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stadtblatt  / 27. Dezember 2018 21 4.3 Gebühr für das separate Stellen und Holen aller Behälter bis 5 m³ 32,80 Euro / Transport Hinzu kommen nach Nr. 1.1.1, 1.1.2 und 1.2 die Gebühren für die Zwischenleerung oder sonstige Leerung. 5. Die Gebühren für das Einsammeln und Transportieren unerlaubt abgelagerter Abfälle werden nach der unter Nr. 4 getroffenen Regelung erhoben. Hinzu kommen die Gebühren für die Entsorgung der Abfälle nach Nr. 6 bis 10 6.1 Gebühren für die Entsorgung von nicht recyclingfähi- gem Erdaushub und Bauschutt  - An den Recyclinghöfen können Mengen bis ma- ximal einer PKW-Kofferraumladung angeliefert werden. Die Gebühr beträgt 11,20 Euro / Anlieferung  - An der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen können Mengen bis maximal 1000 kg angeliefert werden. Die Gebühr beträgt 93,30 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen.  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtge- wicht bis 10 t 11,20 Euro / Anlieferung  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtge- wicht über 10 t 37,30 Euro / Anlieferung 6.2 Gebühren für die Annahme von recyclingfähigem Bau- schutt An den Recyclinghöfen können nur Kleinmengen (La- dung eines PKWmit Anhänger oder eines Kleintrans- porters) angeliefert werden. Die Gebühren betragen  - PKW-Kofferraumladung 4,00 Euro / Anlieferung  - Ladung eines PKWmit Anhänger oder eines Klein- transporters 8,00 Euro / Anlieferung 6.3 Gebühren für die Entsorgung von Sperrmüll, Holz, Flach- und Spiegelglas, Teppichboden, Baumstämme und Baumwurzeln bei Selbstanlieferung an den Recyc- linghöfen Bei Kleinmengen bis zur Ladung eines PKWmit Anhän- ger oder eines Kleintransporters betragen die Gebühren  - PKW-Kofferraumladung 4,00 Euro / Anlieferung  - Ladung eines PKWmit Anhänger oder eines Klein- transporters 8,00 Euro / Anlieferung An der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen werden auch größere Mengen angenommen. Die Gebühren richten sich nach Nummer 7. 7. Gebühren für die Entsorgung von Abfällen und Wert- stoffen in der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen 7.1 Restmüll und Sperrmüll 120,00 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen.  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamt- gewicht bis 10 t 14,40 Euro / Anliefe- rung  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamt- gewicht über 10 t 48,00 Euro / Anliefe- rung 7.2. Grünschnitt aus Handel, Handwerk und Gewerbe 64,70 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen.  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtge- wicht bis 10 t 8,00 Euro / Anlieferung  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtge- wicht über 10 t 25,90 Euro / Anliefe- rung 7.3 Asbesthaltige Abfälle 221,70 Euro / t Unterhalb der Mindestlasten der Brückenwaage wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen.  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtge- wicht bis 10 t 26,60 Euro / Anliefe- rung  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtge- wicht über 10 t 88,70 Euro / Anliefe- rung 7.4 Mineralfaserabfälle 3,10 Euro / Sack Mineralfaserabfälle werden nur in 120-Liter-Säcken an- genommen. 7.5 Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Brücken- waage 7,20 Euro / Wiegung In der Gebühr ist das Zurückwiegen des leeren Fahr- zeuges und die Ausstellung eines Wiegescheines in- begriffen. 8. Gebühren für die Entsorgung von PKW-Altreifen an den Recyclinghöfen 3,40 Euro / Stück PKW-Altreifen werden maximal in einer Menge von 4 Stück angenommen. 9. Gebühren für die Entsorgung von Feuerlöschern und Gasflaschen am Recyclinghof Oftersheimer Weg 9.1. Feuerlöscher Abfallschlüssel nach AVV 160507* 6,30 Euro / kg 9.2 Gase in Druckbehälter Abfallschlüssel nach AVV 160505 2,90 Euro / kg 10. Gebühren für die Entsorgung der nachstehenden Abfälle aus Handel, Handwerk und Gewerbe am Recyclinghof Oftersheimer Weg Abfallart Abfallschlüssel nach AVV  - Altlacke 200127* 2,40 Euro / kg  - Altmedikamente 200132 2,10 Euro / kg  - Altöl 130205* 1,80 Euro / kg  - Anorganische Laborchemikalien 160507* 6,30 Euro / kg  - Autobatterien 160601* 1,20 Euro / kg  - Bremsflüssigkeit 160113* 2,70 Euro / kg  - Dispersionsfarben 200128 2,20 Euro / kg  - Druckbehälter mit poröser Matrix 150111* 137,40 Euro / Stück  - Fettabscheider 020203 2,30 Euro / kg  - Fotochemikalien 200117* 3,40 Euro / kg   gebrauchte Chemikalien 160509 2,50 Euro / kg  - Hg-haltige Abfälle 200121* 27,50 Euro / kg  - Laborchemikalien 160506* 6,30 Euro / kg  - Laugengemische 200115* 3,30 Euro / kg  - Leerembalagen 150110* 2,30 Euro / kg  - Leim- und Klebemittel 200127* 2,40 Euro / kg  - Lösemittel 200113* 2,70 Euro / kg   Ni-Cd-Akkus mit Alkalien 160602* 6,40 Euro / kg  - ölverschmutzte Betriebsmittel 150202* 2,30 Euro / kg  - Pestizide 200119* 3,30 Euro / kg  - Säuregemische 200114* 3,30 Euro / kg  - Spraydosen 160504* 3,30 Euro / kg  - Tenside 200130* 2,70 Euro / kg  - Trockenbatterien 200133* 1,70 Euro / kg Unterhalb der Mindestlasten der Waage für die Schaf- stoffsammlung wird die Gebühr nicht nach Gewicht, sondern pauschal pro Anlieferung bemessen.  - Anlieferung mit einem tatsächlichen Gesamtge- wicht bis 4 kg 2,60 Euro/Anlieferung 11. Gebühren für die Abholung von Sperrmüll 11.1 Sperrmüllabholung  - bis 3 m³ gebührenfrei  - je weiterem angefangenen Kubikmeter 34,40 Euro / m³  - je Stunde Arbeitszeit bei Vollservice, wobei bei der Gebühr auch die anteilige An- und Abfahrtszeit berücksichtigt wird 79,30 Euro 11.2 Express-Sperrmüll (max. 3 m³) 91,00 Euro / Auftrag  - je weiterem angefangenen Kubikmeter 34,40 Euro / m³

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