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stadtblatt  / 9. Januar 2019 11 BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de nach Beendigung der Baumaßnahme in der Regel wieder bewirtschaftet werden. Zu Nr.2: Die Bauarbeitenmüssen unverzüglich be- gonnen werden, da das Bauzeitenfenster von naturschutzrechtlicher Seite auf die Vegetationspause des Naturschutzrechtes festgelegt wurde. Eine auch nur kurzzei- tige Verzögerung des Baubeginns hätte demnach eine nicht vertretbare Verzö- gerung der Baumaßnahmen von min- destens einem Jahr zur Folge. Aus diesen Gründen ist es im öffentlichen Interesse dringend geboten, die sofortige Vollzie- hung anzuordnen. 5. Hinweis Die vorläufige Anordnung mit Begrün- dung und die Besitzregelungskarte (siehe Nr. 1.1.) liegen ab dem 02.01.2019 einen Monat lang zur Einsichtnahme für die Be- teiligten a) bei der Stadtverwaltung Leimen – Bau- amt – ,Rathausstraße 1-3,69181 Leimen und bei der b) Stadtverwaltung Heidelberg – Vermes- sungsamt –,Gaisbergstr.7,69115 Heidel- berg während der üblichen Dienststunden aus. Zusätzlich kann der Beschluss mit Be- gründung und Besitzregelungskarten auf der Internetseite des Landesamts für Geo- information und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2711) einge- sehen werden. gez.Andreas Neubert D.S.,Amtsleiter Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 7 4889 Sinsheim,Muthstraße 4 Telefon 07261-9466-5400 Telefax 07261-9466-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein- neckar-kreis.de ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Az.: 52.4-2534-B 12.1 Flurbereinigung Schwetzingen (B 535) Rhein-Neckar-Kreis Schlussfeststellung vom 12.12.2018 Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Flurneuordnung – erklärt das Flurbereinigungsverfahren Schwetzin- gen (B 535) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt,dass - die Ausführung nach dem Flurbereini- gungsplan und seinen Nachträgen be- wirkt ist - den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsver- fahren hätten berücksichtigt werden müssen - die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist und - die Aufgaben der Teilnehmergemein- schaft abgeschlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar ge- wordenen Schlussfeststellung an die Teil- nehmergemeinschaft ist das Flurberei- nigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch dieTeilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbe- reinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl.I S.546). Dieser Beschluss kann auch auf der Inter- netseite des Landesamts für Geoinforma- tion und Landentwicklung unter www. lgl-bw.de/2534 eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Betei- ligten und der Vorstand der Teilnehmer- gemeinschaft innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kur- fürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg, oder jeder anderen Dienststelle des Land- ratsamts Rhein-Neckar-Kreis einlegen. gez.Andreas Neubert D.S., Amtsleiter Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim,Muthstraße 4 Telefon 07261-9466-5400 Telefax 07261-9466-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@rhein- neckar-kreis.de BEKANNTMACHUNG über die Auslegung des Planfeststel- lungsbeschlusses der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Stand- ort Mainz, vom 18.12.2018 – Az. R23- 143.3-Ne/018-07 – für die Kolksicherung am Wehr Wieblingen bei Neckar-km 22,386 A nebst den dazugehörenden festgestellten Planunterlagen. I. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Mainz, hat gemäß § 14b des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit § 74 des Ver- waltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) am 18.12.2018 den Planfeststellungsbeschluss für o.g.Vorhaben erlassen.Gemäß § 74Abs. 4 Satz 2 VwVfG ist eine Ausfertigung des mit einer Rechtsbehelfsbelehrung verse- henen Beschlusses und eine Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen zur Ein- sicht auszulegen. II. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 16.01.2019 bis 29.01.2019 jeweils einschließlich während der Dienststunden zur Einsicht aus bei 1. Stadt Heidelberg Technisches Bürgeramt,Prinz-Carl,Korn- markt 1,69117 Heidelberg Montag und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr Dienstag undMittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 bis 17:30 Uhr 2. Amt für Neckarausbau Heidelberg Vangerowstraße 20,69115 Heidelberg (Sachbereich 3,EG,Zimmer 008) Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen stehen da- rüber hinaus mit der Bekanntmachung ab dem 16.01.2019 (Beginn der Auslegung) im Internet unter folgender Adresse zur Ein- sichtnahme zur Verfügung: www.gdws. wsv.bund.de (Thema Wasserstraßen, Planfeststellung, Aktuelle Planfeststel- lungsverfahren). Im Zweifel ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs.1 Satz 4 VwVfG). III. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ende der Auslegungsfrist der Planfeststel- lungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt. ImAuftrag gez.Wayand Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Mainz,den 19.12.2018 Standort Mainz Brucknerstraße 2,55127 Mainz R23-143.3-Ne/018-07 BEKANNTMACHUNG über den Sonn- und Feiertagsverkauf vonWaren im Jahr 2019 1. Gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung der Stadt Heidelberg zur Festsetzung der Öffnungs- zeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 29.03.2007 (Heidelberger Stadtblatt vom 11.04.2007) werden jährlich 40 Sonn- und Feiertage für den Verkauf von Reisebedarf, Sport- und Badegegenständen, Devotionalien sowie Waren, die für Heidelberg kenn- zeichnend sind , jährlich zu Beginn des Jahres festgesetzt und öffentlich bekannt gemacht. Für das Jahr 2019 werden folgende Termi- ne für den Verkauf der o. a. Waren freige- geben: 24. Februar 03.,17.,24.,31. März 07.,21.,22.,28. April 01.,05.,12.,19.,26.,30. Mai 02.,09.,10.,16.,20.,23.,30. Juni 07.,14.,21.,28. Juli 04.,11.,18.,25. August 01.,08.,15.,22.,29. September 03.,06.,13.,20.,27. Oktober 2. Auf Antrag wird der Verkauf am 01., 08., 15. und 22.12.2019 gestattet. Zum Aus- gleich ist dann die Verkaufsstelle an den ersten vier Sonntagen geschlossen zu hal- ten.Verkaufsstellen dürfen an den freige- gebenen Tagen jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet sein. Geschäfte, die von der abweichenden Re- gelung Gebrauch machen wollen, müssen dies vor dem 15.02.2019 dem Bürger- und Ordnungsamt – Gewerberecht –, Berg- heimer Straße 69, 69115 Heidelberg mit- teilen. 3. Der Verkauf an den genannten Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich für die genannten Gegenstände freigegeben. An- dereWaren dürfen nicht verkauft werden. gez.Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Definition der zulässigenWaren: Reisebedarf: Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien,Tabakwaren, Schnitt- blumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Rei- seapotheken, persönlicher Witterungs- schutz, Reiseandenken und Spielzeug ge- ringen Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten. Sport- und Badegegenstände Devotionalien: Waren, die als Ausdruck und zur Förderung der Andacht benötigt werden (Kreuze, religiöse Darstellungen, Rosenkränze,Gebetbücher,Bilder,Kerzen) Gegenstände, die den Ausdruck religiöser Andacht versinnbildlichen oder der För- derung/Ausübung der religiösen Andacht gewidmet sind. Ortskennzeichnende Waren: Waren, die auf einen bestimmten Ort hinwei- sen, einen spezifischen Bezug zu einem bestimmten Ort haben bzw. für den Ort typisch sind; charakteristisch für diesen Warentyp sind Andenken, z. B. Ansteck- nadeln, Stockabzeichen, Postkarten, orts- typische Getränke und Backwaren. Es sind auch Waren zugelassen, die für die Region typisch sind. BEZIRKSBEIRAT BERGHEIM Einladung zur Sitzungdes Bezirksbeira- tes Bergheim am Mittwoch, 16.01.2019, um 18:00 Uhr, Foyer im Dezernat 16/ Alte Feuerwache,Emil-Maier-Straße 16, 69115 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Quartiersmanagement Bergheim-West, hier: Ausschreibung der Trägerschaft, Be- schlussvorlage 3 Benennung des Kinderbeauftragten im Stadtteil Bergheim, Persönliche Vorstel- lung des Bewerbers Till Kilany,Beschluss- vorlage 4 Masterplan Im Neuenheimer Feld, Be- richt der im Forum vertretenen Mitglie- der des Bezirksbeirats 5 Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 1 Wahl des Kinderbeauftragten AUSLÄNDERRAT/MIGRATIONSRAT Einladung zur Sitzung des Ausländer- rates/Migrationsrates am Donnerstag, 17.01.2019, um 17:00 Uhr, Neuer Sit- zungssaal, Zimmer 0.06,Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bürgerfragestunde 2 Neuwahl des/der zweiten stellvertre- tenden Vorsitzenden des Ausländerrates/ Migrationsrates 3 Wahl beratender Mitglieder in gemein- derätlichen Ausschüssen 3.1 Wahl eines beratenden ordentlichen Mitglieds im gemeinderätlichen Aus- schuss für Soziales und Chancengleichheit 3.2 Wahl eines beratenden stellvertreten- den Mitglieds im gemeinderätlichen Aus- schuss für Soziales und Chancengleich- heit 3.3 Wahl eines beratenden stellvertreten- den Mitglieds im gemeinderätlichen Ju- gendhilfeausschuss 3.4 Wahl eines beratenden stellvertreten- den Mitglieds im gemeinderätlichen Aus- schuss für Bildung und Kultur 4 Neuorganisation gremieninterner Kom- missionen und Benennung der jeweiligen Mitglieder 5 Sachstandsberichte und Themen- schwerpunkte der Arbeit des Ausländer- rates/Migrationsrates 6 Bericht aus den Kommissionen und den Ausschüssen 7 Bericht aus dem Gemeinderat: Herr Stadtrat Waseem Butt 8 Bericht aus der Arbeit des Interkulturel- len Zentrums 9 Information/Aktuelles 10 Verschiedenes

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