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stadtblatt  / 7. Februar 2018 10 BEKANNTMACHUNG Offenlage Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 26.01.2018, Nr. 14-2241.1 – bei der Stadt Heidelberg eingegangen am 31.01.2018 – die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Gemeinderates der Stadt Heidelberg vom 14.12.2017 über die Fest- stellung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen bestätigt. Die Feststellung des Wirtschaftsplans und der Wirtschaftsplan liegen in der Zeit vom 08. Februar bis einschließlich 19. Fe- bruar 2018 im Rathaus,Zimmer 2.20,wäh- rend der Dienststunden, Montag, Mitt- woch und Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnah- me offen. Festsetzung des Wirtschaftsplans 1.Festsetzung des Wirtschaftsplans Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Städtische Beteiligungen wird vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 14.12.2017 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes sowie der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbin- dung mit den §§ 39 Abs. 2 und 96 der Ge- meindeordnung für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwendungen von jeweils 7.786.000 € auf ein Jahresergebnis von 0 € in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans auf je 17.025.000 € 2.Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögens- plan vorgesehenen Kreditaufnah- men (Kreditermächtigungen) wird auf 0 € festgesetzt 3.Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 € festgesetzt 4.Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungenwird auf 0 € festgesetzt Heidelberg,den 14.12.2017 gez.Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Grundsteuer und Gebühren für das 1. Kalender-Vierteljahr 2018, fällig spätestens am 15.02.2018 Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate für das 1. Kalender-Vierteljahr 2018, fällig spätestens am 15.02.2018 Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, so werden vom Fälligkeitstag ab die ge- setzlichen Säumniszuschläge berechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steuer- nachforderungen, deren Fälligkeit im Ein- zelfall besonders festgesetzt oder vereinbart wurde und inzwischen eingetreten ist, so- wie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschriftman- dat (ehem. Bankeinzugsverfahren) wer- den gebeten, selbst keine Zahlung zu ver- anlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt da- ran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Mona- ten erreicht hat,dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss,Zi.0.09A),Tel.58-14 360 mitzuteilen.Vom Ende der Hundehaltung ist innerhalb eines Monats die genann- te Stelle zu benachrichtigen. Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ord- nungswidrigkeiten rechnen. #Informationen zur Hundesteuer, Ban- keinzugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de {wählen Sie hier „Rathaus“; „Stadtverwaltung“; „Ämter von A bis Z“; „Kämmereiamt (20)“; „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“}. Bankverbindungen der Stadt Heidelberg: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07 , BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg IBAN: DE37 6725 0020 0000 0039 99 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Bußgelder/Verwarnungen- Sparkasse Heidelberg IBAN:DE76 6725 0020 0009 0543 67 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Forderungen des Amtes für Ab- fallwirtschaft und Stadtreinigung- Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNG Eine Anmeldung zum „Lebendigen Neck- ar“ 2018 in Heidelberg ist bis spätestens Mittwoch, 8. März 2018, per E-Mail an le bendiger.neckar@heidelberg.de möglich. Weitere Informationen sowie Teilnah- mekriterien finden Sie unter www.hei- delberg.de/lebendigerneckar und bei Susanne Hering, Amt für Sport und Ge- sundheitsförderung,Telefon 06221 5134413. BEKANNTMACHUNG Die Stadt Heidelberg entzieht nach § 7Abs. 1 des Straßengesetzes für Baden-Würt- temberg die im Planauszug gekennzeich- nete Teilfläche der Friedrich-Ebert-Anlage 2, 69117 Heidelberg für den öffentlichen Verkehr. Das uneingeschränkte Gehrecht für Fußgänger bleibt hierbei vollumfäng- lich und dauerhaft erhalten und wurde bereits entsprechend gesichert. BEKANNTMACHUNGEN Das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Ingenieurin/Ingenieur der Fachrichtung Heizungs- und Lüftungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung für die fachtechnische Betreuung des Energiecontrollings der kommunalen Liegenschaf- ten in der Abteilung Energie. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 TVöD-V. Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen finden Sie im Internet unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 2. März 2018 mit aussagekräftigen Unterlagen bei der Stadtverwaltung Heidelberg Personal- und Organisationsamt Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg oder per E-Mail an bewerbung@heidelberg.de . Einwände können innerhalb eines Mo- nats nach Veröffentlichung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Heidelberg –Tiefbauamt -, Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, Zim- mer 510,erhoben werden. Heidelberg,den 07.02.2018 Der Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Die Stadt Heidelberg beabsichtigt nach § 7 Abs. 1 des Straßengesetzes für Ba- den-Württemberg die im Planauszug ge- kennzeichnete Teilfläche der Straße „Im Höllenstein“ zu entwidmen.Ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit und ein Fahrrecht für Radfahrer wird im Grund- buch dinglich gesichert werden. Einwände können innerhalb eines Mo- nats nach Veröffentlichung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Heidelberg –Tiefbauamt -, Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, Zim- mer 510,erhoben werden. Heidelberg,den 07.02.2018 Der Oberbürgermeister Auf Grundlage des Gemeinderatsbe- schlusses vom 14.12.2017 ergeht folgende BEKANNTMACHUNG Gemäß § 5 des Straßengesetzes für Ba- den-Württemberg sind nach der endgül- tigen Herstellung die nachstehenden und im Planauszug markierten Ortsstraßen und Plätze im Stadtteil Bahnstadt ab so- fort für den öffentlichen Geh- und Fahr- verkehr gewidmet: ›› Agnesistraße ›› Da-Vinci-Straße zwischen Langer Anger und Grüner Meile ›› Galileistraße zwischen Noetherstraße und Grüner Meile ›› Zollhofgarten ›› Noetherstraße ›› Gadamerplatz ›› Jensenstraße ›› Wohnwege W1(3),W1(4),W1(5) und W2 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung ist der Widerspruch zulässig.DerWiderspruch kann innerhalb eines Monats schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Heidelberg – Tiefbauamt-, Gaisbergstraße 7-9, 69115 Heidelberg, Zimmer 510, erho- ben werden. Heidelberg,den 07.02.2018 Stadtverwaltung Heidelberg -Der Oberbürgermeister- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger in Heidelberg 2018 Anmeldepflicht: Für alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2012 geboren sind,

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