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Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 7. Januar 2005 |
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Ab 2005 Änderungen beim Förderprogramm | |
Gemeinderat beschließt Änderungen der Richtlinien des Förderprogramms "rationelle Energieverwendung" | |
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat im Dezember 2004 beschlossen, die
Förderrichtlinien für das städtische Förderprogramm "rationelle
Energieverwendung" an die veränderten gesetzlichen Standards sowie die
bereits bestehenden Förderungen des Bundes anzupassen. Das seit 1993
existierende Förderprogramm legt die Förderrichtlinien für Maßnahmen zur
Altbausanierung (Dach-, Fenster und Außenwanddämmung), von thermischen
Solaranlagen, Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern fest. Ab sofort gelten
veränderte Förderrichtlinien für folgende Bereiche:
Thermische Solaranlagen Dämmung der obersten Geschossdecke Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung Bestehen bleiben die städtischen Förderungen sowie die Förderhöhe für die Außenwanddämmung, die Förderung von Niedrigenergiehäusern mit Lüftungsanlage, Luftdichtigkeitstest sowie RAL-Gütezeichenzertifizierung und Passivhäuser. Weitere Informationen: |
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Übersicht über die aktuellen Baustellen in der Zeit vom 10. bis zum 16. Januar 2005 | |
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