Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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08. Juni 2001

Parken für Behinderte erleichtert
Ausnahmegenehmigungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten


Zum 1. Mai 2001 wurden in Baden-Württemberg Parkerleichterungen für besondere Gruppen von Schwerbehinderten eingeführt. Danach sind als Anspruchsberechtigte folgende vier Gruppen zu unterscheiden:

Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (oder der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 Prozent allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (oder der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane.

Schwerbehinderte, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (Darmerkrankungen) leiden, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent vorliegt.

Schwerbehinderte mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 Prozent vorliegt.

Der genannte Personenkreis erhält in allen Bürgerämtern der Stadt Heidelberg eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen. Die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt durch das Versorgungsamt.

Parken ist dann erlaubt im eingeschränkten und im Zonenhalteverbot bis zu drei Stunden, auf Parkplätzen und Parken auf Gehwegen über die zugelassenen Zeit hinaus, in Fußgängerzonen während der zugelassenen Be- und Entladezeit, an Parkuhren ohne Gebühr zu zahlen und ohne zeitliche Begrenzung, auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden und in verkehrsberuhigten Bereichen, ohne den Verkehr zu behindern.

Die Parkerleichterungen gelten nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für das Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol.


Sondersitzung des Ausländerrates
Der Ausländerrat tagt in einer Sondersitzung wieder am
Dienstag, 19. Juni 2001, um 19 Uhr
im Kleinen Rathaussaal, Marktplatz 10.
Auf der Tagesordnung steht folgender Punkt:

1. Antrag Nr. 8/2001
Beschluss über die Empfehlung des Ausländerrates für die Förderung von Projekten mit ausländischen Jugendlichen


Sitzung des Ausländerrates
Der Ausländerrat tagt wieder am
Dienstag, 19. Juni 2001, um 19.30 Uhr
im Kleinen Rathaussaal, Marktplatz 10.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte:

1. Bürgerfragestunde

2. Information/Aktuelles

3. Antrag Nr. 9/2001
Beschluss über den Haushaltsplan des Ausländerrates für das Jahr 2002

4. Antrag Nr. 10/2001
Verzeichnis der in der Stadtverwaltung zuständigen Stellen für Arbeiten mit Ausländern und Flüchtlingen

5. Antrag Nr. 11/2001
Beschluss über die Ausgabenplanung für die 10. Interkulturellen Festtage 2001

6. Verschiedenes


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Stand: 08. Juni 2001