Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 02. Dezember 2003 |
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Schnittkurse für Obstgehölze |
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Das Landschaftsamt der Stadt
Heidelberg bietet über den Winter wieder Kurse zum richtigen
Rückschnitt von Obstgehölzen an. Die Kurse richten sich an
interessierte Garten- und Grundstückbesitzer/innen.
Der erste Kurs mit Schwerpunkt Strauchbeerenobst findet am Samstag, 6. Dezember, um 13.30 Uhr statt. In den Anlagen des Klosters Stift Neuburg erläutert Diplom Ingenieurin Jutta Becker den fachgerechten Schnitt von roten und schwarzen Johannisbeeren, Stachelbeeren und Josta. Auch der Schnitt von Brombeeren, Himbeeren und Kiwis, die ebenfalls zum Beerenobst zählen, werden im Kurs angesprochen. Dazu gibt es Tipps zu Anbau, Pflege und Sorten. Treffpunkt ist die Klosterpforte. Wer teilnehmen möchte, sollte sich beim Landschaftsamt der Stadt unter der Telefonnummer 06221/ 58-2804 anmelden. Weitere Kurstermine gibt die Stadt Heidelberg rechtzeitig bekannt. Themen sind dann der Schnitt von Baumobst, beziehungsweise Pflege und Schnitt alter Streuobstbäume. |
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Überfüllte Glascontainer stellten Ärgernis dar |
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Wie das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Heidelberg mitteilt, kam es Mitte November aufgrund krankheitsbedingter Personalknappheit bei der Firma RWE-Umwelt zu Ausfällen und Verzögerungen bei der Abholung der Glascontainer im Stadtgebiet. Die Firma RWE ist von der Stadt Heidelberg damit beauftragt, wöchentlich die im Stadtgebiet vorhandenen rund 250 Glascontainer zu leeren. Die RWE-Umwelt entschuldigt sich bei allen Heidelberger Bürgerinnen und Bürgern für die dadurch entstandenen überfüllten Container und Verschmutzungen. | |
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Bodenrichtwertkarte 2001/2002 erschienen |
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Gutachterausschuss ermittelt Richtwerte für Grundstückspreise nach Stadtteilen - Veröffentlichung im Stadtblatt und Internet | |
Der Gutachterausschuss für den Bereich des Stadtkreises Heidelberg
hat gemäß Paragraph 193 Absatz 3 und Paragraph 196 Baugesetzbuch
für die einzelnen Stadtteile aktuelle, durchschnittliche
Bodenrichtwerte ermittelt.
Die vollständige Übersicht über die Bodenrichtwerte im Heidelberger Stadtgebiet ist im aktuellen Stadtblatt Nr. 49 vom 3. Dezember 2003 in der Rubrik Bekanntmachungen und auf den Internetseiten der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de Rubrik "Stadtinformationen" veröffentlicht. Die Bodenrichtwertkarte kann auch zu den üblichen Öffnungszeiten im Technischen Bürgeramt (Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1) oder in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Gaisbergstraße 7, Zimmer 307) eingesehen werden. Dort kann auch ein farbiger Ausdruck im Großformat (größer DIN A 0) für 40 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten erworben werden. Der so genannte Bodenrichtwert bezeichnet den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken, bei denen im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche für unbebautes erschließungsbeitragsfreies Bauland (Wohnbauflächen). Die Bodenwerte einzelner Grundstücke können vom definierten Bodenrichtwert bis plus/minus dreißig Prozent abweichen. Der Bodenrichtwert ist an die durchschnittliche Geschossflächenzahl gebunden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Die Auswertung basiert auf Grundstücks-Kaufverträgen der Kalenderjahre 2001 und 2002. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von der durchschnittlichen Grundstücksqualität der entsprechenden Richtwertzone bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Solche Abweichungen sind alle wertbeeinflussenden Merkmale und Umstände wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt. Bei Bedarf kann nach Paragraph 193 Baugesetzbuch von den Antragsberechtigten ein Gutachten des "Gutachterausschusses für Grundstückswerte" über den Verkehrswert beantragt werden. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt unter der Telefonnummer 06221/ 58-2460 weitere Auskünfte bei Fragen zu den Bodenrichtwerten. |
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