Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12000/010, Telefax (06221) 58-12900,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

06.  April 2004

  Wochenmärkte auf Gründonnerstag vorverlegt
  Am Freitag, 9. April, finden aufgrund des Feiertags Karfreitag keine Wochenmärkte statt. Um den Kundinnen und Kunden dennoch frische Ware anbieten zu können, halten die Händler die Wochenmärkte auf dem Friedrich-Ebert-Platz, in Kirchheim und im Pfaffengrund bereits an Gründonnerstag, 8. April, ab. Auch an diesem Tag wird die Kundschaft mit dem kompletten Warenangebot verwöhnt werden. Zusätzlich findet an Gründonnerstag auch der reguläre Wochenmarkt auf dem Wilhelmsplatz in der Weststadt statt.

  Recyclinghöfe an Ostersamstag geschlossen
  Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung teilt mit, dass am Ostersamstag, 10. April, alle städtischen Recyclinghöfe geschlossen bleiben.

  Fonds fördert soziokulturelle Initiativen
  Bundesweiter Wettbewerb - Bewerbungsfrist dauert bis 1. Mai
  Der "Fonds Soziokultur" fördert bundesweit im zweiten Halbjahr 2004 mit rund 200.000 Euro zeitlich befristete Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen in der Soziokultur entwickelt und erprobt werden. Die Vorhaben sollen Modellcharakter besitzen und beispielhaft für andere soziokulturelle Projekte und Einrichtungen sein. Kulturelle Initiativen, Zentren und Vereine sind aufgerufen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen und Förderanträge zu stellen.

Nähere Informationen zur Ausschreibung und die Antragsvordrucke für die Mittelvergabe 2004 können über die Geschäftsstelle des Fonds (Fonds Soziokultur e.V., Weberstraße 59a, 53113 Bonn, Telefon 0228-2016735, Fax 0228-2016736) oder über die Internet-Adresse www.fonds-soziokultur.de bezogen werden. Einsendeschluss ist der 1. Mai 2004 (Datum des Poststempels). Das Kuratorium des Fonds entscheidet Anfang Juli über die eingegangenen Anträge.


  Sechs Regeln für eine nachhaltige Stadtentwicklung
  OB Weber erläutert Heidelberger Stadtpolitik auf internationalem Forum
  Auf Einladung der europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen nahm Oberbürgermeisterin Beate Weber Anfang des Jahres an einem Forum in Genf teil. Thema war die "Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen".

In ihrer Funktion als Mitglied der Internationalen Umweltagentur der Kommunen
(ICLEI) diskutierte OB Weber gemeinsam mit zahlreichen Kommunalvertreter/innen, Vertreter/innen von Behörden und Ministerien sowie von Nichtregierungsorganisationen zum Schwerpunkt Siedlungen und nachhaltige Entwicklung in Europa.

In ihrem Vortrag zum Thema "Veränderungen und Herausforderungen für Stadtpolitik und Verwaltungsarbeit - Integration wichtiger Zielgruppen in den politischen Entscheidungsprozess" wies sie auf die bisherigen Erfolge von ICLEI bei der Förderung der Lokalen Agenda 21-Initiativen auf Ebene der Kommunen hin. Ferner hob Beate Weber die besondere Bedeutung der direkten Kommunikation zwischen den Vereinten Nationen und den Kommunen als den Vorreiterinnen der nachhaltigen Entwicklung hervor. Als Problemfelder, die von den Kommunen nicht im Alleingang gelöst werden können, nannte sie den Flächenverbrauch und den innerstädtischen Verkehr. Aus ihrer Heidelberger Erfahrung nannte sie zudem sechs Regeln für eine erfolgreiche nachhaltige Stadtentwicklung:

  • regionale Kooperationen ausbauen
  • Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellen, nachhaltige Entwicklung als Bildungsaufgabe begreifen,
  • Bürger/innen beteiligen; Dialog zwischen den Generationen und Kulturen fördern,
  • Prozesse anstoßen und organisieren, Bürgerschaftliches Engagement fördern,
  • Bürger/innen bei den erwarteten Verhaltensänderungen unterstützen, selbst Vorbild geben,
  • lokale Wirtschaft als wichtigen Partner begreifen, aus Gegnern Partner machen.

  Stellungnahme der Stadt Heidelberg zum Bericht in der RNZ vom 5. April 2004 "Die Kleinen mucken auf"
  Ausschreibungsverfahren zur Wahl des Sozial- und Kulturbürgermeisters
  1.)
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Ausschreibungsverfahren steht in Einklang mit der Gemeindeordnung:

Der vorgesehene Wahltermin am 18. November 2004 ist innerhalb der Frist des § 47 Abs. 1 GemO, wonach die Wahl im Gemeinderat (= die Besetzung) frühestens am 30. September und spätestens am 30. November erfolgen muss.

Die öffentliche Stellenausschreibung muss spätestens zwei Monate vor der Besetzung (= Wahl) erfolgen (§ 50 Abs. 3 GemO). Eine Regelung, wann frühestens ausgeschrieben werden darf, sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Angesichts der Bedeutung der Stelle ist es allerdings geboten, zwischen dem Ablauf der Bewerbungsfrist und dem Wahltermin angemessene Verfahrensabläufe zu gewährleisten. Dazu gehört, dass durch die Verwaltung sorgfältige Bewerberverzeichnisse aufgestellt werden, Vorauswahlen getroffen werden können, Vorstellungen im vorberatenden Haupt- und Finanzausschuss und sowohl nicht öffentlich als auch öffentlich im Gemeinderat möglich sind.

2.)
Die Regeln über das Vorschlagsrecht sind von der Gemeindeordnung vorgegeben; sie sind nicht unverbindlich, wie der Eindruck erweckt wird. § 50 Abs. 2 GemO legt eindeutig fest: "Sieht die Hauptsatzung mehrere Beigeordnete vor, sollen die Parteien und Wählervereinigungen gemäß ihren Vorschlägen nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden." Ein Soll im rechtlichen Sinne bedeutet, dass dies im Regelfall obligatorisch ist. Diese Soll-Vorschrift bezieht sich auf das Vorschlagsrecht. Selbstverständlich braucht ein Bewerber für seine Wahl mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten (so auch die maßgebliche Kommentierung von Kunze/Bronner/Katz).

Maßgeblich für das Vorschlagsrecht sind die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat im Zeitpunkt der Bestellung. Mit dem vorgesehenen Ende der Bewerbungsfrist am 21. Juni 2004 sind die Mehrheitsverhältnisse im neuen Gemeinderat bekannt. Somit ist der Berücksichtigung von § 50 Abs. 2, nämlich dem Vorschlagsrecht im Verhältnis der Sitze im Gemeinderat, entsprochen.

3.)
Durch den Termin der ersten Sitzung des neu gewählten Gemeinderates am 21. September 2004 wird deutlich, dass es nicht möglich ist, das gesamte Verfahren in die Hände des neuen Gemeinderates zu legen, wie das vorgeschlagen wurde, denn so würden die Vorschriften der Gemeindeordnung verletzt.

Aus diesem Grund folgt zwingend, dass es eine Aufteilung des Verfahrens zwischen dem alten (Vorbereitung der Wahl, Ausschreibung und erste Sichtung) und dem neuen Gemeinderat (Auswahl und Wahl) geben muss.


  Dissonanz / Resonanz
  Am Mittwoch, den 7. April 2004, steht um 20 Uhr im Konzertsaal der Musik- und Singschule eine echte Konzertperformance auf dem Programm des Heidelberger Frühlings: Das Minguet Quartett, das bereits bei verschiedenen Konzerten des Komponistenporträts zu hören war, spielt neben George Gershwins "Lullaby" George Henry Crumbs "Black Angels" und das "Amerikanische Quartett" von Antonín Dvorák. George Crumb ließ sich zum Streichquartett "Black Angels" durch den Vietnam-Krieg inspirieren. Das Stück beinhaltet ein ganzes "Klangarsenal": Schreie, Pfiffe, Flüstern, Gongs und Perkussionsinstrumente jagen sich gegenseitig durch die Partitur. Es ist für jeden Interpreten eine besondere Herausforderung, sich an dieses vielschichtige, breit angelegte und ungewöhnliche Werk heran zu wagen.

Das 1988 gegründete Minguet Quartett spielt seit 1996 in seiner heutigen Besetzung. Das Ensemble konzentriert sich neben der klassisch-romantischen Literatur auf die Musik des 21. Jahrhunderts. Im Jahre 1997 erhielt das in Köln ansässige Quartett einen Lehrauftrag für Kammermusik an der Robert-Schumann-Hochschule Düsseldorf. Das Minguet Quartett gastiert mittlerweile auf internationalen Konzertpodien, wie der Londoner Wigmore Hall, der Kölner und der Berliner Philharmonie. Die Salzburger Festspiele verpflichteten das Ensemble ebenso wie das Bergen International Festival und das Schleswig Holstein Musik Festival.

Konzertkarten sind bei heidelbergTicket unter der Rufnummer
0180 / 58 42 42 42 erhältlich.
Weitere Informationen beim Kulturservice der Stadt Heidelberg, Bauamtsgasse 5, 69117 Heidelberg, Telefon 06221/ 5835140, E-Mail heidelberger-fruehling@heidelberg.de oder im Internet unter www.heidelberger-fruehling.de

Heidelberger Frühling am Mittwoch, 7. April 2004

Mittwoch, 7. April 2004, 20 Uhr, Musik- und Singschule Heidelberg, Kirchstraße 2
Dissonanz / Resonanz
Minguet Quartett
Ulrich Isfort, 1. Violine
Annette Reisinger, 2. Violine
Irene Schwalb, Viola
Matthias Diener, Violoncello

Euro: 7,50/10,00/15,00/23,00/33,00


Zum Seitenanfang
Zum vorhergehenden Pressedienst
Zum Archiv
Zurück zur Startseite



Copyright © Stadt Heidelberg 1999, All Rights Reserved
Stand: 06. April 2004