Stadt Heidelberg informiert



Presse- und Informationsdienst der Stadt Heidelberg,
herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsarbeit,
Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg,
Telefon (06221) 58-12 00/01, Telefax (06221) 58-12 90,
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@heidelberg.de

01. März 2004

  Betreuungsbehörde als kompetenter Ratgeber
  Städtische Betreuungsbehörde berät Auskunftssuchende in Kooperation mit Betreuungsverein zum Thema "Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung" - Informationsmappe kostenlos in Bürgerämtern erhältlich
  Jedes Individuum kann zu Zeiten von Gesundheit und persönlicher Unversehrtheit darüber verfügen, welche Person im Alter oder Krankheitsfall als gesetzlicher Stellvertreter rechtliche Entscheidungen wie zum Beispiel die Regelung der finanziellen Angelegenheiten, die Einwilligung in ärztliche Behandlung oder Wohnungsangelegenheiten treffen darf.

Da Angehörige nicht automatisch zu rechtlichen Vertretern werden, muss im Einzelfall dazu vorab aus dem persönlichen Umfeld eine geeignete Person bestimmt werden. In diesem Fall kann rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht an eine Person des Vertrauens gegeben werden. Für Menschen, die ihre Angelegenheiten krankheitsbedingt nicht mehr regeln können, wird nach dem 1992 in Kraft getretenen Betreuungsgesetz ein rechtlicher Vertreter/ Betreuer vom Vormundschaftsgericht eingesetzt. Hier bietet sich vorab eine so genannte Betreuungsverfügung an, in der persönliche Wünsche und Lebensgewohnheiten angegeben werden können. Das Vormundschaftsgericht wacht dann über die Einhaltung der Wünsche.

Zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bieten in Heidelberg die Betreuungsbehörde der Stadt und der Betreuungsverein individuelle kostenlose Informationsgespräche (keine Rechtsberatung) an. Dazu hatte der Gesetzgeber beiden Institutionen nach Paragraph 6 des Betreuungsbehördengesetzes und Paragraph 1908f Absatz 1, 2a des Bürgerlichen Gesetzbuches die Informationspflicht übertragen. Bei Bedarf beglaubigt oder beurkundet das Notariat die Vollmacht.

In Kooperation zwischen der Betreuungsbehörde, dem in Heidelberg tätigen Betreuungsverein, Katholischer Verein für soziale Dienste in Heidelberg e.V. und dem Notariat Heidelberg wurde zu allen Fragen aus diesem Themenbereich eine Informationsmappe entwickelt, die mittlerweile in sechster Auflage vorliegt. Die Mappe ist in der Betreuungsbehörde, beim Betreuungsverein und in allen Bürgerämtern kostenlos erhältlich.


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Stand: 01. März 2004