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stadtblatt  / 24. Januar 2018 11 BEKANNTMACHUNGEN 10 Stadtbetriebe Heidelberg: Kanalsa- nierung Hauptstraße Ost; a) Erhöhung der Maßnahmegenehmigung; b) Infor- mation über die Auftragsvergabe; c) In- formation über die Führung der Buslini- en 33 und 33E,Beschlussvorlage 11 Erster Bericht zur Umsetzung des Ver- bots der Zweckentfremdung von Wohn- raum in der Stadt Heidelberg,Informati- onsvorlage 12 Information zur geplanten Festle- gung des Sanierungsgebietes „Heidel- berg-Wieblingen“,Informationsvorlage 13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahnstadt, Einrichtungshaus, hier: Durchführungsvertrag,Beschlussvorlage 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kirchheim „Pflegewohnheim Schloss- kirschenweg“, hier: Durchführungsver- trag,Beschlussvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt Stadtentwicklungs- und Verkehrs- ausschuss Einladung zur Sitzung des Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschusses am Mittwoch, 31.01.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Entwicklungskonzept Bergheim-West, hier: Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung hier: Herr Dr. Philipp Dechow, Interna- tionales Stadtbauatelier Stuttgart, Be- schlussvorlage 1.1 - Vorlage Entwicklungskonzept Berg- heim-West; - Vorlage Betriebshof Heidel- berg: Standortentscheidung Zuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnung, hier: Herrn Thomas Morr, als 1. Vorsitzender des Stadtteilvereins Bergheim oder Stell- vertretung und Frau Karin Weber, als Mitglied des Aktionsbündnisses „Berg- heim-West“ oder Stellvertretung, Be- schlussvorlage 1.2 Entwicklungskonzept Berg- heim-West; - Potenzialanalyse und Ent- wicklungsperspektiven; - Einfluss der alternativen Straßenbahnbetriebshof- standorte auf die Entwicklungsperspek- tiven,Beschlussvorlage 1.3 Betriebshof Heidelberg: Standortent- scheidung,Beschlussvorlage 2 Sachstandsbericht zum Handlungs- programm Wohnen Antrag von: LINKE/ PIRATEN 2.1 Sachstandsbericht zum Handlungs- programmWohnen,Informationsvorlage 3 Aktualisierung der Wohnraumbe- darfsanalyse, Antrag von: Grünen, Bunte Linke,Stadtrat Butt,SPD,LINKE/PIRATEN 3.1 Wohnraumbedarfsanalyse Heidel- berg 2035, Ausschreibung der Berichter- stellung,Beschlussvorlage 4 Masterplan Im Neuenheimer Feld / Neckarbogen, hier: Forum Masterplan Im Neuenheimer Feld und Vorberei- tungsgruppe Forum: Benennung der ge- meinderätlichen Mitglieder, Beschluss- vorlage 5 Parkgebühren an Parkscheinautoma- ten,Informationsvorlage 6 Lückenschlussprogramm Radverkehr, Antrag von: B‘90/Grünen,Bunte Linke 6.1 Lückenschlussprogramm 2018 Rad- verkehr,Informationsvorlage 7 Schleichverkehr Ochsenkopf, Antrag von: B‘90/Grünen, Bunte Linke, LINKE/ PIRATEN,FDP/FWV 7.1 Schleichverkehr Ochsenkopf, Infor- mationsvorlage 8 Dossenheimer Landstraße / Umgestal- tung zwischen Hans-Thoma-Platz und Fritz-Frey-Straße Sachstand und Bürger- beteiligung, Beschlussvorlage 9 Einführung einer Elektrobuslinie in Heidelberg,Beschlussvorlage 10 Verstärkung des Gemeindevollzugs- dienstes zur Überwachung des ruhen- den Verkehrs, Antrag von: Bunte Linke, B‘90/Grünen 10.1 Verstärkung des Gemeindevollzugs- dienstes,Informationsvorlage 11 Stellplätze für Car-Sharing und Free-Flo- ating-Cars,Antrag von: B‘90/Grünen, Bun- te Linke,Stadtrat Butt,GAL/HD P&E 11.1 Stellplätze für Carsharing in Heidel- berg,Informationsvorlage 12 Aufstockung der Park&Ride-Möglich- keiten,Antrag der CDU 12.1 Aufstockung der Park & Ride - Mög- lichkeiten in Heidelberg, Informations- vorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit Einladung zur Sitzung des Ausschus- ses für Soziales und Chancengleich- heit am Donnerstag, 01.02.2018, um 17:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Markt- platz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Jahresbericht 2017 der Kommunalen Behindertenbeauftragten, Informati- onsvorlage 2 Zuschussgewährung an die Psycho- logische Lesben- und Schwulenbera- tung Rhein-Neckar e.V. (PLUS e.V.) für ihr Beratungsangebot in Heidelberg für 2018 Zuziehung von Sachverständigen, hier: Frau Andrea Lang als Vertreterin von PLUS e.V. oder Stellvertretung, Be- schlussvorlage 2.1 Zuschussgewährung an die Psycho- logische Lesben- und Schwulenberatung Rhein-Neckar e.V. (PLUS e.V.) für die Ko- ordination und Durchführung eines Be- ratungsangebotes für lesbische, schwu- le, bi- und transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen (lsbttiq) in Heidelberg für 2018 in Höhe von 9.417,86 €,Beschlussvorlage 3 Sachstandsbericht zum Handlungs- programmWohnen,Antrag von : LINKE/ PIRATEN 3.1 Sachstandsbericht zum Handlungs- programmWohnen,Informationsvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt Bezirksbeirat Pfaffengrund Einladung zur Sitzung des Bezirks- beirates Pfaffengrund am Don- nerstag, 01.02.2018, um 18:00 Uhr, Gesellschaftshaus Pfaffengrund, Be- sprechungsraum, Schwalbenweg 1/2, 69123 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Informationen zu den Baumaßnah- men „Neubau der BAB-Brücke Pfaffen- grund-Eppelheim“ 3 Fragen zur Straßenunterhaltung 4 Verschiedenes -Anfrage zum WLAN Heidelberg4you am Spielplatz Früh- lingsweg Vegetationszeit beginnt am 1. März Ab Beginn der Vegetationszeit gelten die folgenden gesetzlichen Bestimmungen: Es ist verboten, Bäume zu entfernen, die außerhalb des Waldes oder von gärt- nerisch genutzten Grundflächen (zum Beispiel Haus- und Ziergärten) stehen. Auch Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen nicht gänz- lich abgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden.Damit sollen das Blütenangebot für Insekten und Verstecke sowie Brut- und Nistplätze für Vögel und Kleinsäu- ger sichergestellt werden. Schonende und fachgerechte Form- oder Pflegeschnitte, um den Zuwachs von Gebüschen zu beseitigen oder Bäume gesund zu erhalten, sind zulässig. Dazu gehört zum Beispiel auch der Sommer- schnitt von Obstbäumen. Bei den zulässigen Pflegearbeiten dürfen Tiere der besonders und streng geschütz- ten Arten (dazu gehören alle Vogel-,Am- phibien- und Reptilienarten sowie Fle- dermäuse) nicht zu Schaden kommen, verletzt oder gar getötet werden. Das gilt auch für ihre Entwicklungsformen wie beispielsweise Eier. Während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser und Wanderzeiten dürfen die Tiere nicht der- art gestört werden, dass sich ihr lokaler Bestand verschlechtert. Außerdem ist darauf zu achten, dass Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (zum Beispiel Nester) nicht aus der Natur entnommen, be- schädigt oder zerstört werden. Durch die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg sind ganzjährig alle Bäume geschützt, die innerhalb der im Zusam- menhang bebauten Ortsteile bezie- hungsweise im Geltungsbereich rechts- wirksamer Bebauungspläne stehen und in einem Meter Höhe über dem Erdbo- den einen Stammumfang von mehr als 100 cm (Obstbäume von mehr als 80 cm) haben. Ein Entfernen dieser Bäume bedarf der Erlaubnis durch das Umweltamt der Stadt Heidelberg. Bei genehmigungs- pflichtigen Baumaßnahmen wird über Baumfällungen im Rahmen der Bauge- nehmigung entschieden. Einer besonderen Beachtung bedürfen auch die Röhricht- und Schilfbestän- de, denn zum Schutz und Erhalt von Schilfbewohnern dürfen diese Pflanzen der Flachwasser- und Uferrandbereiche (zum Beispiel am Neckarufer) während der Vegetationsperiode nicht zurückge- schnitten werden. Außerhalb der Vege- tationszeit darf ein Rückschnitt nur ab- schnittsweise erfolgen,da vieleArten für die Überwinterung bzw. das Besiedeln dieser Bestände auf stehende Halme des vergangenen Jahres angewiesen sind. Die Untere Naturschutzbehörde beim städtischen Umweltamt empfiehlt, an- stehende Gartenarbeiten noch rechtzei- tig vor Beginn der Vegetationszeit durch- zuführen,um Konflikte mit gesetzlichen Vorgaben zu vermeiden. Keine Regel ohne Ausnahme Die oben genannten Regelungen gel- ten jedoch nicht immer für zulässige Bauvorhaben. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Gehölze auch wäh- rend der Vegetationszeit entfernt wer- den dürfen. Selbst die besonderen ar- tenschutzrechtlichen Bestimmungen können hier nicht immer in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die Na- turschutzbehörde der Stadt Heidelberg hat jedoch auch für derartige Situatio- nen Lösungen parat, um die Bedürfnis- se der Natur und des Menschen in Ein- klang zu bringen. Weitere Informationen Bei Fragen – insbesondere auch zum Artenschutz – stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Natur- schutzbehörde beim Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie unter den Telefonnummern 06221 58- 18120, 58-18130 und 58-18170 gerne zur Verfügung. Die Bestimmungen des Bundesnatur- schutzgesetzes sind unter www.geset ze-im-internet.de nachzulesen. Die Baumschutzsatzung ist auf www.hei delberg.de unter der Rubrik Rathaus >Stadtverwaltung > Ortsrecht > Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung > 3.16 zu finden.

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