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stadtblatt / 1. August 2018 9 AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN VERORDNUNG DER STADT HEIDELBERG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER SPERRZEIT IN DER ALTSTADT (Sperrzeitverordnung - SperrVO) vom 24.07.2018 Auf Grund von § 18 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), der zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, und § 11 der Gaststättenverordnung in der Fassung der Be- kanntmachung vom 18. Februar 1991 (GBI. S. 195; ber. GBI. 1992 S. 227), der zuletzt durch Verordnung vom 5. Dezember 2000 (GBl. S. 730) geändert worden ist, verordnet der Ge- meinderat der Stadt Heidelberg: § 1 Sperrzeitenregelung Im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung beginnt die Sperrzeit abweichend von § 9 Absatz 1 der Gaststättenverordnung für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öf- fentliche Vergnügungsstätten in der Nacht zum Montag, zum Dienstag, zum Mittwoch und zumDonnerstag um 1 Uhr,in der Nacht zum Freitag um 3 Uhr und in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag um 4 Uhr.Sie endet jeweils um 6 Uhr. § 2 Geltungsbereich Der Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung umfasst den Sperrzeitbereich der Heidel- berger Altstadt,der wie folgt begrenzt wird: 1.im Norden durch den Neckar; 2.imWesten durch die Bauamtsgasse, die Hauptstraße und die Friedrichstraße (jeweils Straßenmitte); 3.im Süden durch die Plöck,die Seminarstraße,die Kettengasse,die Zwingerstraße,den Burgweg und die Karlstraße (jeweils Straßenmitte); 4.im Osten durch die Kisselgasse, die Hauptstraße und die Jakobsgasse (jeweils Stra- ßenmitte). Die genaue Abgrenzung des Sperrzeitbereichs ergibt sich aus dem dieser Rechtsverord- nung als Anlage beigefügten Lageplan.Die Grenzen des Sperrzeitbereichs sind im Lage- plan rot eingezeichnet.Der Lageplan ist Bestandteil der Rechtsverordnung. § 3 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt amTag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg,den 24.07.2018 Prof.Dr.Eckart Würzner,Oberbürgermeister Anlage zu § 2 der Sperrzeitverordnung Sperrzeitbereich Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Verordnung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bür- germeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht wor- den, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNGEN Blauer Würfel kündigt Freiwilligentag an Beim Freiwilligentag am 15. September 2018 haben Helferinnen und Helfer die Möglichkeit, an sozialen Projekten in der gesamten Metropolre- gion Rhein-Neckar mitzuwirken. Die Vielfalt der Angebote reicht von der Pflege von Gartenanlagen über die Unterstützung in einem Seniorenzent- rum bis hin zum Testen eines Routenplaners für Mobilitätseingeschränkte. Projekte können noch bis zum 31. August angemeldet werden. Helferin- nen und Helfer können sich auch noch danach für die Teilnahme registrie- ren. Beides unter www.wir-schaffen-was.de . ( Foto Rothe) Heidelberg im Wandel der Zeit Stadtchronik geplant Das StadtarchivHeidelbergwird2019 im Rahmen der Reihe „Städte im Wandel der Zeit“ eine Heidelberger Stadtchronik veröffentlichen und ist nun auf der Suche nach Unterneh- men mit weitreichender Firmenhis- torie. Für die Chronik kooperiert das Stadtarchiv mit der WIKOMmedia GmbH. Ausgewählte Unternehmen und Institutionen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur sollen porträ- tiert und als Teil der Stadtgeschichte eingebundenwerden.So entsteht ein weit gefasstes Bild Heidelbergs von der Entstehung bis in die heutige Zeit, das auch Zukunftsperspektiven einschließt und Geschichte lebendig werden lässt. Unternehmen und In- stitutionen können sich bis zum 17. August per E-Mail beim Stadtarchiv melden unter guenther.berger@heidelberg.de Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Annika Schaffner (as), Nina Stöber (stö) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20

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