Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg, herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de 01. Oktober 2002 |
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Wohin mit den ganz Kleinen? |
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Das Betreuungsangebot für Kleinkinder in Heidelberg kann sich sehen lassen - es soll trotzdem nach Möglichkeit weiter ausgebaut werden | |
Der Bedarf an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren
wächst stetig. Das liegt vornehmlich an der Notwendigkeit beziehungsweise
dem Bedürfnis der Eltern, Beruf und Familie miteinander zu verbinden. In
Heidelberg gab es im Kindergartenjahr 2001/2002 für 3.213 Kinder von null
bis drei Jahren insgesamt 310 Betreuungsplätze (einschließlich
Krippenplätze in altersgemischten Gruppen). Damit lag die
Versorgungsquote bei 9,65 Prozent. Die Stadt Heidelberg ist jedoch nach
Kräften bemüht, mehr Betreuungsplätze anzubieten. So beschloss der
Gemeinderat letztes Jahr, die Versorgungsquote auf 15 Prozent auszubauen.
Heidelberg liegt damit erheblich über dem Landesdurchschnitt von 1,3 Prozent und dem Durchschnitt in den westlichen Bundesländern von 2,8 Prozent. Nur im Osten Deutschlands war die Betreuung von Kleinkindern selbstverständlich, dort liegt der Betreuungsgrad bei 36,3 Prozent. Diese Vergleichszahlen stammen von 1998, sie werden nur alle vier Jahre erhoben. Einen Rechtsanspruch auf Betreuung, so wie es einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens für Kinder von drei bis sechs Jahren gibt, gibt es für die Kleinkinder nicht. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII "haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht". Die Notwendigkeit eines verbesserten Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren ist mittlerweile fachlich und politisch unumstritten. Kleinkindbetreuung ist die personal- und damit kostenintensivste Betreuungsform. Daher hängt die Schaffung neuer Betreuungsplätze entscheidend von der Finanzierung der entstehenden Kosten ab. Und um die wird zurzeit noch gerungen: am 1. Januar 2003 soll die landesweite Neuregelung der Förderung von Kindertageseinrichtungen in Kraft treten. Ein Ausbaukonzept für die Betreuung von Null- bis Dreijährigen hängt entscheidend davon ab, wie diese Altersgruppe in der Neuregelung berücksichtigt wird. Aktueller Stand der Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren: Das Land Baden-Württemberg fördert die Betreuung von Kindern unter drei Jahren nach dem dreizeitigen Kindergartengesetz nur in Form der altersgemischten Gruppe. Eine finanzielle Förderung durch das Land Baden-Württemberg für Krippe- oder Krabbelgruppen gibt es nicht. Die Stadt Heidelberg fördert die Betreuung von Kindern unter drei Jahren nach dem Kindergartengesetz von Baden-Württemberg in Form der altersgemischten Gruppe. Darüber hinaus fördert die Stadt Heidelberg Krippen- und Krabbelstuben freier Träger, die keine Ansprüche auf Zuschüsse nach dem Kindergartengesetz haben. Für die eigenen Einrichtungen und die Zuschüsse an freie Träger gab die Stadt im letzten Jahr 1.745.251 Millionen Euro aus. |
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Weiher am Schweinsbächel wird ausgebaggert |
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Das Naturdenkmal "Weiher am Schweinsbächel" in der oberen
Hirschgasse verlandet, weil auf natürlichem Wege Bodenmaterial hinein
gelangt. Um diese Entwicklung zu stoppen und um dieses wichtige
Amphibienlaichbiotop dauerhaft zu erhalten, werden jetzt
Unterhaltungsarbeiten notwendig. In diesen Tagen werden die eingetragenen
Sedimente mit Hilfe eines Kleinbaggers entfernt werden.
Auf die im Wasser lebenden Tiere wird natürlich Rücksicht genommen. Die Kaulquappen haben mittlerweile das Gewässer verlassen und die erwachsenen Tiere haben sich noch nicht zur Überwinterung in den Schlamm zurückgezogen. Daher wurde der jetzige Zeitpunkt für diese Arbeiten gewählt. Die Maßnahme erfolgt im Auftrag der Stadt als untere Naturschutzbehörde. Das städtische Umweltamt wird die Arbeiten überwachen. |
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Heidelberger Dienste geschlossen |
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Die Verwaltung der Heidelberger Dienste gGmbH in der Bergheimer Straße 26 bleibt am Freitag, 4. Oktober, geschlossen. Das Fundbüro ist an diesem Tag nur telefonisch unter der Nummer 14 10 50 zu erreichen. | |
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