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stadtblatt  / 5. Dezember 2018 10 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen zur Festlegung von außerhalb des Sanierungsgebiets „Heidelberg-Kirchheim – Patton Ba- racks“ liegenden Ergänzungsflächen Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am22.11.2018 die Einleitung der vorbereitenden Un- tersuchungen für die Festlegung von außerhalb des Sanierungsgebiets „Hei- delberg-Kirchheim – Patton Barracks“ liegenden Ergänzungsflächen gemäß § 142 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 141 Absatz 3, 165 Ab- satz 4 BauGB beschlossen. Die Ergänzungsflächen sind farblich gekennzeichnet und dem Lageplan zu entnehmen. Ergänzend zum Lageplan sind nach- folgend diejenigen Grundstücke auf- geführt, die von den vorbereitenden Untersuchungen zu den Ergänzungsflä- chen erfasst werden: 1888/36, 1888/37, 1888/38, 1888/86, 2716/4, 2788,2788/3,2788/4,2788/5,2788/6,2788/7, 2788/8, 2790, 2791, 2791/6, 2791/7, 2791/8, 2792, 2794, 2795/3, 41576 Teilbereich, 41597, 41628, 41628/1, 41640 Teilbereich, 41708 Teilbereich Der Beschluss wird hiermit gemäß § 141 Absatz 3 Satz 2 BauGB ortsüblich be- kannt gemacht. Ziel der vorbereitenden Unter- suchungen Der städtebauliche Entwurf und die vertiefende Rahmenplanung für das Areal Patton Barracks haben gezeigt, dass die Einbeziehung weiterer Flä- chen, die noch außerhalb des Sanie- rungsgebietes „Heidelberg-Kirchheim – Patton Barracks“ liegen, sinnvoll ist, um die Sanierungsziele sicherzustellen. Mit den vorbereitenden Untersuchun- gen werden hierfür die Voraussetzun- gen geschaffen. Gemäß § 141 Absatz 3 Satz 3 BauGB wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen. Danach sind Eigentümer, Mieter, Päch- ter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Ge- meinde oder ihren Beauftragten Aus- kunft über Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanie- rungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Gemäß § 141 Absatz 4 BauGB finden mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen die Vorschriften der §§ 137, 138, 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öf- fentlicher Aufgabenträger Anwendung. Außerdem können ab sofort beabsich- tigte Vorhaben und Grundstücksteilun- gen zurückgestellt werden. Heidelberg, den 29.11.2018 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Entsprechend dem Beschluss des Ge- meinderats der Stadt Heidelberg vom 24.07.2018 zum Tagesordnungspunkt „Benennung des Bahnhofsplatzes Süd“ wird Folgendes verfügt: Der Bahnhofsplatz Süd in der Bahn- stadt, dessen Lage im beigefügten Aus- schnitt aus dem amtlichen Stadtplan von Heidelberg dargestellt ist, erhält den Namen „Europaplatz“. Diese Verfügung und ihre vollständige Begründung kann bei der Stadt Heidel- berg (Vermessungsamt),Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, während der übli- chen Öffnungszeiten (Montag bis Don- nerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr) in Zimmer 205 eingese- hen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch bei der Stadt Heidelberg einge- legt werden. Hinweis: Die durch die Neubenennung erforder- lichen Straßennamenschilder werden im Zuge des Baufortschritts nach Fer- tigstellung des Platzes installiert. BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Heidelberg, den 30.11.2018 Stadt Heidelberg, Vermessungsamt gez. Jelinek ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A Projekt: Bahnstadt Heidelberg – Spiel- und Freizeitfläche Art der Ausführung: Landschaftsbau- Schlosser-/Zaunarbeiten Ausführungszeit: Februar bis Septem- ber 2019 Der ausführliche Bekanntmachungs- text kann auf www.heidelberg.de/ ausschreibungen sowie auf der Seite www.bund.de eingesehen werden. ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A Projekt: Gärtnerische Pflegearbeiten im Stadtgebiet Heidelberg – getrennt nach Lose - Art der Ausführung: Gärtnerische Pfle- gearbeiten Ausführungszeit: Mai 2019 bis Septem- ber 2020 Der ausführliche Bekanntmachungs- text kann auf www.heidelberg.de/ ausschreibungen sowie auf der Seite www.bund.de eingesehen werden. HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzaus- schusses am Mittwoch, 05.12.2018, um Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sucht für den Bereich Abfalltechnik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Ingenieurin/Ingenieur der Fachrichtung Architektur / Bauingenieurwesen / Umwelttechnik oder Maschinenbau oder mit vergleichbarer Qualifikation in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentli- chen Dienst (TVöD-V). Beim Tiefbauamt ist im Regiebetrieb Straßenunterhaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Koordinatorin/Koordinator in der Straßenunterhaltung unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 9b des Tarifver- trags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Bei Bewährung und entsprechender Aufgaben- wahrnehmung bestehen darüber hinaus gegebenenfalls weitere Perspektiven. Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weite- ren Informationen auch zum jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. 17:30 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Markt- platz 10, 69117 Heidelberg. Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung In der nicht öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden folgende Themen beraten, die erst in der weiteren Beratung öffentlich wer- den: 1-7 Vertrauliche Tagesordnungspunkte 8 Haushalt 2019/2020, Information 8.1 Haushalt 2019/2020 - Änderungsanträge zum Haushalts- plan 8.2 Haushalt 2019/2020, Information - Haushaltssatzung - Finanzplan mit Investitionspro- gramm 2018 - 2023, Beschlussvorlage 9 Vertraulicher Tagesordnungspunkt BEZIRKSBEIRAT BOXBERG Die am 6. Dezember geplante Sitzung des Bezirksbeirates Boxberg wurde ab- gesagt.Es lagen keine beratungsfähigen Punkte vor.

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