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stadtblatt  / 19. Dezember 2018 11 BEKANNTMACHUNGEN Weihnachtsaktion: Basketball für Heidelberger Kinder – Kooperation zwischen dem Jobcenter Heidelberg und den MLP Academics Der 2. Advent stand wieder unter dem Motto „Basketball für Heidel- berger Kinder“. Die Weihnachts- aktion des Jobcenters Heidelberg ging bereits in die sechste Runde. Hierzu stellten die Verantwort- lichen der MLP Academics dem Jobcenter erneut 100 Freikarten für das Spiel am 9.12.2018 gegen die ROSTOCK SEAWOLVES zur Ver- fügung. Die Karten gingen an Fa- milien, die Leistungen nach dem SGB II und Leistungen aus dem Paket Bildung und Teilhabe bezie- hen. Dank der „GVO Cateringkultur GmbH“ durften sich die Familien auch über Getränkegutscheine freuen. Das „Bildungspaket“ unterstützt seit 2011 gezielt Kinder und Ju- gendliche aus Familien mit ge- ringem Einkommen, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Le- bensunterhalt nach SGB XII, Kin- derzuschlag oder Wohngeld be- ziehen. Dadurch sollen die Kinder gleichberechtigt Angebote in Schu- le und Freizeit nutzen können. Die Halle war gut gefüllt und die Fans fieberten von Beginn an mit. Die Gäste aus Rostock erwischten den besseren Start und konnten nach den ersten zehn Minuten be- reits 12:19 in Führung gehen. Die Heidelberger ließen sich nicht be- eindrucken und starteten die Auf- holjagd. Mit einem 37:39 ging man in die Pause.Mit einigen Steals und Treffsicherheit erkämpften sich die Heidelberger einen 10-Punk- te-Vorsprung. Doch die Führung wechselte in den letzten 10 Minu- ten immer wieder.Am Ende reichte es zu einem knappen 81:82 Sieg der SEAWOLVES. Nicht nur auf dem Spielfeld, auch in den Pausen und Auszeiten war einiges geboten. Die „Pfitzenmeier Cheerdancers“ sorgten mit Tanz- einlagen für gute Stimmung. Auch die Kleinen selbst durften in der Halbzeitpause beim Freiwurfspiel zeigen, was sie können. Spätes- tens als Nena mit „99 Luftballons“ durch die Lautsprecher ertönte und die „Pfitzenmeier Cheerdan- cers“ mit Luftballons tanzten und diese an die Kinder verteilten,wur- den auch die kleinsten Kinderher- zen erobert. „Auch in diesem Jahr war die Weih- nachtsaktion wieder ein Riesener- folg und die Familien konnten einen spannenden Nachmittag erleben“, berichtet Anja Welker vom Jobcen- ter, die diese Aktion organisiert hat. Auf diesem Wege möchte sich die Geschäftsführerin des Jobcenter Heidelberg, Frau Schmitt, ganz herz- lich für den herausragenden sozia- len Einsatz der Verantwortlichen der MLP Academics und GVO Catering- kultur GmbH bedanken. Nähere Informationen zu den ge- samten Leistungen des Bildungs- pakets gibt es beim Jobcenter Hei- delberg oder auf der Homepage, Rubrik Bildung und Teilhabe. wwwjobcenter-hd.de Wir trauern um unseren Mitarbeiter und Kollegen Rainer Kern der am 12. Dezember 2018 im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Rainer Kern war seit mehr als 43 Jahren bei der Stadt Heidelberg, zuletzt beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz, beschäftigt und hat sich in dieser Zeit durch sein außerordentliches und vorbildliches Engagement, großes Verantwortungsbewusstsein und durch hohe persönliche, fachliche und soziale Kompetenz ausgezeichnet. Betroffen nehmen wir Abschied von einem kompetenten, freundlichen und liebenswerten Menschen. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates Interreligiöses Kalenderblatt Januar 2019 01.01. christlich Neujahrsfest und Hochfest der Gottesmutter Maria (r.-k.) 06.01. christlich Epiphanias – Erscheinungsfest 21.01. jüdisch Tu B’Schwat – Neujahrsfest der Bäume Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Informatorische Hinweise 1. Zu der in Nr. 2.2 geregelten Pflicht, Krankheitsanzeichen der Behörde zu melden, wird zu den Krankheitsanzei- chen klarstellend auf Folgendes hinge- wiesen: Die Erkrankung ist insbesondere durch eine Entzündung der Schleimhäute (Lip- pen,Maulschleimhäute,Euter und Zitzen), Gefäßstauungen, Schwellungen und Blu- tungen gekennzeichnet. Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäu- te an. Es kommt zu vermehrtem Speichel- fluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Tiere können lahmen und bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zumAbort führen.Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleimhäute im Be- reich der Augenlider, der Maulhöhle, der Zitzenhaut und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Be- reich der Zunge und des Mauls sowie Bla- sen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche (s. a. Merk- blatt Homepage STUA-DZ). 2. Es können im Einzelfall Ausnahmen von dem in dieser Verfügung angeordne- ten Verbringungsverbot (Nr. 2.3 der Ver- fügung) genehmigt werden. Innerhalb derselben Restriktionszone ist der Handel mit empfänglichen Tieren gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der KOM vom 26. Oktober 2007 mit Durchfüh- rungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/ EG des Rates hinsichtlich der Bekämp- fung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie deren Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blauzungen- krankheit empfänglichen Arten gelten (VO (EG) 1266/2007) unter bestimmten Be- dingungen möglich. Das gilt auch für das Verbringen empfänglicher Tiere in eine Restriktionszone für denselben BTV-Sero- typ in einem anderen Mitgliedsstaat der EU. 3. Ausnahmen vom Verbringungsverbot sind auf Grundlage von Artikel 8 der VO (EG) 1266/2007 möglich. Danach sind für die Tiere, das Sperma, die Eizellen und Embryonen die Bedingungen gemäß An- hang III der Verordnung zu erfüllen. 4. Tiere, die zur unmittelbaren Schlach- tung bestimmt sind und in deren Her- kunftsbetrieb innerhalb von mindestens 30 Tagen kein Fall von Blauzungenkrank- heit aufgetreten ist, sind vom Verbrin- gungsverbot aus dem Restriktionsge- biet ausgenommen, soweit die für den Herkunftsbetrieb zuständige Behörde die geplante Verbringung der zustän- digen Behörde des Bestimmungsortes (Schlachthof) termingerecht gemeldet hat (Artikel 8 Absatz 4 VO (EG) 1266/2007). 5. Zudem ist eine Ausfuhr der Tiere unter bestimmten Bedingungen möglich (Arti- kel 8 Absatz 5a der VO (EG) 1266/2007). 6. Weitere Ausnahmen betreffen die Durchfuhr von Tieren durch Restrik- tionsgebiete gemäß Artikel 9 der VO (EG) 1266/2007. 7. Auskünfte zu den Ausnahmegenehmi- gungen erteilt die Veterinärabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Heidelberg. 8. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass vorsätzliche oder fahrlässige Ver- stöße gegen die Anordnungen dieser All- gemeinverfügung Ordnungswidrigkeiten darstellen,die mit einem Bußgeld bei vor- sätzlichen Verstößen bis eintausend Euro und bei fahrlässigen Verstößen bis fünf- hundert Euro verfolgt werden können. 9. Es wird empfohlen zur Anzeige nach Nr. 2.1 der vorliegenden Verfügung den bei der Stadtverwaltung ausliegenden Mel- debogen (auch auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter www.heidelberg. de als Download erhältlich) zu verwen- den.Bei der Anzeige nach Nr.2.2 der Verfü- gung ist § 4 TierGesG i.V.m. § 11 TierGesAG zu beachten.

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