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stadtblatt  / 14. November 2018 10 BEKANNNTMACHUNG Bekanntgabe gem.§ 5 Absatz 2 Gesetz über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 21 Abs.1 Umwelt- verwaltungsgesetz Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls Die Tiergarten Heidelberg gGmbH be- antragte die Änderung der wasserrecht- lichen Erlaubnis vom 04.04.2011 zur Grundwasserentnahme zu Brauchwas- serzwecken aus dem bestehenden Brun- nen auf dem Grundstück Flst. Nr. 6181, Tiergartenstraße 3 in Heidelberg. Das erteilte Wasserrecht ist auf eine Grundwasserentnahmemenge von insg. 300.000 m³/Jahr beschränkt. Es wird eine einmalige Erhöhung auf 450.000 m³/Jahr für das laufende Jahr 2018 sowie eine Erhöhung auf 400.000 m³/ Jahr für die Folgejahre beantragt. Da dieses Vorhaben in den Anwendungs- bereich der Ziffer 13.3.2 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) fällt, wurde eine allge- meine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Absatz 3 Nr.2 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festge- stellt,dass für das beantragte Vorhaben kei- ne Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlä- giger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Krite- rien keine erheblichen nachteiligen Um- weltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigenwären. Die beantragte Grundwasserentnahme- menge liegt im unteren Bereich der Span- ne, die eine Vorprüfung nach dem UVPG erforderlich macht. Das Vorhaben liegt nicht imWasserschutzgebiet, das Schutz- gut Grundwasser ist durch die Entnahme nur gering beeinflusst und es sind keine Grundwasserbenutzungen in näheren Umfeld sowie andere Schutzgüter be- troffen. Die durchgeführten geohydrauli- schen Berechnungen ergaben, dass keine negativen Auswirkungen auf das Umfeld und die Umwelt zu erwarten sind. Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Fest- stellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen zu dieser Entscheidung sind der Öffentlichkeit nach den Bestim- mungen des Umweltverwaltungsgesetzes beim Amt für Umweltschutz, Gewerbe- aufsicht und Energie der Stadt Heidelberg, Prinz Carl, Kornmarkt 1 in Heidelberg zu- gänglich. Heidelberg,den 30.10.2018 Stadt Heidelberg - Amt für Umwelt- schutz,Gewerbeaufsicht und Energie -untere Wasserbehörde- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Tiergarten Heidelberg gGmbH be- antragte die Änderung der wasserrecht- lichen Erlaubnis vom 04.04.2011 für die Grundwasserentnahme zu Brauchwas- serzwecken aus dem bestehenden Brun- nen auf dem Grundstück Flst. Nr. 6181, Tiergartenstraße 3 in Heidelberg. Das erteilte Wasserrecht ist auf eine Grundwasserentnahmemenge von insg. 300.000 m³/Jahr beschränkt. Es wird eine einmalige Erhöhung auf 450.000 m³/Jahr für das laufende Jahr 2018 sowie eine Erhöhung auf 400.000 m³/ Jahr für die Folgejahre beantragt. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtli- che Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Ver- bindung mit § 2 Abs. 1, Nr. 3 und § 9 Abs. 1, Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfor- derlich.Die zur Durchführung des Verfah- rens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbe- aufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 22.11.2018 bis einschließlich Donners- tag, den 27.12.2018 bei der Stadt Hei- delberg, Amt für Umweltschutz, Ge- werbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Jeder,dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewie- sen,dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vor- haben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 22.11.2018 bis einschließlich 10.01.2019 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Um- weltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – schriftlich oder zur Niederschrift erho- ben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Aner- kennung nach anderen Rechtsvorschrif- ten befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwal- tungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzule- gen, können innerhalb der o. g. Frist Stel- lungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stel- lungnahme müssen unterschrieben sein und die vollständige Adresse des Einwen- ders bzw.der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Ein- wendungen und rechtzeitig abgegebe- nen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von demErörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhan- delt werden kann und nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellung- nahmen von Vereinigungen ausgeschlos- sen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, 4. nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Be- troffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens nicht vorausse- hen konnte, 5. nach Ablauf der für Einwendungen be- stimmten Frist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis oder einer Be- willigung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden, 6. wegen nachteiliger Wirkungen einer erlaubten oder bewilligten Benutzung gegen den Inhaber der Erlaubnis oder Bewilligung nur vertragliche Ansprüche geltend gemacht werden können. BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Verwaltungssachbearbeiterin/ Verwaltungssachbearbeiter in der Abteilung Verwaltung im Umfang von 33 bis 41 Stunden/Woche zu besetzen. Es han- delt sich um eine sehr vielseitige Stelle, die neben den Verwaltungsaufgaben auch die stellver- tretende Abteilungsleitung und die rechtliche Bearbeitung von Steuerbescheinigungsverfahren im Denkmalschutz umfasst. Die Bezahlung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 10 Landesbesol- dungsgesetz Baden-Württemberg beziehungsweise Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Jobcenter Heidelberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeiter im Bereich Leistungsgewährung sowie eine/einen Arbeitsvermittlerin/Arbeitsvermittler (U/Ü25) im Bereich SGB II Als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Heidelberg und der Stadt Heidelberg betreut und fördert das Jobcenter Heidelberg Menschen im Stadtgebiet Heidelberg, die Ar- beitslosengeld II oder andere finanzielle Unterstützungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten, und vermittelt sie in Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auch unter www. jobcenter-hd.de . Die Bezahlung kann bis Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württem- berg beziehungsweise bis Entgeltgruppe 9c TVöD-V (ca. 3.000 – 3.650 € brutto) erfolgen. Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen auch zum jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen ab dem 22.11.2018 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter Rathaus/Stadtver- waltung/Bekanntmachungen/Umwelt- recht – Bekanntmachungen einsehbar. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei der Stadt Heidelberg aus- gelegten Unterlagen. Heidelberg,den 30.10.2018 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie -untere Wasserbehörde- KONVERSIONSAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung desKonversions- ausschusses am Mittwoch, 14.11.2018, um 18:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Mark Twain Center für transatlantische Beziehungen; 1. Betreiberkonzept; 2. Aus- führungsgenehmigung für die Innen- raumgestaltung,Beschlussvorlage 2 DER ANDERE PARK, hier: Ausführungs- genehmigung für den 1.Bauabschnitt,Be- schlussvorlage 3 Konversionsfläche Heidelberg-Rohr- bach –Hospital: – BeschlussVorbereitende Untersuchungen – förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes,Beschlussvorlage 4 Machbarkeit Umbau Sporthalle Hospi- tal in Beachvolleyballhalle,Informations- vorlage 5 Holbeinring und Spielfläche an der Si- ckingenstraße, Antrag der SPD; 5.1 Kon- versionsfläche Rohrbach Holbeinring und Spielfläche an der Sickingenstraße, Informationsvorlage 6 Sanierungsgebiet Heidelberg-Kirch- heim – Patton Barracks, hier: Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Un- tersuchungen zur Festlegung von Ergän- zungsflächen,Beschlussvorlage 7 Konversion Kirchheim,Patton Barracks/ Heidelberg Innovation Park Loop West, hier: Maßnahmegenehmigung Stra- ßenbeleuchtung sowie Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln und ei- ner überplanmäßigen Verpflichtungser- mächtigung.Beschlussvorlage 8 Antrag auf Aufnahme in das Förderpro- gramm des Bundes „Nationale Projekte des Städtebaus“ für die Konversionsfläche Patrick-Henry-Village,Beschlussvorlage 9 Trinkwasserbrunnen, Antrag der CDU; 9.1 Anschlüsse Trinkwasserbrunnen Kon- versionsflächen, Antrag von: B‘90/Grü- nen, Bunte Linke, LINKE/PIRATEN, Stadt- rat Butt; 9.2 Stadtbetriebe Heidelberg - Trinkwas- serbrunnen Konversionsflächen - Initia- tive „Refill“,Informationsvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1-3 Vertrauliche Tagesordnungspunkte BEZIRKSBEIRAT HANDSCHUHSHEIM Einladung zur Sitzung des Bezirksbei- rates Handschuhsheim am Donners- tag, 15.11.2018, um 18:30 Uhr, Carl-Rott- mann-Saal, Dossenheimer Landstraße 13,69121 Heidelberg.

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