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GRÜNE

Christian Weiss

Erbpacht sichert Wolfsbrunnen

Christian Weiss

Umstritten war die Ausschreibung der Wolfsbrunnen-Gaststätte in Erbpacht statt in normaler Pacht. Das bedeutet, dass nur das Grundstück verpachtet, das Gebäude aber verkauft wird – mit der Frage, wie dann gastronomische Nutzung und Denkmalschutz gesichert wären. Erbpacht bedeutet aber auch, dass man diese Fragen im Vertrag regelt – anders als bei einem normalen Verkauf. Die Unkenntnis über Erbpacht war daher ein Hauptgrund, warum die Debatte so emotional wurde. Auch die Verwaltung trug durch eine schlechte Vorlage dazu bei. Erst auf meinen Antrag wurde ein Vertragsentwurf vorgelegt, der diese Fragen klärte:

Der Erbpächter darf nicht gegen den Denkmalschutz verstoßen – unter keinen Umständen. Ebenso darf er die Nutzung nicht verändern, also nicht aus einer Gastronomie eine Diskothek machen. Die Sanktionen sind ungleich höher als bei Pacht. Bei Verstößen fällt das Gebäude an die Stadt Heidelberg „heim“ – und zwar nur für zwei Drittel der Investitionen des Erbpächters. Dies ist eine starke Sicherung! Der Erbpächter hat aber auch einen Vorteil. Er kann das Gebäude beleihen und somit Investitionen finanzieren und über die längere Laufzeit auch abtragen. Dies kann ein Pächter nicht. Ich rechne damit, dass ein Erbpächter somit viel besser in der Lage ist, tatsächlich wieder eine Gastronomie am Wolfsbrunnen aufzubauen. Und darum geht es doch, oder? Für die Stadt – und damit auch für alle Bürger/-innen – gibt es einen weiteren Vorteil: Wir sparen bei der Erbpacht 1 Mio. Euro im städtischen Haushalt. Darum geht es doch auch, oder?