg bittet deshalb alle Spender/innen, Gelder künftig direkt der bedachten Einrichtung zu überweisen. Die Stadt wird die bisherigen Spendenempfänger/innen über die Änderung unterrichten.

Abfall- und Gehwegreinigungsgebühren fällig
Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung weist darauf hin, dass zum 15. Februar 2000 sowohl die erste Rate der Abfallgebühren als auch die erste Rate der Gehwegreinigungsgebühren für alle gebührenpflichtige Anwesen fällig werden. Die Stadt bittet darum, die Fälligkeit zu beachten und bei der Überweisung die Angabe des Buchungszeichens nicht zu vergessen.

Überhängende Pflanzen behindern Anlieger, Fußgänger und Radfahrer
Landschaftsamt bittet um Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen an Feldwegen

Beim Landschaftsamt der Stadt Heidelberg häufen sich die Beschwerden von Anliegern, Fußgängern und Radfahrern, die auf Feldwegen durch überhängende Äste von Sträuchern und Bäumen behindert werden.

Das Landschaftsamt fordert deshalb alle Grundstücksbesitzer/innen auf, die betreffenden Pflanzen zurückzuschneiden - auch im eigenen Interesse, denn bei eventuellen Schäden durch überhängende Zweige können sie unter Umständen von den Geschädigten zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Die Grundstücksbesitzer/innen sollten beachten, dass bei landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken die Grenzsteine vielfach zurückversetzt sind. Die Rechte und Pflichten der Grundstückbesitzer/innen erstrecken sich aber auf die gesamte Fläche des Grundstücks bis zur Grenze des Feldweges.

Für Fragen stehen beim Landschaftsamt der Stadt Heidelberg Manfred Bildat, Telefon 58 28 20, und Ralf Will, Telefon 58 28 27, als Ansprechpartner zur Verfügung.

Zum Seitenanfang
Zum Archiv
Zur Startseite Aktuelles



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 09. Februar 2000