Planen und Bauen

Schwerpunkte: Familien und Barrierefreiheit

Gemeinderat beschließt neue Fördergrundsätze im Rahmen des Wohnungsentwicklungsprogramms – Bezahlbarer Wohnraum für „Schwellenhaushalte“

Der Gemeinderat hat am 3. Mai neue Fördergrundsätze für das Wohnungsentwicklungsprogramm beschlossen. Verabschiedet wurden die Grundsätze zur Schaffung von Wohneigentum für Familien, zur Schaffung von barrierefreiem Wohneigentum, zur Förderung barrierefreier Mietwohnungen und eine Konzeption zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Damit geförderte Mietwohnungen bezahlbar bleiben, verlangen die neuen Programme, dass sich die Miete am Mietspiegel orientiert.

Wohnen in Heidelberg: die sanierte „Blaue Heimat“ in Handschuhsheim (Foto: GGH)
Wohnen in Heidelberg: die sanierte „Blaue Heimat“ in Handschuhsheim (Foto: GGH)

Der Gemeinderatsbeschluss erfolgte vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Zahl der in Heidelberg neu errichteten Mietwohnungen seit Jahren stetig zurückgeht und der Bedarf insbesondere an bezahlbarem Wohnraum nicht gedeckt werden kann. Nach neuesten Berechnungen des statistischen Landesamtes kommen in Heidelberg auf 100 Haushalte nur 86 Wohnungen. Das Land zieht sich seit Jahren zunehmend aus diesem Förderbereich zurück. Der Städtetag Baden-Württemberg wertet die weiteren Kürzungen im Programmjahr 2007 bereits als „faktische Einstellung der Mietwohnungsbauförderung des Landes“.

Bisher richtete sich die öffentliche Unterstützung im Mietwohnungsbereich überwiegend an Haushalte, die auf Grund niedrigen Einkommens Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Diese Personengruppe hat dadurch Zugang zu Sozialwohnungen und erhält im Bedarfsfall Wohngeld. Überschreitet ein Haushalt die sehr niedrig angesetzten Einkommensgrenzen um bis zu 30 Prozent, besteht die Möglichkeit, einen Mietzuschuss zu erhalten.

Im Bereich des Wohneigentums richtete sich die Unterstützung von Stadt und Land nur an Familien, die auf Grund der Einkommensgrenzen trotz Förderung kaum in der Lage sind, die aus Zins und Tilgung entstehenden Belastungen zu tragen. Aus diesem Grund konnte bisher nur einer geringen Zahl von Haushalten tatsächlich geholfen werden, eigenen Wohnraum zu schaffen. Die Folge war eine Abwanderung insbesondere junger Familien in das Umland. Dadurch verliert Heidelberg gerade die Bevölkerungsgruppe, die wichtig ist, um den Auswirkungen des demographischen Wandels entgegenzuwirken.

Gerade für die sogenannten Schwellenhaushalte ist es oft unmöglich, eine ausreichend große und bezahlbare Mietwohnung in Heidelberg zu finden, geschweige denn Eigentum zu erwerben. Die jetzt neu konzipierte Eigentumsförderung soll einer breiteren Schicht der Bevölkerung Wohneigentum ermöglichen. Schwerpunkte sind Familien, die zu den sogenannten Schwellenhaushalten zählen oder auf eine Barrierefreiheit der Wohnung angewiesen sind.

Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen wird Schwellenhaushalten der Zugang zu Wohneigentum ermöglicht. Auch das Land wird in seinem neuen Programm die Einkommensgrenzen anheben. Das städtische Förderangebot liegt noch etwas höher und bietet damit die notwendige Ergänzung. Umgekehrt stellt die Landesförderung eine sinnvolle Erweiterung des städtischen Angebots im Hinblick auf junge Paare bei der Familiengründung dar. Erstmals fördert die L-Bank ab 2007 den Erwerb von Wohneigentum, auch wenn im Haushalt noch keine Kinder leben.

Im Fokus der Wohnraumförderung stehen jedoch nicht nur die Probleme der Haushalte mit geringem Einkommen. Ziel ist es auch, für Senioren und Menschen mit Behinderungen Wohnraum zu schaffen, der den spezifischen Bedürfnissen angepasst und darüber hinaus auch bezahlbar ist.

Im August 2006 hatte der Gemeinderat deshalb als ersten Schritt das Förderprogramm „barrierefreie Mietwohnungen“ beschlossen. Dieses Programm wird im Rahmen der Familienoffensive um das Förderangebot „Lebenslaufwohnungen für Familien mit Kindern“ ergänzt.

Dadurch entsteht zukunftsfähiger Wohnraum. Das Ziel muss sein, Wohnungen so zu konzipieren, dass ein lebenslanges Wohnen möglich ist. Ein Umzug wegen baulicher Barrieren im Falle von körperlichen Einschränkungen durch Krankheit, Alter oder Behinderung soll langfristig gesehen die Ausnahme bleiben. Die Förderung von neuen und zu sanierenden Mietwohnungen ist künftig nur dann möglich, wenn diese barrierefrei zugänglich und nutzbar werden. Damit wird barrierefreies Bauen zum Standard in der Mietwohnraumförderung der Stadt Heidelberg.

Der demographische Wandel erfordert neue Wohnkonzepte. Das wachsende Bedürfnis nach neuen Formen des Zusammenlebens zwischen den Generationen ist eine Chance, alternative Wohn- und Betreuungsangebote zu entwickeln.

Sogenannte gemeinschaftliche Wohnprojekte sind in der Regel von interessierten älteren Menschen initiiert, die nach einer Alternative zum Heim und auch zum Betreuten Wohnen suchen. Diese Art selbstbestimmten Lebens und Wohnens erhöht die Eigenverantwortung und Lebensqualität älterer Menschen und erspart der Gesellschaft Kosten. Die Wohnraumförderung der Stadt Heidelberg wird künftig die Gründung und Realisierung solcher Projekte erleichtern.

Informationen zu den Förderprogrammen gibt das Technische Bürgeramt der Stadt Heidelberg. Dort sind auch Merkblätter und Antragsformulare erhältlich. Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilen Norbert Großkinsky (Telefon 06221 58- 25120, E-Mail norbert.grosskinsky@heidelberg.de) und Jörg Mergenthaler (Telefon 06221 58-25130, E-Mail joerg.mergenthaler@heidelberg.de), Informationen zum barrierefreien Bauen und Wohnen gibt Ulla Weiß (Telefon 06221 58-25300, E-Mail wohnberatung@heidelberg.de).