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stadtblatt  / 10. Januar 2018 9 AKTUELLES Sprachförderung erhöht die Bildungschancen Gemeinderat verlängert erfolgreiche Fördermaßnahme D ie durchgängige Sprachförde- rung an Heidelberger Schulen und an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird für weitere zwei Schuljahre fortgeführt. Das hat der Gemeinde- rat kürzlich einstimmig beschlos- sen. „Mit unserem Sprachförderkonzept wollen wir Schülerinnen und Schü- lern optimale Bildungschancen er- möglichen, ganz gleich wie deren Ausgangsbedingungen sind. Wer die Sprache gut beherrscht, schützt sich vor Ausgrenzung und erhöht seine Chancen, in Schule und Aus- bildung erfolgreich zu sein“, erläu- tert Sozialbürgermeister Dr. Joa- chim Gerner. Jährlich investiert die Stadt 310.000 Euro in die Fördermaßnahme. Kin- der und Jugendliche erhalten be- darfsgerecht zusätzliche Unterstüt- zung in den Bereichen Wortschatz und Grammatik sowie Sprech-, Zu- hör-, Lese- und Schreibkompetenz. Elemente der Sprachförderung › Deutsch für den Schulstart in den Klassen 1 und 2: Kinder, die nicht gut Deutsch verstehen oder spre- chen, bekommen zusätzliche Hilfe beim Erlernen von Grammatik und Wortschatz. › Integrierte Sprachförderung in den Klassen 3 und 4: Die Förde- rung findet fächerübergreifend im regulären Unterricht statt. › Lesestrategietraining in Klasse 5: Die Schüler lernen, bei der Erarbei- tung von Texten strategisch vorzu- gehen. › Schreibtraining in Klasse 6: Die Schüler lernen, Sachtexte zusam- menzufassen. eu Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/bildung Die Förderung der Sprech-, Zuhör-, Lese- und Schreibkompetenz soll Kindern und Ju- gendlichen optimale Bildungschancen ermöglichen. ( Foto Dorn) Landesfamilienpass Gutscheinkarten für 2018 erhältlich Alle Familien im Stadtkreis Heidel- berg, die im Besitz eines Landesfa- milienpasses sind, erhalten ab so- fort die neuen Gutscheine für 2018 in den Bürgerämtern der Stadt.Mit- zubringen sind hierfür: der Landes- familienpass, ein aktueller Kinder- geldnachweis sowie gegebenenfalls ein Nachweis über den Bezug von Hartz IV. Mit dem Landesfamilienpass kön- nen zahlreiche Sehenswürdig- keiten in Baden-Württemberg er- mäßigt oder kostenlos besucht werden: Zum Beispiel kosten das Heidelberger Schloss, das Techno- seum in Mannheim und staatliche Museen und Gärten im Land keinen Eintritt. Ausgestellt wird der Landesfamili- enpass unabhängig vom Einkom- men für Familien mit mindestens drei Kindern.Den Pass erhalten auch Familien mit nur einem Elternteil und mindestens einem Kind, Fami- lien mit einem schwerbehinderten Kind, Familien, die Leistungen nach Hartz IV beziehen beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind oder die Leistungen nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz erhalten. Weitere Informationen unter www.sozialministerium-bw.de Gemeinsam für saubere Luft Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen erhalten Förderung für den Masterplan „Green City“ M annheim, Heidelberg und Ludwigshafen erhalten rund 570.000 Euro für die Erstellung des Masterplans „GreenCity“.Darinsollen Sofortmaßnahmen zur Luftreinhal- tung verankert werden. Drei Wochen nach dem „Dieselgipfel“ erhielten die drei Städte vom Bundesverkehrsmi- nisteriumden Förderbescheid. Die Idee zu einem gemeinsamen Masterplan hatten die Oberbürger- meister Dr. Peter Kurz, Prof. Dr. Eck- art Würzner und Dr. Eva Lohse beim „Dieselgipfel“ in Berlin vorgestellt. Die Metropolregion Rhein-Neckar war eine der wenigen Regionen mit einem solchenAntrag. Kernpunkte des Masterplans sind unter anderem: Digitalisierung des Verkehrs,Vernetzung imöffentlichen Personennahverkehr, Förderung des Radverkehrs, Elektrifizierung des Verkehrs, E-Busse im Linienverkehr, emissionsfreie städtische Nutzfahr- zeuge, Förderung des Umstiegs auf emissionsarme Mobilität. lgr Verkehrsminister Christian Schmidt (l.) übergibt Alexander Thewalt, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, den Förderbescheid für die drei Städte. ( Foto BMVI) Parkausweise online verlängern Die Parkraumbewirtschaftung in Handschuhsheimwurde zum 1. Feb- ruar 2017 eingeführt. Seitdem ist das Parken innerhalb des bewirtschaf- teten Gebietes nur noch mit einer Parkscheibe bis zu zwei Stunden oder mit einem entsprechenden Be- wohnerparkausweis möglich. Neue Parkausweise für den Stadtteil kann man einen Monat vor Ablauf der alten bequem über die städtische Homepage beantragen. Das gilt auch für die fünf weiteren Stadtteile Altstadt, Bergheim, Neu- enheim, Rohrbach und Weststadt, wo es Anwohnerparken schon län- ger gibt. Parkausweise sind jeweils ein Jahr gültig und müssen dann bei der Stadt Heidelberg neu beantragt wer- den. Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/formulare

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