stadtblatt-Sonderbeilage zum Blättern

stadtblatt  / 2. Mai 2019 2 SONDERSEITEN ZUR KOMMUNALWAHL „Es gibt viele gute Gründe, an der Kommunalwahl teilzunehmen“ Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Liebe Heidelbergerinnen und Heidelberger, vor Ihnen liegt die erste von insge- samt drei Stadtblatt-Sonderbeila- gen, die die Stadt Heidelberg in Abstimmung mit dem Gemeinderat zur Kommunalwahl am 26.Mai 2019 herausgibt. Die zwölf zur Gemeinde- ratswahl zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen haben in die- ser Ausgabe und in denAusgaben am 15.Mai und 22.Mai Gelegenheit, ihre kommunalpolitischen Schwerpunk- te und Ziele sowie ihre Kandidatin- nen und Kandidaten vorzustellen. Für die Beiträge auf den Seiten 3 bis 8 dieser Ausgabe sind allein die Par- teien und Wählervereinigungen verantwortlich. Dass es viele gute Gründe gibt, an der Kommunalwahl teilzunehmen, können Sie den Informationen auf der unteren Hälfte dieser Seite entnehmen. Für deren Inhalt ist die Stadt Heidel- berg verantwortlich. Mit diesen Sonderbeilagen wollen die Stadt Heidelberg und der Gemeinderat ihren Teil dazu beitra- gen, dass die Bürgerinnen und Bür- ger dieser Stadt gut informiert über die politischen Zielsetzungen der Parteien und Wählervereinigungen zur Kommunalwahl gehen. Ich bitte Sie herzlich darum: Machen Sie sich ein Bild über die verschiedenen kommunalpolitischen Zielsetzun- gen der Bewerberinnen und Bewer- ber um die 48 Sitze im Gemeinderat. Nutzen Sie die Chance,mit den Kan- didatinnen und Kandidaten in den Dialog zu treten, diskutieren Sie mit Ihnen über den besten Weg Heidel- bergs in die Zukunft. Bis zur Wahl am 26. Mai besteht dazu vielfach Gelegenheit bei zahlreichen Infor- mations- und Diskussionsveranstal- tungen in der Stadt. Ich hoffe, dass unser Informations- angebot Sie bestärkt, am 26. Mai zur Wahl zu gehen und einen neuen Gemeinderat zu wählen. Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Am 26. Mai ist Kommunalwahl Wer wählt, entscheidet mit über Heidelbergs zukünftige Entwick- lung K ommunale Politik ist Politik vor der Haustür. Und wie es dort in Zukunft aussehen soll,haben die Wählerinnen und Wähler am 26. Mai 2019 wieder in der Hand. Dann nämlich wird der Heidelberger Ge- meinderat gewählt. 110.000 Bürgerinnen und Bürger zur Wahl aufgerufen Darüber, wer künftig die Weichen in Heidelberg stellt, entscheiden in die- sem Jahr insgesamt mehr als 110.000 wahlberechtigte Heidelberger Bürge- rinnen und Bürger. Zum vierten Mal bei der Gemeinderatswahl dabei sind auch wieder ausländische Mitbürge- rinnen und Mitbürger aus den Staa- ten der Europäischen Union. Da 48 Gemeinderätinnen und Gemeinde- räte zu wählen sind, hat folglich jede Wählerin und jeder Wähler 48 Stim- men zu vergeben. Direkter Einfluss auf Heidelbergs Entwicklung Es gibt gute Gründe, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn nirgends ist die Möglichkeit so groß, direkt Einfluss auf die Poli- tik zu nehmen,wie auf kommunaler Ebene. Wahlberechtigte Wahlberechtigt sind alle Einwohne- rinnen und Einwohner Heidelbergs, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind,amWahl- tag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind (spä- tester Zuzugstag: 26. Februar 2019) und nicht das Wahlrecht verloren haben. Wahldienststelle weiß Bescheid Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl gibt es bei der Wahldienststelle der Stadt Heidel- berg in der Bergheimer Straße 69. Stadt Heidelberg, Bergheimer Straße 69 06221 58-13580, -13550 wahldienststelle@heidelberg.de Am 26. Mai sind die Heidelbergerinnen und Heidelberger nicht nur zur Kommunal- wahl, sondern auch zur Europawahl aufgerufen. ( Foto Rothe) Wahlbenachrichtigung erhalten? Wer bis zum 5.Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat,meldet sich bitte zwischen 6. und 10.Mai bei der Stadt Heidelberg: 06221 58-42220 48 Stimmen zu vergeben Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen,wie Gemeinde- ratsmitglieder zu wählen sind. Das sind in Heidelberg 48. Die Summe der vergebe- nen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein. Der Stimmzettel ist sonst ungültig. Briefwahl Für die Briefwahl sind Unterlagen bei den Bürger- ämtern erhältlich.Die Wahl kann dort auch direkt ausgeübt werden.Die Bean- tragung ist auch über den QR-Code auf der Wahlbe- nachrichtigung oder online möglich. Weitere Informationen www.heidelberg.de/ wahlen Infos zur Wahl

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