Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Tel. (06221)  (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,

E-Mail: Oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

07.  Januar 2000

Mehr Beratung, weniger Müll
Die Stadt Heidelberg wird Anfang des Jahres in der Weststadt ein Projekt zu einer individuellen Abfallberatung mit dem Ziel der Restmüllverminderung durchführen. So soll die Abfallberatung in den kommenden Monaten in einigen Straßenzügen der Weststadt intensiviert werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner in dem Bereich zwischen Bahnhofstraße und Zähringerstraße und Ringstraße und Landhausstraße erhalten in den nächsten Tagen ein kurzes Informationsschreiben. Sie können sich telefonisch oder mit einer beigefügten Antwortkarte für eine persönliche Beratung zum Thema Abfallentsorgung anmelden.

Ziel des Projektes ist es, Einsparungen bei der Restmüllgebühr zu erreichen. Die persönliche Abfallberatung hat höhere Erfolgschancen als die Information über Briefwurfsendungen. Der Abfallberater kann im Gespräch ganz gezielt Hinweise geben, wie Abfall vermieden werden kann. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Kritik und Anregungen zur Abfallentsorgung in Heidelberg mitzuteilen. Die Stadt Heidelberg führt das Projekt in Zusammenarbeit mit der Firma ubikom durch und ist an einer regen Teilnahme der Bewohnerinnen und Bewohner interessiert.


Abfallberatung auf dem Wochenmarkt

Am Montag, 24. Januar 2000, können sich alle Interessierten auch auf dem Wochenmarkt am Wilhelmsplatz von 9 Uhr bis 13 Uhr an einem Infostand beraten lassen.

Neues Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft
Seit dem 1. Januar 2000 ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Die Einbürgerungsbehörde der Stadt Heidelberg weist aus diesem Grund auf folgende Änderungen hin:

Seit dem 1. Januar 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder, deren Eltern Ausländer sind, neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Mindestens ein Elternteil lebt seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland und hat eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Kinder, die am 1. Januar 2000 rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und jünger als 10 Jahre alt sind, sind auf Antrag einzubürgern, wenn bei ihrer Geburt die oben genannten Voraussetzungen vorlagen. Auch in diesen Fällen wird Mehrstaatigkeit zunächst hingenommen. Dieser Einbürgerungsantrag kann jedoch nur bis zum 31. Dezember 2000 gestellt werden. Die Gebühren betragen je Kind 500 Mark.

Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit auf diesem Weg erworben hat, muss sich mit 18 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Ein "Doppelpass" auf Dauer ist ausgeschlossen.

Wegen Einzelheiten zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht kann man sich unmittelbar an die

Stadt Heidelberg,
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde,
Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg,
Telefon 58-17 33 oder 58-17 34

wenden. Die Anträge auf Einbürgerung der Kinder liegen auch in den Bürgerämtern der Stadt sowie am Servicepoint der Ausländerbehörde aus.

Gebürtiger Heidelberger erhält Bundesverdienstkreuz
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik hat der Stadt Heidelberg mitgeteilt, dass der gebürtige Heidelberger Gerhard Selzer, der seit 1955 in Kanada lebt, am 15. November 1999 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Der Rechtsanwalt ist seit 35 Jahren Vertrauensanwalt des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Toronto. Zudem hat sich der Geehrte um die Förderung der deutschen Kultur in Kanada und um den Austausch zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Provinz Ontario verdient gemacht.

Zum Seitenanfang
Zum Archiv
Zur Startseite Aktuelles





Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 07. Januar 2000