Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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07. August 2000

Einbürgerung jetzt beantragen
  Anträge für Kinder müssen bis zum Jahresende gestellt werden

Am 1. Januar 2000 ist die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten. Besondere Bestimmungen gelten für Kinder, die in Deutschland geboren sind und am 1. Januar 2000 jünger als zehn Jahre alt waren. Eltern, deren Kinder möglicherweise einen Einbürgerungsanspruch haben, erhalten in den nächsten Tagen Post vom Amt für öffentliche Ordnung.

Das Team von der Einbürgerungsbehörde informiert in einem Brief darüber, unter welchen Bedingungen eine Einbürgerung möglich ist. Kinder, die am 1. Januar 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, haben nach Paragraph 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

- Am Tag der Geburt des Kindes muss ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland gelebt haben.

- Am Tag der Geburt des Kindes muss dieser Elternteil eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besessen haben.

- Der Einbürgerungsantrag muss bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden. (Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!)

Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag eines vertretungsberechtigten Elternteils. Die Gebühren für die Einbürgerung betragen je Kind 500 Mark. Eine Ratenzahlung ist möglich. Für den Antrag werden in Original und in Kopie benötigt: die deutsche Geburtsurkunde des Kindes, die Heiratsurkunde der Eltern, bei nicht ehelich geborenen Kindern die Geburtsurkunde des sorgeberechtigten Elternteils, bei geschiedenen Eltern die Sorgerechtsentscheidung (in der Regel im Scheidungsurteil vermerkt) und sämtliche Nationalpässe (auch der des Kindes).

Durch die Einbürgerung entsteht Mehrstaatigkeit - das heißt, die deutsche Staatsangehörigkeit wird zusätzlich zur ausländischen erworben. Mit achtzehn Jahren muss eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit getroffen werden.

Wer unsicher ist, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, kann sich beim Amt für öffentliche Ordnung in der Bergheimer Straße 69 beraten lassen. Zu Beratung und Antragstellung werden folgende Öffnungszeiten empfohlen: Montag bis Freitag, 8 - 12 Uhr, und Mittwochnachmittag, 14 - 17.30 Uhr, Telefon 58-1733 und 58-1734.


Sondersperrmülltermin in Ziegelhausen
  Wegen der Schäden, die die extremen Regenfälle in Ziegelhausen verursacht haben, bietet die Stadt Heidelberg in folgenden Straßen einen Sondersperrmülltermin am Donnerstag, 10. August, an: Am Fürstenweiher, Am Pferchelhang, Hirtenaue, Kirchenbergweg, Kleingemünder Straße, Kreuzgrundweg, L 534 an der alten Schokoladenfabrik, Peterstaler Straße, Schönauer Abtweg, Sitzbuchweg und Waldgrenzweg. Es werden ausschließlich Gegenstände mitgenommen, die zum Sperrmüll gehören.

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Stand: 07. August  2000