Umwelt

Die Vegetationszeit beginnt am 1. März

Bis Ende September genießen Pflanzen und Tiere besonderen Schutz

Ab 1. März beginnt wieder die Vegetationszeit. Das bedeutet: Bis zum Ende am 30. September stehen Tiere und Pflanzen unter besonderem Schutz. Weil diese Schutzbestimmungen oft aus Unkenntnis missachtet werden, weist das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vegetationszeit hin.

Blühender Kirschbaum
Mit Beginn der Vegetationsperiode sind Pflanzen und Tiere stärker geschützt. (Foto: Stadt Heidelberg)

Nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg ist es in der Vegetationszeit verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören sowie Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen. Diese Verbote gelten für besiedelte und unbesiedelte Landschaften gleichermaßen und sollen eine nachhaltige Beeinträchtigung der Vegetation verhindern.

In diesem Zusammenhang weist das Umweltamt auf die in Heidelberg speziell zum Schutz von Bäumen bestehende Satzung hin. Fachgerechte Rückschnitte, die der Erhaltung des Gehölzes dienen, fallen nicht unter die Verbotsbestimmungen des Naturschutzgesetzes und der Satzung zum Schutz von Bäumen. Bei diesen so genannten Pflegeschnitten ist jedoch darauf zu achten, dass keine brütenden oder sich sammelnden Tiere gestört werden. Das Umweltamt weist zudem auch darauf hin, dass es ganzjährig verboten ist, die Vegetation auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen und Böschungen sowie lebende Zäune, Bäume, Gebüsche und Röhrichtbestände abzubrennen.

Die im Naturschutzgesetz geschützte Vegetation sichert Tieren und Pflanzen Unterschlupf und Überlebensmöglichkeiten. Für sie sind in stark besiedelten Gebieten die privaten Gärten oft die letzten Rückzugsgebiete. Insbesondere Vögel sind zur Aufzucht ihrer Jungen auf Hecken, Sträucher und Bäume angewiesen.

Aus diesem Grunde und im Hinblick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts – auch für die nachfolgenden Generationen – sollten alle verantwortungsbewusst mit der Natur umgehen und die zum Schutze der Umwelt erlassenen Vorschriften beachten. Wer die Bestimmungen missachtet, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Fragen dazu beantworten Mitarbeiter/innen des Umweltamtes unter den Telefonnummern 58-18120, 58-18130 und 58-18170. Weitere Informationen über die Arbeit des Umweltamtes sind im Internet unter www.heidelberg.de unter den Rubriken Umwelt und Gesundheit zu finden.