Stadt & Leute

Gutscheine für Betreuung

Ab Oktober erhalten Heidelberger Eltern direkte Förderung für die Betreuung ihrer Kleinkinder

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat wegweisende Entscheidungen für die Stadt gefällt, darunter die Entscheidung für ein bundesweit einmaliges Zuschuss- und Gutscheinmodell zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren.

Im Rahmen der von Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner gestarteten Familienoffensive werden bis 2009 in Heidelberg 600 zusätzliche Kleinkind-Betreuungsplätze bei freien Trägern und in der Tagespflege geschaffen. Dann finden über 40 Prozent aller Heidelberger Kleinkinder einen Betreuungsplatz – landesweit sind es knapp neun Prozent, und auch bundesweit nimmt Heidelberg damit einen Spitzenplatz ein.

Zur Finanzierung dieses Angebots nimmt die Stadt Heidelberg viel Geld in die Hand und führt zugleich ein neues, bundesweit einmaliges Kombimodell aus Zuschuss- und sogenannter „Subjektförderung“ ein. Das heißt, ein Teil der öffentlichen Förderung fließt weiterhin als (deutlich erhöhter!) Zuschuss an die freien Träger, ein weiterer Teil kommt über Gutscheine direkt den Eltern zugute. Für das Haushaltsjahr 2007 sind dafür Mehrausgaben von rund 1,4 Millionen Euro veranschlagt, für 2008 3,2 Millionen. Der Anteil für die Gutscheine liegt dabei in diesem Jahr bei etwa 414.000 Euro, im nächsten Jahr bei 1,4 Millionen.

Alle Eltern, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr einen Kleinkindbetreuungsplatz bei freien Trägern oder in der Tagespflege nutzen, können ab September einen Betreuungsgutschein beantragen – egal ob ihr Kind schon länger eine entsprechende Einrichtung oder Tagespflege besucht oder neu dabei ist. Beginn der Gutscheinförderung ist der 1. Oktober. Berücksichtigt werden Familien mit einem anrechenbaren Bruttoeinkommen von bis zu 7000 Euro. Je nach Einkommen und täglicher Betreuungszeit gibt es Gutscheine über 50 bis 200 Euro monatlich. Die Betreuungsgutscheine gelten maximal ein Jahr.

Die Gutscheine werden nicht an die Sorgeberechtigten ausgezahlt, sondern direkt an die Kindertageseinrichtung beziehungsweise Tagespflegeperson. Die Elternbeiträge werden dann um den jeweiligen Gutscheinbetrag reduziert. Dieses Verfahren garantiert die zweckgebundene Verwendung der Förderung seitens der Eltern, erstmalig erlaubt die Gutscheinförderung zudem eine öffentliche Unterstützung der Kindertagespflege.

Die Aufsplittung der städtischen Förderung in Zuschüsse an die Träger und Gutscheine für die Eltern ermöglicht der Stadt erstmalig einen gewissen Einfluss auf die Gestaltung der Elternbeiträge der freien Träger. Denn bislang war es Eltern von Kleinkindern mit mittlerem und niedrigem Einkommen aufgrund der hohen Beiträge nur selten möglich, ihre Kinder bei freien Trägern oder in der Tagespflege betreuen zu lassen.

Gutscheinhefte ab September

Ab 10. September sind die Gutscheinhefte in den jeweiligen Einrichtungen, den Bürgerämtern und beim Kinder- und Jugendamt erhältlich. Dann erst können auch die Anträge gestellt und ab Oktober für das erste Jahr berücksichtigt werden. Ebenfalls Anfang September wird der Oberbürgermeister das Modell ausführlich vorstellen.  (ck)