Ausgabe Nr. 50 · 11. Dezember 2002

Bebauungsplan "Weststadt - Brücke an der Franz-Knauff-Straße"

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 05.12.2002 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurfsbegründung - beide in der Fassung vom 28.10.2002 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung liegt vom 19.12.2002 bis einschließlich 28.01.2003 bei der Stadt Heidelberg öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.

Ort:
Technisches Bürgeramt,
Verwaltungsgebäude Prinz Carl,
Kornmarkt 1, EG

Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Anregungen zum Bebauungsplan können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungen werden in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-582312 auch zu anderen Zeiten erteilt.

Heidelberg, 06.12.2002

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt

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Stand: 10. Dezember 2002