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stadtblatt  / 13. Dezember 2017 10 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim-Innovationspark Der Gemeinderat der Stadt Heidel- berg hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2015 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich „Innovationspark“ (vormals Patton Barracks) in Kirchheim ei- nen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.03.2015 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bau- vorschriften verläuft im Norden auf dem ehemaligen Bahndamm entlang der Promenade sowie östlich des be- stehenden Hotels entlang der Ru- dolf-Diesel-Straße und im Westen an der Speyerer Straße. Im Süden bildet die Straße Im Mörgelgewann und im Osten der Kirchheimer Weg die Gren- ze des Plangebiets. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bau- vorschriften ist auch dem abgedruck- ten Lageplan zu entnehmen. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 16.11.2017 dem Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung einschließlich des Um- weltberichts – jeweils in der Fassung vom 29.09.2017 – zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunter- lagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB be- schlossen. Es besteht nun Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Ent- wurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts sowie die wesentli- chen, bereits vorliegenden umwelt- bezogenen Stellungnahmen und Gut- achten in der Zeit vom 21.12.2017 bis einschließlich 31.01.2018 im Techni- schen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www.heidel berg.de/bekanntmachungen einzu- sehen. Im Einzelnen liegen folgende Gutach- ten vor: ›› Umweltbericht vom 29.09.2017 ›› Verkehrsuntersuchung ›› spezielle artenschutzrechtliche Prü- fung vom November 2017 ›› schalltechnisches Gutachten vom 29.09.2017 Die DIN-Normen, auf die in den Fest- setzungen des Bebauungsplans Bezug genommen werden, werden zur Ein- sichtnahme bereitgehalten. In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Tier Lichtimmissionen, Nistgelegenheiten, Jagdreviere (Brutvögel, Heuschrecken,Mauer- eidechsen,Fleder- mäuse) Pflanzen Gestaltung der Grün- flächen,Verwendung heimischer Pflanzen, Neu- und Ersatzpflan- zungen,Fassaden- und Dachflächenbe- grünung Boden Geotechnik,Altlasten, Versiegelung,Kampf- mittel Wasser Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasser- rückhaltung, Versicke- rung,Entwässerung Biologische Ausgleichsmaßnah- Vielfalt men,Arten- und Bio- topschutz Mensch Schallschutz(Verkehrs- lärmdurch Straßen– und Schienenverkehr, Gewerbelärm,Anla- genlärm durch die Großsporthalle und das Parkhaus) Kultur- und Denkmalschutz Sachgüter Klima,natür- erneuerbare Ener- liche Ressourcen gien,Solarenergie, Kleinwindanlagen, Fernwärme,Fern- kälte Es ist nicht mit sich gegenseitig ver- stärkenden Wechselwirkungen zwi- schen den Schutzgütern zu rechnen. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schrift- lich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden. Beim Nachbarschaftsverband Hei- delberg-Mannheim wurde ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungs- plans im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB gestellt, da der o.g. Be- bauungsplan nicht aus dem Flächen- nutzungsplan entwickelt wurde. Zum Bebauungsplanverfahren abgegebene Stellungnahmen werden daher auch an den Nachbarschaftsverband Hei- delberg-Mannheim zur Auswertung weitergeleitet. Nicht fristgerecht ab- gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt blei- ben. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefoni- scher Vereinbarung unter der Telefon- nummer 06221-58 23141 erteilt. Heidelberg,den 06.12.2017 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungsaufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Wird eine Steuer nicht rechtzeitig ge- zahlt, so werden vom Fälligkeitstag ab die gesetzlichen Säumniszuschläge berechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steuernachforderungen, deren Fälligkeit im Einzelfall beson- ders festgesetzt oder vereinbart wurde und inzwischen eingetreten ist, sowie für fällige Gebühren und Beiträge. Teilnehmer am SEPA–Lastschrift- mandat (ehem. Bankeinzugsermäch- tigung) werden gebeten, selbst keine Zahlung zu veranlassen. Für diesen Personenkreis gilt die „Öffentliche Er- innerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt da- ran,dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat, dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Erdgeschoss,Zi.0.09A), Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Vom Ende der Hunde- haltung ist innerhalb eines Monats die genannte Stelle zu benachrichti- gen.Wer diese Fristen nicht beachtet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechnen. InformationenzurHundesteuer,Bank- einzugsermächtigung u.v.a.m. finden Sie unter www.heidelberg.de {wäh- len Sie hier „Rathaus“; „Stadtverwal- tung“; „Ämter von A bis Z“; „Kämme- reiamt (20)“; „Abteilung Kasse und Steuern (mehr dazu >)“}. Bankverbindungen der Stadt Heidelberg: Sparkasse Heidelberg IBAN: DE14 6725 0020 0000 0240 07 , BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg IBAN: DE37 6725 0020 0000 0039 99 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Bußgelder/Verwarnungen- Sparkasse Heidelberg IBAN:DE76 6725 0020 0009 0543 67 , BIC: SOLADES1HDB -nur für Forderungen des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung- Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEZIRKSBEIRAT SCHLIERBACH Einladung zur Sitzung des Bezirks- beirates Schlierbach am Mittwoch, 13.12.2017, um 18:00 Uhr, Evangeli- scher Kindergarten, Gemeinderaum im Untergeschoss, Am Gutleuthof- hang 13, 69118 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Platz der Begegnung,Aktueller Sach- stand, Informationsvorlage 3 NeckarOrte, Informationen aus dem Gremium 4 Verschiedenes -Parksituation am Schloss BAUMFÄLLUNGEN IM STADTGEBIET In den kommenden Wochen wer- den an verschiedenen Standorten im Heidelberger Stadtgebiet in Ab- stimmung mit dem Amt für Um- weltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg Bäume gefällt. Die betroffenen Bäume sind ganz oder teilweise abgestorben be- ziehungsweise durch Pilzbefall und andere Einflüsse so geschädigt, dass eine Fällung notwendig ist.Invielen Fällen besteht Umsturz- oder Bruch- gefahr. Im Einzelnen sind folgende Stand- orte betroffen,an denen eine Ersatz- pflanzung erfolgt: Schlierbach ›› Im Hofert: Robinie (Stockfäule) ›› Wolfsbrunnenanlage: 2 Birken (Stockfäule) BEKANNTMACHUNGEN

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