stadtblatt-Beilage zum Blättern

stadtblatt  / 15. Mai 2019 15 SONDERSEITEN ZUR KOMMUNALWAHL Wahlbenachrichti- gung erhalten? Wahl auch unter Vorla- ge des Passes möglich Wahlberechtigte, die bis zum 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung er- halten haben, können sich bei der StadtHeidelberg (Telefon06221 42220) melden. Nicht zustellbare Wahlbe- nachrichtigungen wurden an die Wahldienststelle zurückgegeben. Dies gilt auch,wenn andereHaushalt- sangehörige bereits eine Benachrich- tigung erhalten haben. Wer im Wäh- lerverzeichnis eingetragen ist, aber die zugestellte Wahlbenachrichti- gung am Wahltag nicht findet, kann auch ohne diese im örtlich zuständi- genWahllokal unter Vorlage von Rei- sepass oder Personalausweis wählen. Umzug vor der Wahl Wahlschein für Stimm- abgabe im anderen Bezirk notwendig Wer für die jeweils anstehendeWahl wahlberechtigt ist, kann nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeich- nis sie oder er eingetragen ist. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenach- richtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 5. Mai 2019 zugestellt wurde. Wahlberechtigte, die sich innerhalb Heidelbergs nach dem 5.Mai 2019 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiter- hin im Wählerverzeichnis ihres al- ten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichti- gung oder eines Personalausweises/ Passes wählen. Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein.Dieser kann bei den Bür- gerämtern beantragt werden.Die An- tragsfrist endet am 24. Mai 2019; die Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet.In allen Bürgerämtern kann auch direkt per Briefwahl gewählt werden. Anträge auf Ausstellung ei- nes Wahlscheins beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können un- ter anderem auch per QR-Code oder per Online-Antrag gestellt werden. Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer Redaktion Eberhard Neudert-Becker Gestaltung Marcel Geiger Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Kommunalwahl auf einen Blick Wichtige Informatio- nen zum Wahlablauf Wann wird gewählt? Wahltag ist amSonntag,26.Mai 2019. Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Wo wird gewählt? In ganz Heidelberg werden insge- samt 97 Wahllokale eingerichtet, in denen die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben können. In jedem Stadtteil gibt es mindestens ein Wahllokal. Spätestens bis zum 5. Mai ist allen Wählern automatisch die Wahlbenachrichtigung zuge- stellt worden, mit der die Verwal- tung mitteilt, dass man wählen darf und in welchemWahllokal. Für die Stimmabgabe sollen die Wahlberechtigten ihreWahlbenach- richtigung und ihren Ausweis be- reithalten. Wer seine Wahlbenach- richtigung nicht mehr findet, kann auch dem Wahlvorstand im Wahl- lokal nur den Pass oder Ausweis vor- zeigen, umwählen zu können. Stimmzettel zu Hause ausfüllen Der Stimmzettel wird bis spätes- tens 23. Mai 2019 an die Wähler ver- schickt. Dies soll den Wahlberech- tigten die Möglichkeit geben, sich bereits vor dem Gang zur Wahlurne in Ruhe einen Überblick über die 576 zur Wahl zugelassenen Kandidatin- nen und Kandidaten zu verschaffen. Den Stimmzetteln ist ein Merk- blatt beigeheftet, das alle Details zur Stimmabgabe erläutert. Die Stimmzettel sollen am 26. Mai ins Wahllokal mitgebracht werden. Wer sich verschrieben hat oder den Stimmzettel nicht mehr findet, be- kommt imWahllokal einen neuen. Wie viele Stimmen habe ich? Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen,wie Gemeinderäte zu wählen sind, also 48. Welche Wahlmöglichkeiten gibt es? Die Wählerinnen und Wähler kön- nen ihre 48 Stimmen auf mehrere Weisen vergeben. › › Ein Stimmzettel kann unverändert abgegeben werden. Damit erhält jede Bewerberin und jeder Bewer- ber auf diesem Stimmzettel jeweils eine Stimme. › › Auf eine Kandidatin oder Kandi- daten können bis zu drei Stimmen vergeben werden (kumulieren). › › Möglich ist auch, Bewerberin- nen oder Bewerber verschiedener Stimmzettel zu mischen (pana- schieren). Auf einem Stimmzettel werden dann ein oder mehrere Na- men von anderen Wahlvorschlä- gen in die freien Zeilen des Stimm- zettels übertragen. › › Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 48 Stimmen vergeben werden. Der Stimmzettel ist sonst ungültig. Auskünfte gibt die Wahldienststelle. 06221 58-42220 wahldienststelle@heidelberg.de www.heidelberg.de/wahlen Bei der Kommunalwahl hat man viele Möglichkeiten der Stimmabgabe.

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