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stadtblatt  / 7. März 2018 10 FESTSTELLUNG DER JAHRESRECHNUNG 2016 Der Gemeinderat hat am 01.03.2018 folgenden Beschluss gefasst: Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss der Stadt Heidelberg für das Jahr 2016 mit folgendenWerten (in Euro) fest: 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 593.037.205,98 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 584.756.770,51 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 8.280.435,47 1.4 Außerordentliche Erträge 8.671.359,64 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 6.164.916,03 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 2.506.443,61 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 10.786.879,08 2 Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 557.102.652,99 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 521.568.101,29 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 35.534.551,70 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 14.939.399,90 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 78.716.297,87 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstä- tigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -63.776.897,97 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -28.242.346,27 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 46.985.699,59 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 12.756.846,49 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 34.228.853,10 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 5.986.506,83 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 18.182.380,20 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 15.776.558,68 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 24.168.887,03 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjah- res (Saldo aus 2.13 und 2.14) 39.945.445,71 3 Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 943.201,73 3.2 Sachvermögen 1.115.897.418,31 3.3 Finanzvermögen 258.465.582,93 3.4 Abgrenzungsposten 33.163.614,70 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 1.408.469.817,67 3.7 Basiskapital 806.960.836,15 3.8 Rücklagen 135.727.567,76 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 165.128.495,42 3.11 Rückstellungen 45.410.498,94 3.12 Verbindlichkeiten 233.536.416,62 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 21.706.002,78 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 1.408.469.817,67 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) 4.1 Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 8.280.435,47 wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese erhöht sich von 80.052.086,58 auf 88.332.522,05 4.2 Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 2.506.443,61 wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Diese erhöht sich von 43.625.426,19 auf 46.131.869,80. Die Jahresrechnung 2016 liegt in der Zeit vom 08.03.2018 bis einschließlich 16.03.2018 während der Dienststunden,Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr,im Rathaus,Zimmer 2.40,zur Einsichtnahme offen. Heidelberg,den 02.03.2018 Prof.Dr.Eckart Wü r z n e r Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forde- rungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträ- gen aus Erst- oder Nachveranlagun- gen nach den zugestellten Beschei- den bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits ab- gelaufen ist. Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, so werden vom Fälligkeits- tag ab die gesetzlichen Säumniszu- schläge berechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steuernachfor- derungen, deren Fälligkeit im Ein- zelfall besonders festgesetzt oder vereinbart wurde und inzwischen eingetreten ist, sowie für fällige Ge- bühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschrift- mandat (ehem. Bankeinzugser- mächtigung) werden gebeten, selbst keine Zahlung zu veranlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öf- fentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hun- des im Stadtkreis Heidelberg ver- pflichtet ist, innerhalb eines Mo- nats nach Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Al- ter von drei Monaten erreicht hat, dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss, Zi. 0.09A), Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Vom Ende der Hunde- haltung ist innerhalb eines Monats die genannte Stelle zu benachrich- tigen. Wer diese Fristen nicht be- achtet, muss mit einem Verwar- nungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechnen. Informationen zur Hundesteuer, Bankeinzugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de {wählen Sie hier „Rathaus“; „Stadt- verwaltung“; „Ämter von A bis Z“; „Kämmereiamt (20)“; „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“}. Bankverbindungen der Stadt Heidelberg: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07 , BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg IBAN: DE37 6725 0020 0000 0039 99 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Bußgelder/Verwarnun- gen- Sparkasse Heidelberg IBAN:DE76 6725 0020 0009 0543 67 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Forderungen des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtrei- nigung- Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern STADTENTWICKLUNGS- UND VERKEHRSAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung des Stadt- entwicklungs- und Verkehrs- ausschusses am Mittwoch, 07.03.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Masterplan Im Neuenheimer Feld/ Neckarbogen,hier: Beteiligungskon- zept für den Vorprozess, Zuziehung von Sachverständigen, hier: Prof. Dr.-Ing. Ursula Stein, als Vertreterin Moderationsbüro Stein oder Stell- vertretung und Prof. Lenelis Kruse- Graumann, als ehrenamtliche Vor- sitzende Koordinationsbeirat oder Stellvertretung und Albertus Bujard, als ehrenamtlicher Vorsitzender Ko- ordinationsbeirat oder Stellvertre- tung,Beschlussvorlage 1.1 Masterplan Im Neuenheimer Feld/Neckarbogen, hier: Beteili- gungskonzept für den Vorprozess, Beschlussvorlage 2 Forschungsprojekt City-Logis- tik Altstadt: Projektbeschreibung, Zuziehung von Sachverständigen, hier: Professor Doktor Manz, als Vertreter des Instituts iMove der Universität Kaiserslautern, oder Stellvertretung sowie Professor Doktor Bogdanski der Technischen Hochschule Nürnberg, oder Stell- vertretung, Beschlussvorlage; 2.1 Forschungsvorhaben City-Logis- tik Altstadt: Projektbeschreibung, Informationsvorlage 3 Verkehrs- und Parkkonzept Har- bigweg – Umsetzung, Zuziehung von Sachverständigen, hier: Frau Merle Schroer, als Vertretung der INOVAPLAN GmbH, oder Stellver- tretung, Beschlussvorlage 3.1 Verkehrs- und Parkkonzept Har- bigweg – Umsetzung, Beschlussvor- lage 4 Verbesserung des Radverkehrs am Adenauerplatz (Ost-West-Ach- se), Maßnahmegenehmigung, Be- schlussvorlage 5 Notfallzufahrt zum Universitäts- klinikum für Rettungsfahrzeuge: Umsetzung der Beschlüsse des Ge- meinderats vom 18.02.2016, Antrag von: Bunte Linke, B‘90/Grünen 5.1 Notfallzufahrt zum Universi- tätsklinikum für Rettungsfahrzeu-

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