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stadtblatt  / 25. April 2018 10 BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Bahnstadt – Gewerbegebiet nördlich der Eppelheimer Straße Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12. April 2018 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich Bahnstadt – Gewerbegebiet nördlich der Eppelheimer Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist dem abgedruckten La- geplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüb- lich bekannt gemacht. Ziele der Planung Um die vorgesehene Entwicklung der Bahnstadt zu verwirklichen, werden mit dem Bebauungsplan „Bahnstadt – Gewer- begebiet nördlich der Eppelheimer Stra- ße“ die planungsrechtlichen Grundlagen für die zügige Entwicklung eines Teil- bereichs der städtebaulichen Entwick- lungsmaßnahme Bahnstadt geschaffen. Heidelberg,den 19.April 2018 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bahnstadt Fitnesscenter“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 12.04.2018 ge- mäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen,in der Bahnstadt für den Be- reich westlich der Czernybrücke ein Be- bauungsplanverfahren einzuleiten. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entneh- men. Der Einleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüb- lich bekanntgemacht. Ziele der Planung Die regionale Unternehmensgruppe Fit- ness Park Pfitzenmeier plant den Bau eines neuen Fitnesscenters in der Bahn- stadt und hat einen Antrag auf Einlei- tung eines Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans gestellt. Der Schaffung des erforderlichen Bauplanungsrechts dient die Durchführung eines Vorhabenbezo- genen Bebauungsplanverfahrens. Heidelberg,den 17.April 2018 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt STADTENTWICKLUNGS- UND VERKEHRSAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung des Stadt- entwicklungs- undVerkehrsausschus- ses amMittwoch,25.04.2018,um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Die Tagesordnung der Sitzung steht unter www.heidelberg.de/gemeinde- rat BEZIRKSBEIRAT ALTSTADT Einladung zur Sondersitzung des Be- zirksbeirates Altstadt am Mittwoch, 25.04.2018, um 18:30 Uhr, Großer Rat- haussaal, Marktplatz 10, 69117 Heidel- berg. Die Tagesordnung der Sitzung steht unter www.heidelberg.de/gemeinde rat AUSSCHUSS FÜR BILDUNG UND KULTUR Einladung zur Sitzung des Ausschus- ses für Bildung und Kultur am Don- nerstag, 26.04.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Die Tagesordnung der Sitzung steht unter www.heidelberg.de/gemeinde rat AUSLÄNDERRAT/MIGRATIONSRAT Einladung zur Sitzung des Ausländer- rates/Migrationsrates am Donnerstag, 26.04.2018, um 19:00 Uhr, Großer Rat- haussaal, Marktplatz 10, 69117 Heidel- berg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Bürgerfragestunde 2 Neuwahl des/der ersten stellvertreten- den Vorsitzenden des Ausländerrates/ Migrationsrates 3 Neuwahl des/der zweiten stellvertre- tenden Vorsitzenden des Ausländerra- tes/Migrationsrates 4 Wahl beratendender Mitglieder in ge- meinderätlichen Ausschüssen 4.1 Wahl eines beratenden ordentlichen Mitglieds im gemeinderätlichen Aus- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Waldsperrung Die Stadt Heidelberg verfügt für Bereiche des Stadtwaldes auf dem Heiligenberg und demMichelsberg folgende Waldsperrung: 1. Das Betreten des sich aus der Anlage zu dieser Verfügung ergebenden Teils des Stadt- waldes (rote Umrandung) ist in der Zeit vom 30. April 2018, ab 14.00 Uhr, bis zum 1. Mai 2018, bis 6.00 Uhr, verboten. Ausgenommen von der Waldsperrung sind Mitar- beiter der Stadt Heidelberg, der Polizeidirektion, der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes, sowie jeweils die von ihnen Beauf- tragten. 2. Die sofortige Vollziehung der Waldsperrung wird angeordnet. 3. Diese Waldsperrung gilt an dem Tag, der auf die ortsübliche Bekanntmachung folgt, als bekannt gegeben. 4. Die Entscheidung ergeht von Amts wegen im öffentlichen Interesse gebührenfrei. Diese Allgemeinverfügung und ihre vollständige Begründung kann bei der Stadt Hei- delberg am Landschafts- und Forstamt, Weberstraße 7, 69120 Heidelberg, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:30) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch bei der Stadt Heidelberg, Landschafts- und Forstamt, Weberstraße 7, 69120 Heidelberg oder beim Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdirektion, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg erhoben werden. Beim Personal- und Organisationsamt der Stadt Heidelberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als EDV-Betreuerin/EDV-Betreuer mit abgeschlossener Ausbildung zur IT Systemelektronikerin/zum IT Systemelektro- niker Fachrichtung Informationstechnologie/Telekommunikation beziehungsweise mit abgeschlossener Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker in der Fachrichtung Systemintegration mit dem Aufgabenschwerpunkt First- und Second-Level-Support zu besetzen. Die Beschäfti- gung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Bei Bewährung ist im Anschluss eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorgesehen. Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen und weiteren Infor- mationen finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis spätestens 05. Mai 2018 bei der Stadtverwaltung Heidelberg Personal- und Organisationsamt Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg oder per E-Mail an: bewerbung@heidelberg.de .

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