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stadtblatt / 26. Juni 2019 8 SONDERSEITEN: BÜRGERENTSCHEID ZUR VERLAGERUNG DES RNV-BETRIEBSHOFS Bürgerentscheid: Abstimmung am 21. Juli 60 Wahlbezirke in 26 Gebäuden im ganzen Stadtgebiet – Brief- wahl jetzt beantragen Ü ber die geplante Verlagerung des rnv-Betriebshofs wird es am Sonntag, 21. Juli 2019, einen Bür- gerentscheid geben. Dies hat der Ge- meinderat in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 beschlossen. Abgestimmt wird über die Frage: „Sind Sie dafür, dass auf den gegenwärtig als Grün- flächen genutzten Bereichen des Großen Ochsenkopfes kein RNV-Be- triebshof gebaut wird?“ Entschieden ist die Frage, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit Ja oder Nein beant- wortet wurde. Dabei muss diese Mehrheit (Ja- oder Neinstimmen) mindestens 20 Prozent der Wahl- berechtigten betragen. Bei Stim- mengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind alle Heidel- berger Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg leben oder früher schon einmal in Heidelberg gewohnt ha- ben und innerhalb von drei Jahren wieder zugezogen sind. Wann geht die Wahlbenachrichtigung zu? Die Wahlbenachrichtigung muss bis spätestens 30. Juni 2019 zugehen. Wahlberechtigte, die bis zum 30. Juni keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich ab dem 1. Juli telefonisch bei der Stadt Hei- delberg melden. Wer imWählerverzeichnis eingetra- gen ist, aber die zugestellte Wahlbe- nachrichtigung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im ört- lich zuständigen Wahllokal unter Vorlage des Reisepasses oder des Personalausweises wählen. Ist Briefwahl möglich? Wer am Tag des Bürgerentscheids nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg erhältlich. Dort kann man seine Stimme auch di- rekt abgeben. Antrag mittels QR-Code oder online Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Wer schnell und unkom- pliziert zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teil- nahme an der Briefwahl sicherzu- stellen, oder wer in einem beliebi- gen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, kann dies über den QR- Code auf der Rückseite der Wahlbe- nachrichtigung tun oder über den Online-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg. Anträge auf Ausstellung von Brief- wahlunterlagenkönnenauch schrift- lich oder persönlich gestellt werden. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich; auch nicht die Beantragung per SMS. Antrag bis spätestens 19. Juli, 18 Uhr Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 19. Juli 2019, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungs- amt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, eingehen, um noch be- arbeitet werden zu können.Auch in den Außenstellen des Bürgeramtes können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 19. Juli 2019, abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungs- zeiten der betreffenden Bürgeräm- ter sind dabei zu berücksichtigen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftli- che Vollmacht vorlegen.Der/Die Be- vollmächtigte muss sich ausweisen können. red Kontakt und Infos unter: 06221 58-42220 www.heidelberg.de/ wahlen Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de ›› Verantwortlich für die Sei- ten 1, 2, 3 und 8: Stadt Hei- delberg ›› Verantwortlich für die Sei- ten 4 und 5: Bürgerinitiative „Bündnis Bürgerentscheid Klimaschutz Heidelberg“ ›› Verantwortlich für die Sei- ten 6 und 7: Mitglieder des Gemeinderats der Stadt Hei- delberg Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 SONNTAG, 21. JULI 2019 Bürger- entscheid Der Gemeinderat hat am 20. De- zember 2018 mit 26 Jastimmen, 15 Neinstimmen und 4 Enthaltun- gen das Zukunftskonzept Berg- heim beschlossen – ein Bündel verschiedener Maßnahmen aus den Bereichen Verkehr, Freiraum und Städtebau. Kernstück ist die Verlagerung des Betriebshofs auf eine Teilfläche des Großen Och- senkopfs. Der Beschluss im Wortlaut: ›› Auf dem Gelände des heutigen Betriebshofs an der Bergheimer Straße wird unter Beteiligung der Bürgerschaft eine städtebau- liche Entwicklung angestoßen, mit der künftig rund 50 Prozent für Grün- und Freiflächen zur Verfügung stehen sollen.Auf den verbleibenden 50 Prozent der Fläche am Altstandort sollen zu 100 Prozent bezahlbare Mietwoh- nungen entstehen, welche voll- ständig im Bestand der Gesell- schaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH) verblei- ben und nach demwohnungspo- litischen Konzept des Hospitals (Subjektförderung) vermietet werden. Die GGH erhält einen entsprechenden Zuschuss (100 Prozent = 320.000 Euro) der Stadt Heidelberg. ›› Die Verwaltung wird beauftragt, verkehrliche und bauliche Maß- nahmen zur Reduktion der Ver- kehrsbelastung am westlichen Stadteingang zu planen. ›› Die Verwaltung wird beauf- tragt, für die bestehenden und neu entstehenden Freiflächen in Bergheim-West Konzepte zu erarbeiten, die die bestehenden Freiflächendefizite im Stadt- viertel kompensieren helfen und eine hohe ökologische Vielfalt bieten und die Aufenthaltsquali- tät verbessern. ›› Die Verwaltung wird beauftragt, Vorbereitende Untersuchun- gen für ein Sanierungsgebiet zu veranlassen, um dadurch in die Lage versetzt zu werden, für die Erarbeitung und Umsetzung der Konzepte und Maßnahmen ge- gebenenfalls Städtebauförder- mittel zu beantragen. ›› Der Gemeinderat stimmt der Verlagerung des Betriebsgelän- des der Rhein-Neckar-Verkehr- GmbH (rnv) von der Bergheimer Straße auf eine Teilfläche des Großen Ochsenkopfs zu. Dort wird ein neuer Betriebshof mit Straßenbahn- und Busab- stellanlage und einem begrün- ten und teilweise begehbaren Dach (Anlage 01) mit einer In- vestitionssumme von rund 87.200.000,00 € vor Abzug der Fördermittel errichtet (verglei- che Drucksache 0311/2018/BV). Die Rahmenplanung von 2006 wird überarbeitet. ›› Der Vertreter der Stadt Heidel- berg in der Gesellschafterver- sammlung der rnv möchte sämt- lichen,für die Projektumsetzung notwendigen Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung der rnv zustimmen. Auf die Ertei- lung einer abweichenden Wei- sung wird verzichtet. ›› Zusage Standort- und Arbeits- platzsicherung Dezernat 16 zur Verankerung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Bergheim. Der Beschluss des Gemeinderats vom 20. Dezember 2018 zum „Zukunftskonzept Bergheim“
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