Informationen zur Gemeinderatswahl am 24. Oktober 1999

Wer wird gewählt?

Am Sonntag, 24. Oktober 1999, wird in Heidelberg der Gemeinderat gewählt.

Was ist der Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er besteht aus der Oberbürgermeisterin und den gewählten Mitgliedern.

Wer wählt den Gemeinderat?

Der Gemeinderat wird von allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde in geheimer Wahl gewählt.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Einwohner/innen, die
  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen (für die kommende Wahl gilt: Hauptwohnung seit mindestens 23. Juli 1999) und nicht das Wahlrecht verloren haben.
 

Wer schlägt die Kandidaten für den Gemeinderat vor? 

In Heidelberg wie in den meisten baden-württembergischen Städten und Gemeiden schlagen Parteien und Wählervereinigungen die Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat vor. Jede Wählervereinigung und jede Partei kann höchstens so viele Kandidaten vorschlagen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind - in Heidelberg 40. Auf dem Stimmzettel sind alle Bewerber/innen, die zu derselben Partei oder derselben Wählervereinigung gehören, untereinander geschrieben. Die Reihenfolge der Bewerber/innen bestimmt die Partei oder die Wählervereinigung.

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler / jede Wählerin?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat in Heidelberg 40 Stimmen.

Was Sie bei der Stimmabgabe noch zu beachten haben (z.B. Kumulieren und/oder Panaschieren), finden Sie in einem Merkblatt, das Sie vor der Wahl von der Wahldienststelle zusammen mit den Stimmzetteln automatisch zugeschickt bekommen.

Wo und wie wird gewählt?

Am Sonntag, 24. Oktober 1999, werden im Stadtgebiet Heidelberg 104 Wahllokale eingerichtet, in denen Sie Ihre Stimmen abgeben können. Für jeden Wähler ist nur ein Wahllokal zuständig. Bis spätestens 3. Oktober 1999 erhalten Sie, ohne dass sie etwas tun müssen, eine Postkarte (Wahlbenachrichtigung), mit der Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen.

Achtung!

Wenn Sie nicht spätestens bis zum 3. Oktober 1999 die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich auf Ihrem Rathaus erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden. In Heidelberg ist dafür das Bürgeramt zuständig. Für Bürgerinnen und Bürger, die innerhalb der letzten drei Jahre aus der Gemeinde weggezogen sind oder ihre Hauptwohnung in einen anderen Ort verlegt haben und nach dem 23. Juli 1999 in die Gemeinde zurückkehren, gilt eine besondere Regelung: Sie werden nur dann in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie einen entsprechenden Antrag - in Heidelberg beim Bürgeramt bis spätestens 3.Oktober1999 - stellen.

Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können, werden Ihnen vor der Wahl Ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe zugeschickt. Das soll Ihnen helfen, sich über die Vielzahl der Wählerlisten und Bewerber/innen sowie über das Wahlrecht zu informieren. Bitte verwechseln Sie diese Vorabzusendung nicht mit der Briefwahl, die gesondert beantragt werden muss (siehe Stichwort "Briefwahl").

Am Wahltag hat Ihr Wahllokal von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal erhalten Sie einen Wahlumschlag, in den Sie Ihren Stimmzettel stecken können. Wenn Sie Ihren Stimmzettel nicht mehr finden oder verschrieben haben, bekommen Sie im Wahllokal einen neuen Stimmzettel.

Dann zeigen Sie dem Wahlvorstand Ihre Wahlbenachrichtigung und halten Ihren Pass, Personalausweis oder ein anderes Identifikationspapier bereit und werfen Ihren Wahlumschlag in die Wahlurne. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr finden, genügt aber auch Ihr Personalausweis oder Pass, um wählen zu können.

Was mache ich, wenn ich am Wahltag verreist bin oder nicht ins Wahllokal gehen kann?

In diesem Fall ist Briefwahl möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl stellt Ihnen die Stadtverwaltung ab 27. September 1999 zur Verfügung. In Heidelberg können Sie die Unterlagen entweder persönlich auf einem der Bürgerämter abholen oder mit der Wahlbenachrichtigungskarte schriftlich anfordern. Die Postanschrift lautet: Bürgeramt, 69090 Heidelberg. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 22. Oktober 1999, 18 Uhr. Ihr hellroter Wahlbrief mit Ihrem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, den 24.Oktober 1999, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse wieder eingegangen sein.

Weitere Informationen

zu den Wahlen erhalten Sie beim Bürgeramt Heidelberg

- Wahldienststelle -

Telefon (06221) 58-13 550/560/570,
Telefax (06221) 58-49 150.

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Stand: 13. August 1999