Ausgabe Nr. 48 · 27. November 2002

Bebauungsplan Handschuhsheim Baublock Amselgasse / Rolloßweg / Handschuhsheimer Landstraße / Mühltalstraße

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2000 gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den o.g. Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 12.07.2000 im Heidelberger Stadtblatt öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die Planungsabsichten sowie der Vorentwurf sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich dargelegt werden. Es besteht Gelegenheit, die Planunterlagen in der Zeit vom 03.12.2002 bis einschließlich 19.12.2002 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen, sich zur Planung zu äußern und sie mit sachkundigen Vertretern der Stadt zu erörtern.

Technisches Bürgeramt,
Verwaltungsgebäude Prinz Carl,
Kornmarkt 1, EG

Öffnungszeiten:
Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Anregungen zur Planung können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der genannten Stelle vorgebracht werden.

Heidelberg, 27.11.2002

Stadt Heidelberg
Stadtplanungsamt


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Stand: 26. November 2002