Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Tel. (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 07. August 2000 |
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Einbürgerung jetzt beantragen | |
Anträge für Kinder müssen bis zum
Jahresende gestellt werden Am 1. Januar 2000 ist die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten. Besondere Bestimmungen gelten für Kinder, die in Deutschland geboren sind und am 1. Januar 2000 jünger als zehn Jahre alt waren. Eltern, deren Kinder möglicherweise einen Einbürgerungsanspruch haben, erhalten in den nächsten Tagen Post vom Amt für öffentliche Ordnung. Das Team von der Einbürgerungsbehörde informiert in einem Brief
darüber, unter welchen Bedingungen eine Einbürgerung möglich ist.
Kinder, die am 1. Januar 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet
hatten, haben nach Paragraph 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes einen
Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt
sind: Durch die Einbürgerung entsteht Mehrstaatigkeit - das heißt, die deutsche Staatsangehörigkeit wird zusätzlich zur ausländischen erworben. Mit achtzehn Jahren muss eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit getroffen werden. Wer unsicher ist, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, kann sich beim Amt für öffentliche Ordnung in der Bergheimer Straße 69 beraten lassen. Zu Beratung und Antragstellung werden folgende Öffnungszeiten empfohlen: Montag bis Freitag, 8 - 12 Uhr, und Mittwochnachmittag, 14 - 17.30 Uhr, Telefon 58-1733 und 58-1734. |
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Sondersperrmülltermin in Ziegelhausen | |
Wegen der Schäden, die die extremen Regenfälle in Ziegelhausen verursacht haben, bietet die Stadt Heidelberg in folgenden Straßen einen Sondersperrmülltermin am Donnerstag, 10. August, an: Am Fürstenweiher, Am Pferchelhang, Hirtenaue, Kirchenbergweg, Kleingemünder Straße, Kreuzgrundweg, L 534 an der alten Schokoladenfabrik, Peterstaler Straße, Schönauer Abtweg, Sitzbuchweg und Waldgrenzweg. Es werden ausschließlich Gegenstände mitgenommen, die zum Sperrmüll gehören. | |
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