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Die verbindliche Einführung des Gebäudeenergiepasses rückt näher

Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass der Besitz eines Gebäudeenergieausweises für alle Gebäude verpflichtend eingeführt wird. Hausbesitzer müssen zukünftig einen solchen Ausweis beantragen. Darin wird der Energiebedarf ihres Hauses individuell berechnet und ausgewiesen. Aber nicht nur die Besitzer, sondern auch die Mieter werden mit dem Thema zu tun bekommen.

Abbildung einer Seite des Ernergieausweises für Gebäude
Eine Seite aus dem Energieausweis für Gebäude

Der Gebäudeenergiepass ist das Resultat einer EU- Richtlinie, und zwar der „Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“. Das Ziel hinter dieser Richtlinie ist die Energieeinsparung und die Minderung des CO2– Ausstoßes von Gebäuden.
Mit einem Gebäudeenergiepass lässt sich die ‚energetische Qualität’ eines Gebäudes bestimmen, da darin die zu erwartenden Folgekosten in Form von erforderlicher Heizenergie für das Haus aufgeführt sind.
Ziel der Richtlinie ist es unter anderem auch eine Vergleichsgrundlage zu schaffen, mit der Immobilienkäufer und Mieter besser einschätzen können, wie viel sie das Haus zukünftig kosten wird. Damit will der Gesetzgeber einen zusätzlichen Anreiz für energetische Sanierungen schaffen.
Allerdings gilt es zu beachten, dass momentan noch zwei Varianten des Gebäudeenergiepasses zugelassen sind: der Verbraucherpass und der Bedarfspass.
Beim Verbraucherpass wird der durchschnittliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre anhand der Warmwasser- und Heizungsabrechnungen ermittelt und mit der Grundfläche des Gebäudes in Verbindung gesetzt. Der daraus resultierende Wert ist allerdings sehr ungenau, da das spezifische Nutzerverhalten hier überproportional einfließt. Der eigentliche Energiebedarf wird im Verbraucherpass somit nicht wiedergegeben.
Der Bedarfspass erlaubt dahingegen eine viel exaktere Klassifizierung der Gebäudequalität durch eine Gebäudeanalyse. Hierbei fließt die vorhandene Gebäudesubstanz und die Heiztechnik konkret in die Berechnung ein. Dies bildet die Grundlage für ebenfalls im Pass enthaltene Modernisierungsvorschläge.
Zur Erlangung eines Bedarfspasses bedarf es einer Gebäudeanalyse. Das Gebäude wird hierbei systematisch erfasst. Von der kompletten Gebäudehülle, dass heißt von der Dach- und Wanddämmung über die Fenster, Türen und die Gebäudeübergänge, erfolgt eine Aufnahme und eine Klassifizierung des Materials. Hierbei werden mitunter auch Aufnahmen mit einer Wärmebildkamera gemacht, mit Hilfe derer man thermische Schwachstellen ausmachen kann. Außerdem wird die Anlagetechnik, also das Wasser- und Heizsystem analysiert. Diese Daten werden dann am PC eingegeben. Mit speziellen Programmen können hier sehr gut Veränderungen möglicher Sanierungsmaßnahmen individuell simuliert werden. So werden auch die zusätzlich für den Bedarfsausweis vorgeschriebenen konkreten Modernisierungsvorschläge bei gleichzeitiger Angabe der CO2- Einsparung erzeugt.
Die Kosten und die Dauer für die Durchführung einer solchen Gebäudeanalyse kann man in den meisten Fällen nicht pauschal veranschlagen. Diese ist von den vorhandenen Unterlagen abhängig, wie zum Beispiel von Bauplänen und Materialkenntnissen. Außerdem ist es auch von der Komplexität des Gebäudes abhängig, das vor Ort besichtigt werden muss.
Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Energiekosten amortisieren sich die Kosten für eine Gebäudemodernisierung, je nach Maßnahme, jedoch oft schon innerhalb weniger Jahre. Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann man dafür außerdem verbilligte Darlehen zu einem niedrigen Zinssatz beantragen.

Die gesetzlich festgelegten Fristen für die verbindliche Einführung des Gebäudeenergiepasses sind der 1. Juli 2008 für alle Wohngebäude bis Baujahr 1965, der 1. Januar 2009 für alle weiteren Wohngebäude und der 1. Juli 2009 für alle Nichtwohngebäude. Die Vorlagepflicht besteht allerdings nur dann, wenn Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für bestehende Vertragsverhältnisse muss kein Energiepass vorgelegt werden. Für alle Gebäude gilt weiterhin, dass Verbrauchspässe nur bis zum 1.Oktober 2008 ausgestellt werden können. Diese sind dann allerdings, genauso wie die Bedarfspässe, 10 Jahre gültig. Früher oder später werden somit alle Gebäude in Deutschland einen Bedarfspass besitzen müssen. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen darf ohne Gebäudeenergiepass kein Gebäude verkauft oder vermietet werden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wer noch keinen Gebäudeenergiepass hat, sollte sich demzufolge schnell um einen solchen bemühen, damit es gegen Ende der Fristen zu keinen Engpässen aufgrund der gesteigerten Nachfrage kommt.

Anfragen bezüglich der Ausstellung und den damit verbundenen individuellen Kosten von Bedarfspässen sehen die Heidelberger Stadtwerke unter der Telefonnummer 06221 513-4872 gerne entgegen.