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stadtblatt  / 26. September 2018 11 BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Die Gesellschafterversammlung der In- ternationale Bauausstellung Heidelberg GmbH hat am 10.09.2018 den Jahresab- schluss 2017 festgestellt. Der Jahresabschluss führt zu einem aus- geglichenen Ergebnis von 0,00 €. Bei der Prüfung des Jahresabschlusses wurde ein uneingeschränkter Bestäti- gungsvermerk erteilt, auch bei der ergän- zenden Prüfung nach § 53 HGrG ergaben sich keine Beanstandungen. Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht werden in der Zeit vom 01. – 10.10.2018 montags bis freitags von 9:30 bis 16:30 Uhr in den Büroräumen der Gesellschaft in der Emil-Maier-Str. 16 öffentlich ausge- legt. Internationale Bauausstellung Heidelberg GmbH Emil-Maier-Str.16,69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss Die Heidelberger Dienste gGmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für 2017 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahres- abschluss und den Lagebericht den un- eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschafterversammlung der HDD hat am 26.07.2018 den geprüften Jahres- abschluss festgestellt und die Mittelver- wendung beschlossen. Der geprüfte Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 562.131,44 Euro aus. Auf Beschluss der Gesellschafterver- sammlung wird der Bilanzgewinn des Vorjahres um den Jahresüberschuss auf 562.909,82 Euro erhöht.Von diesemBetrag werden 562.064,00 Euro in die Rücklage eingestellt, der verbleibende Restbetrag von 845,82 Euro wird als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorgetragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen vom 01.10.– 10.10.2018 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Heidelberger Dienste gGmbH, Hospi- talstr. 5, 69115 Heidelberg, zur Einsicht- nahme offen. Heidelberger Dienste gGmbH Hospitalstr.5,69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG Gemäß § 50 Abs. 2 des Bundesmeldege- setzes dürfen die Meldebehörden auf Verlangen von Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk, folgende Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern erteilen: 1.Familienname 2.Vornamen 3.Doktorgrad 4.Anschrift sowie 5.Datum und Art des Jubiläums Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, je- der fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburts- tag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Gemäß § 50 Abs. 3 des Bundesmeldegeset- zes dürfen die Meldebehörden auf Verlan- gen von Adressbuchverlagen zu allen Ein- wohnern,die das 18.Lebensjahr vollendet haben folgende Auskunft erteilen: 1.Familienname 2.Vornamen 3.Doktorgrad und 4.derzeitige Anschriften Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Ad- ressenverzeichnisse in Buchform) ver- wendet werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 50 Bun- desmeldegesetz (BMG) der Datenüber- mittlung widersprochen haben. Eine Erteilung von Auskünften unter- bleibt,wenn eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz vorliegt. Eine Auskunft an Adressbuchverlage darf außerdem nicht erteilt werden,wenn ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Bun- desmeldegesetz eingetragen ist. Gemäß § 42 Abs. 2 darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religions- gemeinschaft Familienangehörige (Ehe- gatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern vonminderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemein- schaft angehören folgende Daten über- mitteln: 1.Vor- und Familienname 2.Geburtsdatum und Geburtsort 3.Geschlecht 4.Zugehörigkeit zu einer öffentlich-recht- lichen Religionsgemeinschaft 5.derzeitige Anschriften und letzte frühe- re Anschrift 6.Auskunftssperren nach § 51 7.Sterbedatum Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 42 Bundes- meldegesetz (BMG) der Datenübermitt- lung widersprochen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Datenübermittlung für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemein- schaft. Widersprüche gegen eine Datenübermitt- lung sind an die Stadt Heidelberg unter der Anschrift Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Bergheimer Str.69 69115 Heidelberg zu richten oder können während der all- gemeinen Öffnungszeiten bei allen Bür- gerämtern abgegeben werden. Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG § 15 und § 24a Wehrpflichtgesetz wurden ab dem 1.Juli 2011 ausgesetzt. Gemäß § 58 c Gesetz über die Rechtsstel- lung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) übermitteln die Meldebehörden zum Zweck der Übersendung von Informa- tionsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31.März fol- gende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1.Familienname 2.Vornamen 3.gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Bundes- meldegesetz (BMG) der Datenübermitt- BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Interreligiöses Kalenderblatt September 2018 01.10. jüdisch Schemini Azeret – Schlussfest von Sukkot 02.10. Jüdisch Simchat Tora – Fest der Freude an der Tora 07.10. christlich Erntedankfest 21.10. Baha´i Geburt des Bab, der Vorläufer des Religionsgründers Bahá‘ulláh 31.10. christlich Reformationstag (ev.) Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen lung widersprochen haben. Widersprüche gegen eine Datenübermitt- lung sind bis zum 29.03.2019 an die Stadt Heidelberg unter der Anschrift Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Bergheimer Str.69 69115 Heidelberg zu richten oder können während der all- gemeinen Öffnungszeiten bei allen Bür- gerämtern abgegeben werden. Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG NACH VOB/A Projekt: Lärmschutz und Spiellandschaft MTV-Nord,69126 Heidelberg Art der Ausführung: Garten- und Land- schaftsbauarbeiten,Erdbau und Spielgeräte Ausführungszeit: Los 1 Beginn 01/2019 Ende 03/2019 Los 2 Beginn 03/2019 Ende 08/2019 Los 3 Beginn 06/2019 (Vorproduktion) Beginn 08/2019 (Montage) Ende 09/2019 Der ausführliche Bekanntmachungs- text kann auf www.heidelberg.de/aus schreibungen sowie auf der Seite www. bund.de eingesehen werden. BEZIRKSBEIRAT ALTSTADT Einladung zur Sitzungdes Bezirksbeira- tes Altstadt am Donnerstag, 27.09.2018, um 18:00 Uhr, Großer Rathaussaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Information zur Sanierung der Stadt- halle 3 Zwischennutzung für Villa Braunbeh- rens, Antrag von: Grünen, Stadtrat Butt, Bunte Linke, LINKE/PIRATEN, GAL/HD P&E, SPD; 3.1 Sachstandsbericht „Villa Braunbehrens“, Kohlhof 9, Informations- vorlage 4 Überarbeitung der Werbeanlagensat- zung vom 08. März 1979, letzter Stand 31.03.2006, Antrag der CDU; 4.1 Werbean- lagensatzung Altstadt,Antrag der SPD; 4.2 Änderung der Werbeanlagensatzung Alt- stadt,Informationsvorlage 5 Umsetzbarkeit der Beschlüsse des Ge- meinderates vom 24.07.2018 in Ergänzung des Erlasses einer neuen Sperrzeitverord- nung für einen Teilbereich der östlichen Altstadt,Informationsvorlage 6 Verschiedenes JUGENDGEMEINDERAT Einladung zur Sitzung des Jugendge- meinderats am Dienstag, 9.10.2018, um 17:00 Uhr, Rathaus, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. BEZIRKSBEIRAT ROHRBACH Einladung zur Sitzungdes Bezirksbeira- tes Rohrbach am Mittwoch, 10.10.2018, um 18:00 Uhr, Gemeindesaal Evangeli- sche Melanchthongemeinde, Heinrich- Fuchs-Str.22,69126 Heidelberg BEZIRKSBEIRAT WIEBLINGEN UND BERGHEIM Einladung zur Sitzung des Bezirksbei- rates Wieblingen und Bergheim am Donnerstag, 11.10.2018, um 18:00 Uhr, Rathaus, Neuer Sitzungssaal, Markt- platz 10,69117 Heidelberg. Die Tagesordnungen der Sitzungen ste- hen jeweils ab einer Woche vor Sitzungs- termin im Internet unter www.heidel berg.de/gemeinderat .

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