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08. September 2000

Betreuung nach Bedarf an Heidelberger Grundschulen
  Ergebnis des Anmeldeverfahrens 2000/2001

"Wieviel Betreuung braucht Ihr Kind über die verlässliche Unterrichtszeit hinaus?", fragte päd-aktiv im Auftrag des Heidelberger Gemeinderates die Eltern Heidelberger Grundschüler/innen Anfang Juli dieses Jahres. Mit Unterstützung des Schulverwaltungsamtes, des Kinder- und Jugendamtes und der Schulen konnten jetzt die von päd-aktiv ausgewerteten und umgesetzten Ergebnisse der Stadt und dem Gemeinderat vorgelegt werden.

1120 Kinder, fast doppelt so viel wie bisher, wurden von ihren Eltern für eine Betreuung über die Unterrichtszeit hinaus angemeldet. Mit Ausnahme der Neckarschule in Ziegelhausen, bei der sich nur zwei Eltern für eine zusätzliche Betreuung von 14 bis 15 Uhr interessierten, kann an allen Heidelberger Schulen das zusätzliche Betreuungsangebot bis 15 Uhr eingerichtet werden. Sogar verspätete Anmeldungen konnten noch berücksichtigt werden. Die große Nachfrage zeigt, dass die richtige familienfreundliche Antwort nur lauten kann: Wir brauchen dringend Ganztagesschulen!

Insgesamt werden 65 Mitarbeiter/innen benötigt, um das neue Angebot umzusetzen. Bis zum Beginn der Sommerferien und noch in der ersten Ferienwoche konnte ein Großteil der 33 neuen Stellen besetzt werden. Die meisten Stellen wurden an bisherige Mitarbeiter/innen von päd-aktiv vergeben, die sich bereits in dem vorherigen Betreuungsmodell der Kernzeitbetreuung bewährt haben.

Die Verteilung der angemeldeten Kinder auf die Gruppen werden von den Teams vor Ort nach Anmeldezeiten und Klassenzugehörigkeit vorgenommen. Die Gruppengröße wird 20 Kinder nicht überschreiten. Ingesamt standen an den Heidelberger Grundschulen schon bisher 31 Räume für die Betreuung der Kinder zu Verfügung. Für die Zeit von 12 bis 13 Uhr bzw. für den Mittagstisch zwischen 13 und 14 Uhr und die Hausaufgabenbetreuung werden die Räume auf bis zu 56 aufgestockt.

Oberbürgermeisterin Beate Weber: "Ich danke allen Verantwortlichen bei päd-aktiv und der Stadtverwaltung, die mit großem Engagement dazu beigetragen haben, in sehr kurzer Zeit die Ergebnisse der Eltern-Umfrage umzusetzen. Ich hoffe, dass wir mit unserem Betreuungsangebot allen Grundschulkindern und auch ihren berufstätigen Eltern einen entspannten und guten Start ins neue Schuljahr ermöglichen."


Auch Gehwege brauchen Pflege
  Die Reinigungspflicht des Trottoirs ist in einer städtischen Satzung geregelt

Die Kehrwoche ist allgemein bekannt: Mieterinnen und Mieter eines Hauses teilen sich die Reinigung des gemeinsamen Hausflurs und die Pflege des Treppenhauses. Aber wer macht den öffentlichen Gehweg vor der Haustür sauber? Was für den Hausflur gilt, lässt sich auch auf den Gehweg vor dem Grundstück übertragen.

Es ist jedoch nicht immer ganz eindeutig, was alles gereinigt werden muss, wie häufig oder wann. Ist man von der Reinigungspflicht befreit, wenn es keinen Gehweg vor der Haustüre gibt? Wer muss die Hundehaufen vor der Türe wegmachen?

Zur Beantwortung dieser Fragen lohnt sich ein Blick in die Sammlung städtischer Satzungen. Darin gibt es eine über die Reinigung, das Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, in der die Reinigungspflicht klar geregelt ist.

  Was muss gereinigt werden?
  Generell müssen die Wege und Straßen gereinigt werden, die der Öffentlichkeit gewidmet sind und die vor, hinter und an den Seiten eines Grundstück entlang führen. Dazu zählen auch reine Fuß- oder Fahrradwege und kleine Plätze. Verantwortlich für die Reinigung dieser Bereiche ist der oder die Anlieger/in; das heißt: der oder die Eigentümer/in oder Besitzer/in des Grundstücks. Nicht gekehrt werden muss, wenn die Stadt die Reinigung der Straßen und Wege gegen die Bezahlung von Gebühren übernommen hat. Zur Zeit überlegt man bei der Stadtreinigung, weitere Straßen gegen Gebühren künftig durch die Stadtreinigung säubern zu lassen. Anlieger/innen einer schmalen Straße ohne Gehweg oder mit Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite haben ebenfalls ihren Teil zu reinigen. Auf zwei Meter Breite, ausgehend von der Grundstücksgrenze, muss die Straße oder der Weg gesäubert werden.
  Wann muss gereinigt werden?
  Gereinigt werden muss, wenn es nötig ist. Empfohlen wird, vor Sonn- und Feiertagen zum Besen zu greifen. Generell gilt, dass die Wege frei sein müssen von Abfällen, Schmutz, Unkraut und Laub. Straßenkehricht gehört übrigens in die eigene Restmülltonne und auf keinen Fall in die Bioabfalltonne oder in den Rinnstein. Leider sind die Anlieger und Grundstücksbesitzer auch für die Beseitigung des Hundekots vor ihrer Haustüre zuständig. Die eigene Restmülltonne ist auch dafür der richtige Entsorgungsweg. Wenn die zu reinigenden Flächen besonders trocken sind, sollte man sie anfeuchten, um beim Kehren eine übermäßige Staubentwicklung zu vermeiden.
  Informationen
  Fragen zur Straßenreinigung in Heidelberg - vor der eigenen Haustür und allgemein - beantwortet das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung unter Telefon 58-2937 (Jürgen Lang) oder 58-2938 (Rudi Fabian).

Europa für junge Leute
  Neue Förderung für Schulpartnerschaften und Jugendprojekte

Die Zahl der Schulpartnerschaften in Deutschland nimmt ständig zu, obwohl in manchen Partnerländern die Tendenz rückläufig ist.
Etliche Partnerschaften werden über das EU-Programm "Sokrates" gefördert, andere wissen oft nicht, wie sie die Fahrten und Begegnungen finanzieren sollen. Dabei gibt es mehr als zwei Dutzend nationale und europäische Programme, die für Schulpartnerschaften, Sprachkurse und Praktika im Ausland nutzbar sind.

Um die zahlreichen Fördermöglichkeiten vorzustellen, lädt das Bonner Institut für europäische Partnerschaften und Internationale Zusammenarbeit (IPZ) ein zu einem Informationsseminar am 20. September (14 Uhr) in der Internationalen Gesamtschule in der Baden-Badener-Straße - Thema "Schulpartnerschaften und Jugendprojekte".

Zum Teilnehmerkreis zählen sowohl Lehrerinnen und Lehrer an Schulen mit Schulpartnerschaften als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendpflege. Denn eine Vielzahl von Förderprogrammen wird auch gerade für junge Leute angeboten. So können Jugendliche ab 15 Jahren bereits für ein eigenes lokales Projekt eine EU-Förderung erhalten, sie sich verdoppeln kann, wenn das Projekt mit europäischen Partnern durchgeführt wird. Und für Jugendgruppen gibt es unter anderem seit dem 1. Juli das neue EU-Programm "Jugend".

Die Europäische Kommission lädt alle interessierten jungen Leute ein, sich an der Zukunftsgestaltung zu beteiligen. Dazu findet im Herbst eine Jugendkonferenz in Brüssel statt, man kann sich im Internet beteiligen (www.u26.de) oder an einer "Europa-Jugendwerkstatt" teilnehmen, die Tipps für eigene Projekte und die Antragstellung gibt.

Die Programme für das Seminar in Heidelberg und die Europa-Jugendwerkstatt sind erhältlich beim IPZ in Bonn, Fax 0228/486594 (e-mail: Ipz-bonn@t-online.de). Anmeldungen sind bis zum 12. September möglich.


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Stand: 08. September  2000