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stadtblatt  / 14. März 2018 10 SATZUNG zur Bestimmung von verkaufsoffenen Sonntagen in den Jahren 2018 und 2019 vom 01.03.2018 Auf Grund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma- chung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. 698), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 107) geändert worden ist, und § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14.Februar 2007 (GBl.S.135),das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. November 2017 (GBl. S. 631) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 01.03.2018 folgende Satzung beschlossen: § 1 Verkaufsoffene Sonntage in Heidelberg Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr aus folgenden Anlässen in folgenden Stadtteilen ge- öffnet sein: 18.03.2018 Frühlingsfest mit Sommertagszug Handschuhsheim 18.03.2018 Frühlingsfest mit Sommertagszug Ziegelhausen 02.09.2018 Fischerfest Neuenheim 30.09.2018 Familienherbst Altstadt,Bergheim, Neuenheim,Gewerbegebiet Rohrbach-Süd 07.04.2019 Frühlingsfest mit Sommertagszug Handschuhsheim 07.04.2019 Frühlingsfest mit Sommertagszug Ziegelhausen 08.09.2019 Fischerfest Neuenheim 29.09.2019 Familienherbst Altstadt,Bergheim, Neuenheim,Gewerbegebiet Rohrbach-Süd § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt amTag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg,den 01.03.2018 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürger- meister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. BEKANNTMACHUNGEN 4. SATZUNG zur Änderung der Satzung über die Stiftung der Bürgerplakette der Stadt Heidelberg vom 01.03.2018 Auf Grund des § 4 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma- chung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. 698), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 107) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 01.03.2018 folgende Satzung beschlossen: § 1 Änderung der Bürgerplakettensatzung Die Satzung über die Stiftung der Bürgerplakette der Stadt Heidelberg vom 8.November 2001 (Heidelberger Stadtblatt vom 21.November 2001),die zuletzt durch Satzung vom 13. Juni 2013 (Heidelberger Stadtblatt vom 26.Juni 2013) geändert worden ist,wird wie folgt geändert: 1 .In der Überschrift wird nach den Worten „der Stadt Heidelberg“ folgende Kurzbe- zeichnung nebst amtlicher Abkürzung eingefügt: „(Bürgerplakettensatzung - BPlakettenS)“. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a)Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Personen,die sich in Heidelberg bürgerschaftlich engagieren,können mit der Plaket- te ausgezeichnet werden.“ b) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Davon sind für die 15 Heidelberger Stadtteile 24 Bürgerplaketten vorgesehen; bei der Zuordnung wird der Stadtteil berücksichtigt, in dem das Engagement überwiegend ausgeübt wird.“ § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1.April 2018 in Kraft. Heidelberg,den 01.03.2018 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürger- meister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. KURZPROTOKOLL über die Versammlung der Jagdgenos- sen auf der Gemarkung Heidelberg am 06.02.2018 Bei der Versammlung waren 34 Jagdge- nossen anwesend bzw.vertreten.Der Um- fang der vertretenen Grundfläche betrug 734 ha und 75 ar. Nachdem der Vorsitzende des Jagdvor- standes den Rechenschaftsbericht für die abgelaufene Wahlperiode vorgetragen hatte, wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst: 1.Der Jagdvorstand wurde einstimmig entlastet. 2.Folgender Vorstand wurde einstimmig gewählt: Vorstand Stellvertreter Kaiser,Robert Kaiser,Willi Welk,Werner Emmert,Andreas Rehm,Karlheinz Gieser,Gerd Mampel,Dirk Spieß,Rainer Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg 3. Die Jagdnutzung in den gemeinschaft- lichen Jagdbezirken erfolgt weiterhin durch Verpachtung und die Jagdbezirke bleiben in der bisherigen Einteilung be- stehen. 4. Der Ertrag der Jagdnutzung (abzüglich der Verwaltungskostenpauschale für die Stadt Heidelberg von. 5%) soll dem Kreis- bauernverband Rhein-Neckar zur Förde- rung der Landwirtschaft für die Heidel- berger Landwirte zur Verfügung gestellt werden. 5. § 10 Absatz 3c der Satzung der Jagdge- nossenschaft (Aufgaben des Jagdvorstan- des) wurde geändert und erhält folgenden Wortlaut: „Abschluss von Abrundungs- und Anglie- derungsvereinbarungen“. Die Änderung war aufgrund einer geän- derten Rechtslage erforderlich. Das gesamte Protokoll kann bei der Ge- schäftsstelle der Jagdgenossenschaft, Landschafts- und Forstamt, Weberstra- ße 7, 69120 Heidelberg eingesehen wer- den. Geschäftsstelle der Jagdgenossenschaft KONVERSIONSAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung des Konver- sionsausschusses am Mittwoch, 14.03.2018, um 18:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Die Tagesordnung der Sitzung steht im Internet unter www.heidelberg.de/ge meinderat AUSSCHUSS FÜR BILDUNG UND KULTUR Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am Donnerstag, 15.03.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sit- zungssaal, Marktplatz 10, 69117 Heidel- berg. Die Tagesordnung der Sitzung steht im Internet unter www.heidelberg.de/ge meinderat BEZIRKSBEIRAT WIEBLINGEN Einladung zur Sitzung des Bezirks- beirates Wieblingen am Donnerstag, 15.03.2018,um 18:00 Uhr,Evangelisches Gemeindehaus, Mannheimer Straße 252,69123 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Wieblingen Maaßstraße Ost, Straßenre- novierung,Antrag der SPD 2.1 Maaßstraße - Umgestaltung zwischen Elisabeth-von-Thadden-Platz und Adler- straße,Beschlussvorlage 3 Landstraße 637, Umgehungsstraße Wieblingen, Einmündung Grenzhöfer Weg, Planung Kreisverkehr, Beschluss- vorlage 4 Verschiedenes BEIRAT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Einladung zur Sitzung des Beirates von Menschen mit Behinderungen am Montag, 19.03.2018, um 17:00 Uhr, Neu-

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