Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 3. Mai 2002 |
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Brückenstraße aktuell |
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In der Woche vom 6. bis zum 10. Mai 2002
finden in der Brückenstraße folgende Bauarbeiten statt:
o Kanalbauarbeiten zwischen Schröderstraße und
Mönchhofplatz |
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Vollsperrung der Hirtenaue in Ziegelhausen |
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Ab Montag, 6. Mai 2002, 8 Uhr, wird die Hirtenaue zwischen Peterstaler Straße und der Straße Am Bächenbuckel in beiden Richtungen für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Grund sind Sanierungsarbeiten an Stützmauern im Bereich der Hirtenaue Nummer 8 - 10. Die Hirtenaue wird voraussichtlich zwei bis drei Wochen jeweils Montags bis Samstags gesperrt sein. Die Umleitungsstrecken über Schönauer Straße, Schulbergweg, Friedhofweg und Moselbrunnenweg sind ausgeschildert. | |
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Stadtgeschichte im Gehen |
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Der dritte Spaziergang im Rahmen des diesjährigen Stadtführungszyklus mit dem Heidelberger Schriftsteller Michael Buselmeier und dem Leiter des Kulturamtes der Stadt Heidelberg, Hans-Martin Mumm, findet am Sonntag, 5. Mai, durch die Altstadt II statt. Thema des vierteiligen Stadtführungszyklus ist der Weg vom vermeintlich beschaulichen Biedermeier zum Deutschen Reich und zum "Weltdorf" Heidelberg. Die Teilnahme kostet drei Euro pro Person. Treffpunkt ist um 11 Uhr am Synagogenplatz, Große Mantelgasse. | |
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Stadtarchiv geschlossen |
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Das Stadtarchiv Heidelberg ist aus organisatorischen Gründen am Dienstag und Mittwoch, 7. und 8. Mai 2002, geschlossen. | |
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Änderung der Abholtermine der Müllabfuhr |
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Wegen des Feiertags am 9. Mai ("Fronleichnam") verschieben sich die Abholtermine der Hausmüllabfuhr und der Gelben Tonne jeweils um einen Tag. Die Donnerstagsabholung verschiebt sich vom 9. Mai auf Freitag, 10. Mai und die Freitagsabholung vom 10. Mai verschiebt sich auf Samstag, 11. Mai. | |
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Rad- und Wanderkarte Heidelberg erschienen |
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Rechtzeitig zu Beginn der warmen Jahreszeit
gibt die Stadt Heidelberg - vorbereitet vom Vermessungsamt und
Stadtplanungsamt - in Zusammenarbeit mit dem Odenwaldklub die erste
eigenständige Rad- und Wanderkarte für Heidelberg heraus. Die
handliche Karte vermittelt einen umfassenden und aktuellen Überblick
über die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in Heidelberg und der
näheren Umgebung. Eingezeichnet sind unter anderem die Radwege, die
örtlichen und überörtlichen Wanderwege, Fahrradabstellplätze,
Fahrradläden, Grillhütten und Campingplätze rund um und in
Heidelberg.
Besonders praktisch: die Karte ist auf der Vorder- und Rückseite im Maßstab 1: 20 000 bedruckt und erschließt somit ein Gebiet von Schwetzingen bis Neckargemünd und von Dossenheim bis Leimen. Ob für gemütliche Ausflugsfahrten in der Ebene oder ambitionierte Mountainbike-Touren und Wanderausflüge im Kleinen Odenwald - die Rad- und Wanderkarte ist ein zuverlässiger Begleiter. Zuverlässig und vor allem strapazierfähig ist auch das Material der Karte. Es ist reißfest, wasserabweisend, nimmt Regenschauer und Schweißtropfen nicht übel und kann fast spurenlos gereinigt werden: die ideale "Outdoor-Karte". Zusammengefaltet begnügt sich die Karte mit dem Faltmaß von 10 mal 16 Zentimetern mit Jackentaschenformat. Aufgefaltet bietet sie mit 48 mal 63 Zentimetern gewohnt übersichtliche und detaillierte Informationen. Die Rad- und Wanderkarte ist ab Samstag, 4. Mai 2002, im Buchhandel, ab Montag, 6. Mai, auch in den Bürgerämtern, beim Technischen Bürgeramt und direkt beim Vermessungsamt der Stadt Heidelberg, Gaisbergstraße 7 (Zimmer 203), für drei Euro erhältlich. |
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"Bitte nicht füttern" | |
Neue Hinweistafeln auf
dem Neckarvorland erinnern an das Fütterungsverbot der Schwanengänse im Bereich des Neckarvorlandes |
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Die Schwanengänse im Bereich des
Heidelberger Neckarvorlandes haben sich in den vergangenen acht Jahren
sprunghaft vermehrt. Wurden im Jahre 1994 noch knapp 20 Tiere
gezählt, stieg die Population bis zum Jahr 2001 auf rund 135 Tiere
an.
Diese starke Zunahme der Schwanengänse beobachten Tierschützer, Ornithologen, das Staatliche Gesundheitsamt, das Amt für Umweltschutz, Energie und Gesundheitsförderung und das Landschaftsamt der Stadt Heidelberg mit zunehmender Sorge. Ein großes Problem stellt nicht nur die stark gestiegene Verschmutzung des Neckarvorlandes durch den Gänsekot dar. Eine Verwirbelung der trockenen Kotpartikel durch die Luft und durch Wind kann außerdem allergische Reaktionen bei Kindern und Erwachsenen, deren Immunsystem geschwächt oder noch nicht voll entwickelt ist, auslösen. Hauptursache der starken Populationszunahme der Schwanengänse ist die Fütterung der zutraulichen Wasservögel. Diese ist jedoch verboten. Um die Fütterung zukünftig zu vermeiden und um die Besucher/innen der Neckarwiese an das bereits bestehende Fütterverbot zu erinnern, hat die Stadt Heidelberg am heutigen Freitag drei entsprechende Hinweisschilder im Bereich der "Wasserschachtel" auf dem Neckarvorland aufgestellt. Oberbürgermeisterin Beate Weber und der Leiter des Landschaftsamts der Stadt Heidelberg Michael Schwarz erläuterten bei einem Vorort-Termin die Maßnahmen gegen ein weiteres Anwachsen der Schwanengans-Population. Grundsätzlich ist die Jagd auf Schwanengänse erlaubt. Beim Neckarvorland handelt es sich jedoch um einen befriedeten Bezirk, in dem das Jagen verboten ist. Auch eine Zerstörung der Gelege ist nicht erlaubt. Deshalb wurde das Zoologische Institut der Universität Heidelberg gebeten, im Rahmen eines Forschungsprojektes zu prüfen, ob die Gelege mit für die Umwelt giftigen Stoffen belastet sind. Zudem soll untersucht werden, wie die Gelegegröße wieder auf ein natürliches Maß reduziert werden kann. Bei Nestkontrollen auf dem Brutplatz auf der kleinen Neckarinsel wurden in gemeinsamen Gelegen mehrerer Gänse teilweise über dreißig Eier gezählt. Als Normalfall gelten fünf bis zehn Eier. Künftig wird die Polizei verstärkt das Fütterungsverbot kontrollieren und Besucherinnen und Besucher des Neckarvorlands bei Verstößen auf die Problematik hinweisen. Bei wiederholter Missachtung des Verbots können auch Geldstrafen verhängt werden. |
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