Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
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1. Juni 1999

 

Stadt Heidelberg und Arbeitsamt fördern private Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft

  Am 1. Juni haben die Stadt Heidelberg, das Arbeitsamt Heidelberg und das Zentrum für Arbeit und Bildung e.V. (ZAB) aus Frankenthal einen Kooperationsvertrag unterschrieben. Stadt und Arbeitsamt leisten eine einmalige und auf zwei Jahre begrenzte Anschubfinanzierung, um die Erweiterung der Geschäftstätigkeit der privaten gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaft ZAB auf das Heidelberger Stadtgebiet zu stützen. Im April 1999 hatte der Gemeinderat der Stadt Heidelberg der Kooperation zugestimmt.

Mit der Förderung der ZAB verfolgen Stadt Heidelberg und Arbeitsamt das Ziel, die Einstellungschancen schwer vermittelbarer Arbeitsloser auf dem regulären Arbeitsmarkt zu verbessern. Damit sollen Vorbehalte von Arbeitgebern bei der Einstellung von Arbeitslosen sowie Ängste von Erwerbslosen selbst abgebaut werden.

Die ZAB wird als privater Betreiber der gemeinnützigen Arbeitnehmerüberlassung förderungsbedürftige Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einstellen und Dritten zur Arbeitsleistung überlassen. Haben sich die Leiharbeitnehmer eingearbeitet und bewährt, können daraus unbefristete sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge entstehen. In verleihfreien Zeiten verpflichtet sich die ZAB, förderungsbedürftige Personen bis zu einer Dauer von vier Wochen weiter zu beschäftigen und zu qualifizieren.

Zum Personenkreis, die als Leiharbeitnehmer in Frage kommen, gehören Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte, Arbeitslose über 50 Jahre, junge Erwachsene bis 25 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung und junge Erwachsene, die sechs Monate und länger arbeitslos sind sowie Langzeitarbeitslose und Berufsrückkehrerinnen.

Die Stadt Heidelberg und das Arbeitsamt leisten eine Anschubfinanzierung von jeweils 100.000 Mark für das Projekt. Die Mittel sind zweckgebunden. Es besteht Rückzahlungspflicht, wenn während der auf zwei Jahre begrenzten Anschubfinanzierung oder im darauf folgenden Jahr die Geschäftstätigkeit eingestellt wird. Die ZAB ist keine neue Gesellschaft, sondern schon seit Jahren in Frankenthal, Viernheim und seit Mitte 1998 auch in Mannheim erfolgreich tätig.

"Die Arbeitslosigkeit ist eines der großen noch weitgehend ungelösten Problem unserer Gesellschaft. Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen ist unser Ziel, das wir durch gemeinsame unterstützende lokale und regionale Maßnahmen erreichen wollen", sagte Oberbürgermeisterin Beate Weber bei der Vertragsunterzeichnung.

  "Knöllchen-Hauptstadt" Heidelberg?
 

Statistik zum Falschparken ist unseriös

  Ein immer wieder beliebtes Thema für das offenbar gerade angebrochene "Sommerloch" ist das behauptete "Abkassieren" bei Falschparkern in deutschen Städten. Nach Pressemeldungen vom Wochenende nimmt Heidelberg angeblich "Platz 1" der Knöllchen-Hitparade ein.

Macht man sich die Mühe, die vorgelegte Statistik zu überprüfen, fällt auf, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Reihenfolge der Städte wurde ermittelt, indem man die Einnahmen der Kommunen aus Verwarnungs- und Bußgeldern durch die Zahl der Einwohner geteilt hat. Der ermittelte Betrag muss dann für eine Aussage folgender Art herhalten: "Jeder Einwohner (Heidelbergs) zahlt pro Jahr 62,88 Mark für Knöllchen."

Weder sind dabei topographische Unterschiede zwischen den Städten berücksichtigt - norddeutsche Flächenstädte haben es mit der Ausweisung von Parkflächen leichter als das im Neckartal zwischen Bergen eingezwängte Heidelberg mit der historischen engen Altstadt - noch die Zahl der Autos in einer Stadt und der von ihnen ausgehende Parkdruck. Heidelberg ist vom Parkdruck weitaus stärker belastet als viele andere Städte. Die Verwarnungs- und Bußgelder in der Einpendler- und Touristenstadt Heidelberg gehen zu einem ganz erheblichen Teil auf das Konto von auswärtigen Falschparkern.

Über die Hälfte der Autos, die jeden Tag auf Heidelbergs Straßen unterwegs sind, gehören Nicht-Heidelbergern. Berufspendler, Studierende, Touristen und am Abend viele Gaststättenbesucher drängen mit dem Auto in die (Alt-)Stadt, wollen möglichst zentral parken und am liebsten natürlich nichts dafür bezahlen. Das Resultat sind zugeparkte Anwohnerparkplätze, versperrte Rettungswege, behinderte Linienbusse sowie Fußgänger, Radfahrer und Rollstuhlfahrer, deren Rechte missachtet werden. Gerade die Auswärtigen nehmen es mit den Parkvorschriften häufig nicht so genau und vertrauen auf die Toleranz gegenüber Fremden, weiß die Leiterin des Rechtsamtes der Stadt Heidelberg, Ursula Scherle-Kühnel. Mancher mag angesichts der in den Parkhäusern zu entrichtenden Gebühren auch darauf spekulieren, nicht "erwischt" zu werden.

"Heidelberg hat beim Parken klare Prioritäten gesetzt", so Scherle-Kühnel. "An erster Stelle stehen die Anwohner. Ihnen haben wir - zunächst im Rahmen der Altstadtsanierung und später auch in anderen innerstädtischen Bereichen - Parkvorrechte eingeräumt. Die Anwohner zahlen für dieses Vorrecht und sie haben einen Anspruch darauf, dass wir die Einhaltung der Parkregelungen überwachen", betont die Rechtsamts-Leiterin. An zweiter Stelle stehen die Berufstätigen. Wer als Tourist, Kunde oder (Gaststätten-)Besucher mit dem Auto in die Innenstadt fährt, dem ist zuzumuten, eines der zahlreichen Parkhäuser aufzusuchen und für das "knappe Gut" innerstädtische Parkfläche einen angemessenen Preis zu entrichten oder einen der zahlreich vorhandenen Kurzzeitparkplätze mit Parkschein oder Parkscheibe zu benutzen", so Scherle-Kühnel.

  Land fördert künstlerischen Nachwuchs
 

Kleinkunstpreis 2000

  Beste Chancen für Nachwuchs-Kleinkünstler: Das Land Baden-Württemberg vergibt für das Jahr 2000 wieder einen Kleinkunstpreis. Bewerbungsschluss ist der 15. September 1999.

Für den Kleinkunstpreis 2000 hat das Land Baden-Württemberg erstmals einen Kooperationspartner mit ins Boot genommen: die Staatliche Toto-Lotto GmbH. Durch die Zusammenarbeit ist es künftig möglich, dass der Preis nicht wie bisher alle zwei Jahre, sondern jährlich verliehen werden kann. Während die Preise in der Vergangenheit getrennt nach den Sparten Pantomime, Clownerie, Lied/Chanson und Kabarett verliehen wurden, soll es künftig keine Spartenfestlegung mehr geben.

Es werden drei erste Preise sowie der Förderpreis der Staatlichen Toto-Lotto GmbH in Höhe von insgesamt 33.000 Mark vergeben. Neben dem künstlerischen Nachwuchs sollen auch professionelle Künstler/innen angesprochen werden, ihr Können einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen, wenn sie mindestens zwei Jahre in ihrer jeweiligen Sparte aufgetreten sind.

Die Jury des Kleinkunstpreises setzt sich aus Interpreten, Kritikern, Vertretern des Landes und der Toto-Lotto GmbH zusammen. Die Preise werden von der baden-württembergischen Kultusministerin Dr. Annette Schavan auf Vorschlag der Jury vergeben. Die prämierten Wettbewerbsbeiträge werden im Theater-Café der Städtischen Bühne in Freiburg vorgestellt und aufgezeichnet.

Informationen und Ausschreibungsunterlagen können über die Akademie Schloss Rotenfels, Postfach 12 11 16, 76560 Gaggenau, Telefon (07225) 97 99 18, bezogen werden.

 

Briefwahlunterlagen für die Europawahl

  Wer aus wichtigem Grund am Wahltag, 13. Juni 1999, nicht im vorgesehenen Wahllokal wählen kann, hat ab sofort die Möglichkeit, in allen Bürgerämtern Briefwahl für die Europawahl zu beantragen und dort auch gleich auszuüben. Dazu ist ein persönlicher oder schriftlicher Antrag erforderlich.

Dritte brauchen für den Antrag auf Briefwahl eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht. Die Unterlagen dürfen ihnen aber grundsätzlich nicht mitgegeben werden, sondern müssen mit der Post zugeschickt werden.

Die Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, ist ab 5. Mai montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr für die Briefwahl geöffnet. Spätester Termin für einen Briefwahlantrag ist Freitag, 11. Juni 1999, 18.00 Uhr, in der Wahldienststelle des Bürgeramtes Mitte (in den Außenstellen nur bis 16.00 Uhr). Die Wahldienststelle ist unter Telefon 58-4222, Telefax 58-4915 zu erreichen.

 

Verkehrsregelung während der Schlossbeleuchtung

  Am kommenden Samstag, 5. Juni, beginnt um 22.15 Uhr die erste Schlossbeleuchtung dieses Sommers. Damit das Feuerwerk von der Alten Brücke ungestört aufgebaut und gefahrlos für die Zuschauer abgebrannt werden kann, sind wieder eine Reihe von Verkehrseinschränkungen zu beachten.

Die Karl-Theodor-Brücke (Alte Brücke) wird ab 16 Uhr für den Fahrzeugverkehr und ab 18 Uhr auch für Fußgänger gesperrt. Ab 14 Uhr ist das Parken auf dem Neckarstaden, der Straße "Am Brückentor" sowie in der Neuenheimer Landstraße und in der Ziegelhäuser Landstraße bis jeweils 200 Meter östlich und westlich der Alten Brücke verboten. Ab 21.30 Uhr werden alle Straßen im Bereich der "Alten Brücke" im Umkreis von circa 200 Meter für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr gesperrt. Der Aufenthalt auf der Straße sowie am Neckarufer ist in diesen Abschnitten bis Ende der Schlossbeleuchtung untersagt.

Die Bundesstraße 37 (Neckarstaden) wird ab 21.15 Uhr zwischen Karlstor und Schurmanstraße/Bismarckstraße für Fahrzeuge gesperrt. Ausgenommen sind HSB-Busse der Linien 33, 41 und 42. Der Ost-West-Verkehr wird durch den Schlossbergtunnel zur Friedrich-Ebert-Anlage und der West-Ost-Verkehr an der Bismarckstraße in Richtung Gaisbergtunnel/Friedrich-Ebert-Anlage umgeleitet. Die Theodor-Heuss-Brücke ist ab 22 Uhr bis zur Freigabe für jeglichen Fahrzeugverkehr - außer für Straßenbahnen und Züge der OEG sowie Linienbusse - gesperrt. Vor 20.15 Uhr ist das Stehenbleiben auf der Theodor-Heuss-Brücke nicht erlaubt.

Der Verkehr auf der Ziegelhäuser Landstraße und Neuenheimer Landstraße sowie der Uferstraße wird ab 20.15 Uhr in westlicher Richtung als Einbahnstraße geführt.

Ab 21.15 Uhr sind diese Straßen bis zur Freigabe für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt; das Halten und Parken ist verboten. Auf den östlich der Brückenstraße liegenden Teilen der Brückenkopfstraße, der Ladenburger Straße, der Rahmengasse und der Schröderstraße sowie der südlich des Mönchhofplatzes gelegenen Bergstraße wird ab 20 Uhr bis zur Freigabe jeglicher Fahrzeugverkehr und das Parken untersagt. Das Halten und Parken auf der Schlierbacher Landstraße zwischen Karlstor und Hausackerweg ist von 20 Uhr bis zum Ende der Schlossbeleuchtung nicht gestattet.

Die Fahrbahn der Ernst-Walz-Brücke darf von Fußgängern nicht betreten werden, damit der Fahrzeugverkehr auch während der Schlossbeleuchtung unbehindert fließen kann. Auf der Ernst-Walz-Brücke darf nicht geparkt werden.

Es wird dringend gebeten, Fahrzeuge so zu parken, dass nach Beendigung der Schlossbeleuchtung zur Heimfahrt nicht die Heidelberger Neckarbrücken befahren werden müssen. Die Stadt Heidelberg empfiehlt, zur Schlossbeleuchtung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

Wer die Schlossbeleuchtung vom Neckar her beobachten möchte, hat den Anordnungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes Folge zu leisten. Der Neckar ist auf der Strecke von Kilometer 23 bis zum unteren Vorhafen der Schleuse Heidelberg jeweils 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bis zur Aufhebung der Sperre durch die Wasserschutzpolizei für die Schifffahrt gesperrt. Für die Dauer der Veranstaltung ist für die Fahrgast- und Sportschifffahrt eine besondere Liegeordnung in diesem Bereich ab Kilometer 25,250 zu beachten.

 

Kunsthandwerkermarkt zur Schlossbeleuchtung

  Am Samstag, 5. Juni 1999, findet zur Schlossbeleuchtung an der Neuenheimer Uferstraße, westlich der Theodor-Heuss-Brücke, der 17. Kunsthandwerkermarkt statt. Der Verkauf beginnt um 15 Uhr und endet etwa eine halbe Stunde nach Beendigung des Feuerwerks. Wie immer dürfen ausschließlich selbst gefertigte Produkte, darunter Porzellan- und Seidenmalerei, Patchwork, Tiffany, Keramik, Schmuck, Fotos und Arbeiten aus Holz in allen Variationen, angeboten werden.

Da für diesen Kunsthandwerkermarkt schon viele Aussteller ihr Kommen zugesagt haben, können am Veranstaltungstag ab 13 Uhr nur noch wenige freie Plätze vergeben werden. Die Gebühr für einen 3 Meter großen Stand beträgt 50 Mark.

 

Basic für Kinder

  Der Medientreff der Kinder- und Jugendförderung bietet Kindern zwischen acht und zwölf Jahren ab Montag, 21. Juni, einen Einstiegskurs für den Computer an. Mit Hilfe
der recht einfachen Programmiersprache "Basic" lernen sie den Computer von Grund auf kennen, und fast nebenbei entstehen im Handumdrehen eigene kleine Programme, die dann zum Erstaunen aller auch tatsächlich laufen. Der Kurs findet ab Montag, 21. Juni, sechs mal, jeweils montags von 15 bis 17 Uhr statt. Anmeldung und weitere Informationen gibtís bei der Kinder- und Jugendförderung in der Plöck 2a unter Telefon 58-38 30 (Montag bis Mittwoch).

 

Heidelbergs nachhaltige Verkehrspolitik zeigt Früchte

  Heidelberg teilt sich mit Freiburg die Position des Spitzenreiters, wenn es darum geht, auch mit wenig Autos hochmobil zu sein. Dass es sich hierbei um zwei Universitätsstädte handelt, kommt nicht von ungefähr. Fahrradnutzung und Studi-Ticket haben Hochkonjunktur. In keinem anderen Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg gibt es bezogen auf 1.000 Einwohner so wenige Autos (484) wie in Heidelberg. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung des Statistischen Landesamtes hervor. Mit 787 Kraftfahrzeugen liegt der Hohenlohekreis am Ende der Skala. Betrachtet man nur den Pkw-Bestand, ergibt sich ein ähnliches Bild. Dicht hinter Freiburg (413 Pkw je 1.000 Einwohner) folgt Heidelberg mit 425. Entgegen der allgemein weiter steigenden Tendenz bei den Kraftfahrzeugen (plus 6,3 Prozent seit 1995) ist in Heidelberg im gleichen Zeitraum keine weitere Zunahme zu verzeichnen.

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Stand: 1. Juni 1999