Präsentation der Ergebnisse des Bürgerentscheides am 13. Juli 2008 zur Frage: "Sind Sie für den Erhalt der 610 sozialgebundenen Wohnungen in der Emmertsgrundpassage als städtische Wohnungen im Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (GGH)? durch das Amt für Stadtentwicklung und Statistik | ||||||||||||||||||||||
Hinweis für die Ermittlung des Ergebnisses der Abstimmung über den Bürgerentscheid:
Bei einem Bürgerentscheid überträgt der Gemeinderat der Bürgerschaft die Entscheidungskompetenz für eine konkret formulierte Frage. Für die Ermittlung des Abstimmungsergebnis gilt, dass die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ein Bürgerentscheid wird aber nur dann verbindlich, wenn zusätzlich ein 25-Prozent-Quorum erreicht wird: Die Stimmzahl der Abstimmungsmehrheit muss mindestens 25 Prozent (25.169 Stimmen) aller Stimmberechtigten umfassen. Es müssen somit 25 Prozent der Stimmberechtigten hinter der getroffenen Entscheidung stehen. Wird das 25-Prozent-Quorum nicht erreicht, hat die Bürgerschaft die Frage nicht verbindlich entschieden. Die Frage fällt dann zurück in die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates, der die Angelegenheit zu entscheiden hat (§ 21 Abs. 6 der Gemeindeordnung). |
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