Stimmen aus dem Gemeinderat

Ausgabe Nr. 39 · 24. September 2003

Ernst Schwemmer

CDU

Die Kosten der Abwasserbeseitigung, das Verursacherprinzip und die Gebührengerechtigkeit

Die Römer haben sie erfunden, die Schwemmkanalisation! Noch heute nach zweitausend Jahren kann man die "cloaca maxima" in Rom bewundern. Flächendeckende Kanalisationssysteme und Kläranlagen auch für kleine Orte sind bei uns erst ein Werk des 20. Jahrhunderts. Sie leisten hervorragende Arbeit und verursachen erhebliche Kosten. Diese wurden bisher durch die "Kanalgebühr", die auf der Grundlage der bezogenen Frischwassermenge erhoben wurde, weitgehend gedeckt. Ein einfaches Prinzip und leicht zu handhaben.

In das Kanalsystem und damit in die Kläranlagen fließen aber auch riesige Mengen Niederschlagswasser von Dächern, Straßen und versiegelten Flächen, die mit bewältigt werden müssen. Diese Kosten hat man bisher der "Kanalgebühr" pauschal zugeschlagen. In Mietwohnungen ohne Wasserzähler (davon gibt es viele) werden die Wasserkosten nach der Wohnfläche pro qm verteilt. Gleiches gilt für die Müllgebühr bei gemeinsamen Behältern für das ganze Haus - ich finde, ein besonders ungerechtes System.

Schon 1996 hat sich der Gemeinderat mit dem getrennten Gebührenmaßstab für Schmutzwasser und Niederschlagswasser befasst. Durch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte war er praktisch gezwungen, im März 2003 eine Satzungsänderung zu beschließen. Ab 01.01.2004 gibt es zwei Gebühren: Eine Schmutzwassergebühr, gemessen am Wasserverbrauch und eine Niederschlagswassergebühr, abhängig von der Größe der Flächen, von denen das Wasser in die Kanalisation fließt.

Ihre Ermittlung ist für die Verwaltung eine enorme Aufgabe. Fehler sind da bei 25.000 Flurstücken unvermeidbar. Wer seinen Gebührenbescheid hat, und viel mehr bezahlen muss als früher, sollte den Bescheid beim Technischen Bürgeramt überprüfen lassen und nicht zu laut protestieren. Bisher hat nämlich die Allgemeinheit sein Niederschlagswasser mit entsorgt. Gebührengerechtigkeit nach dem Verursacherprinzip wollen wir doch, oder sind wir mehr für Galater, Kap. 6, Vers 2 "einer trage des anderen Last". Paulus schreibt aber schon im 5. Vers "ein jeglicher wird seine Last tragen!"
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Dr. Karin Werner-Jensen

SPD

Aus für die Beratungsstellen?

In der Zeit finanzieller Probleme haben es besonders Einrichtungen schwer, die keine festen und langfristeigen Verträge mit ihren Trägern haben und zu den "freiwilligen Leistungen" gehören. So ziehen sich Land, Kommunen, Rhein-Neckar-Kreis und soziale Träger in Notzeiten da zurück, wo sie rechtlich noch die Möglichkeiten dazu haben. Bitter ist es z.B. um die Beratungsstellen bestellt. Viele haben im Augenblick Angst um ihr weiteres Bestehen, weil der Landeswohlfahrtsverband (LWV) ab 2004 keine Zuschüsse mehr zahlt. Das bedeutet da das Aus, wo nicht andere einspringen: Kommunen werden herangezogen, haben aber auch alle finanzielle Probleme, und können nicht mehr selbstverständlich alles auffangen, was andere einsparen wollen und müssen.

Was Beratungsstellen leisten und was ohne sie fehlen würde sei an einem Beispiel, dem Kinderschutz-Zentrum Heidelberg, stellvertretend für viele andere wichtige und gut arbeitende Einrichtungen, aufgezeigt. Träger ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die, trotz großer Anstrengungen, den fehlenden Zuschuss des LWV nicht ausgleichen kann. Die Stadt Heidelberg führt mit allen Gespräche und versucht nach Kräften Lösungen zu finden - die Diskussion läuft noch. Als 1. Vorsitzende der "Freunde und Förderer des Kinderschutz-Zentrums" durfte ich mich mit allen Förderern zusammen immer wieder engagierte Bürger/innen, kleinere und größere Unternehmen und Clubs, wie u.a. den LIONS-Club Altstadt, auf das Kinderschutz-Zentrum aufmerksam machen - und wir waren stets dankbar für jede Unterstützung (Spendenkonto: Sparkasse HD, Konto-Nr. 50 490, BLZ 67250020).

Das Kinderschutz-Zentrum als niederschwelliges Hilfsangebot in der Stadt ist wichtig! Die viel zitierte "heile Kindheit und unbeschwerteste Zeit im Leben" ist auch in Heidelberg und Umgebung für viele Kinder und Jugendliche eine durch Lieblosigkeit, Arbeitslosigkeit und Gewalt der Eltern gekennzeichnete Zeit. Ansprechpartner bei körperlicher, sexueller und psychischer Misshandlung und Gewalt, auch anonym, ist das Kinderschutz-Zentrum in Wieblingen, Adlerstr.1/6. Es ist montags bis donnerstags, 9-17 Uhr und freitags 9-15 Uhr unter der Tel. Nr. 73921-32, -33,-34, -35 direkt zu erreichen.

Von 267 Menschen (51% weiblich, 49% männlich), die im letzten Jahr um Hilfe gebeten haben, waren 74 noch nicht schulpflichtig, 59 in der Grundschule - also alles noch sehr junge Kinder. Über die Hälfte (148) kam aus dem Rhein-Neckar-Kreis, bei 148 Kindern gab es Anzeichen für sexuellen Missbrauch. In 105 Fällen hatten die Mütter, in 88 Fällen Soziale Dienste den Kontakt zur Beratungsstelle hergestellt. Wohin sollten sie sich wenden, wenn es diese nicht mehr, oder nicht mehr in ausreichendem Maße, gäbe? Soll die Beratungsstelle in Zukunft zuerst fragen, aus welchem Ort das vergewaltigte Kind kommt und nur noch solchen zuhören, die aus Heidelberg kommen, weil die Nachbarkommunen das KSZ nicht mehr ausreichend finanziell unterstützen? So kann es ja wohl nicht in der Realität aussehen! Es dürfen keine Einrichtungen geschlossen werden. Denn wenn sie erst einmal mit der ganzen Infrastruktur geschlossen sind, kann man sie nur sehr schlecht wiederbeleben.

Wir werden uns entschieden für die Beibehaltung der Beratungsstellen einsetzen. Diese werden sich aber strukturell verändern müssen. Das Kinderschutz-Zentrum hat z.B. 3 1/2 Stellen mit 4 sehr professionell arbeitenden Mitarbeiter/innen besetzt (2 Dipl. Psychologen, 1 Dipl. Pädagoge, 1 Dipl. Sozialpädagogin). Sie alle bilden sich ständig fort, arbeiten mit anderen Einrichtungen zusammen und bieten auch Fortbildungen, Informationsveranstaltungen, Seminare und Arbeitskreise an. In der Regel kosten Beratungsstellen Geld und haben keine oder kaum eigene Einnahmen. Die Beratungsstellen werden aber auch darüber nachdenken müssen, wie sie ihr Fachwissen noch mehr nach außen anbieten, um Eigeneinnahmen zu erwirtschaften. Diesen Prozess begleitet auch der Freundeskreis intensiv. Die SPD hat bereits einen Antrag an die Verwaltung gestellt, über die Situation der Beratungsstellen zu berichten. Dies wird am 24.9. im Jugendhilfeausschuss und am 2.10. im Gemeinderat geschehen.
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Judith Marggraf

GAL
Verursacherprinzip schafft Gebührengerechtigkeit

8 Euro Abwassergebühr zahlt ein Gewerbebetrieb in Rohrbach Süd (RNZ vom 3.9.03) - von solchen Beträgen konnten Privathaushalte in den vergangenen Jahren nur träumen. Das wird jetzt anders.

Ab Januar 2004 wird die Abwassergebühr nicht mehr alleine nach der Menge des bezogenen "Frischwassers" berechnet, in die Berechnung fließt dann auch die Größe der versiegelten Fläche eines Grundstückes mit ein. Wir halten das für gerechtfertigt, da fast die Hälfte der Kosten für die Abwasserentsorgung auf die Entsorgung von Regenwasser entfallen, das dem Grunde nach nicht in teure Regenrückhaltebecken, ins Kanalnetz und dann in die Kläranlage gehört. Die Kosten dafür haben bislang unterschiedslos alle Bürgerinnen und Bürger getragen. Die neue Regelung bringt hier mehr Gerechtigkeit.

Erstritten hat diese Änderung Altstadtrat Arnulf Lorenz, der gemeinsam mit anderen gegen die Gebührenbescheide der Stadt klagte. Auch wenn die Verwaltung anfangs zögerte - die Stadt gehört als Eigentümerin von z.B. Straßen und Schulhöfen ja mit zu den Hauptbetroffenen - hat sich die Einsicht durchgesetzt, besser jetzt "freiwillig" die Bemessungsgrundlage zu ändern als auf eine gerichtliche Verpflichtung zu warten. Die geltende Rechtssprechung besagt nämlich, dass bei Anwendung des Frischwassermaßstabes der Kostenanteil für die Regenwasserentsorgung eine Geringfügigkeitsgrenze von 12 bis 14% nicht überschreiten darf. Mit 44,7% liegen wir erheblich über dieser Grenze...

Aber nicht nur Gebührengerechtigkeit bringt die neue Regelung: Der finanzielle Anreiz zur Entsiegelung von Flächen wird höher und Regenwasser, das versickern kann, tut dem Grundwasser gut, entlastet das Kanalnetz und ist nicht zuletzt ein Beitrag zum vorsorgenden Hochwasserschutz.

Allen, die jetzt durch gestiegene Abwassergebühren betroffen sind, stehen die Mitarbeiter/innen von Tiefbauamt (58-2480) und Technischem Bürgeramt (58-2485) gerne für individuelle Beratung zur Verfügung. Und glauben Sie mir: Oft müssen gar nicht große Flächen entsiegelt werden, es gibt eine Fülle von kleinen und originellen Maßnahmen, die helfen mehr Regenwasser zu versickern und den Geldbeutel zu schonen.

Eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der "Giftlisten" bietet die GAL am Dienstag, 30.9.03, um 20 Uhr in den Räumen des VBI, Alte Eppelheimer Straße 38, an. Betroffene und Interessierte sind herzlich eingeladen.
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Karlheinz Rehm

DIE HEIDELBERGER

Alles zubetoniert oder was?

Wir kennen die Bilder vom Fernsehen oder aus der Zeitung: Hochwasser, über die Ufer getretene Flüsse und Bäche, teilweise durch den Menschen selbst verursacht. Begradigte Wasserläufe und zunehmende Versiegelung unserer Mutter Erde sind zwei Gründe dafür.

Gerade sind die Agenda-Tage zu Ende gegangen, ein Thema davon war "Nachhaltigkeit - Verantwortung für die Zukunft". Nachhaltigkeit bedeutet für mich in Bezug auf Wasser, dass der Regen in den Boden eindringen kann, somit wieder dem Grundwasser zugeführt wird und nicht sinnlos in Kanälen verschwindet.

Die Stadt Heidelberg hat hier 1995 mit dem Förderprogramm für nachhaltiges Wassermanagement erste Zeichen gesetzt. Damit werden Maßnahmen bezuschusst, die zur Entsiegelung der Böden führen. Als ein weiterer Schritt kam die getrennte Abwassergebühr jeweils für Schmutzwasser und Niederschlagswasser hinzu. Für diese Aktion, die im Moment einige Gemüter in Heidelberg erregt, hat die Verwaltung sehr viel Arbeit auf sich genommen, um die Berechnungen korrekt vornehmen zu können.

Abgesehen von kleinen Anlaufschwierigkeiten und Protesten von Firmen und Geschäften, die auf große befestigte Hofflächen angewiesen sind, ist die Sache im Grundsatz in Ordnung. Jedoch entstehen bei den bereits genannten Firmen und Geschäften zum Teil enorme Gebührenerhöhungen, weshalb ich auch ihre Proteste verstehen kann. Hier sollten wir bei "Härtefällen" über eine zeitliche Übergangslösung nachdenken. Denn auch wenn es einen Zuschuss bei einer Entsiegelung gibt, ist dieses erstens nicht überall möglich und zweitens trotzdem mit teilweise immensen Kosten verbunden.

Ich hoffe, dass wir hier Augenmaß bewahren und eine gerechte Lösung im Sinne der Agenda 21 und der Zukunft unserer Kinder finden können.
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Hermann Gundel

FWV

Von 6 bis 10 Uhr

Nach mehreren äußerst kritischen Diskussionen im Gemeinderat, einer einstimmigen Ablehnung durch den Bezirksbeirat und einer empörten Bewohnerschaft in der Altstadt über die Absicht der Oberbürgermeisterin, die "Alte Brücke" für den Kfz-Verkehr völlig zu sperren, wurde die Verwaltung beauftragt, nach einer Lösung zu suchen, die den Interessen der Altstädter, den Bewohnern der anderen Neckarseite und unseren touristischen Gästen gerecht wird. In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.09.03 wurde in einer Informationsvorlage mitgeteilt, dass man, als Ergebnis der Prüfung, eine Öffnung der Brücke für den Kfz-Verkehr von 6 bis 10 Uhr für vertretbar halte. Die Frage ist nur, wer morgens um 6 Uhr einkaufen soll, wenn die meisten Läden erst um neun oder zehn Uhr öffnen.

Es ist richtig, dass die Oberbürgermeisterin für Verkehrsregelungen zuständig ist. Es ist aber auch richtig, dass der Gemeinderat über die Entwidmung von Straßen zu entscheiden hat - und die Sperrung der "Alten Brücke" von 10 bis 6 Uhr am nächsten Morgen kommt einer Endwidmung gleich. Die "Freien Wähler" haben im Stadtentwicklungsausschuss einen Kompromissvorschlag eingebracht, der die Argumente für und gegen eine offene "Alte Brücke" berücksichtigt und vor allem den Interessen der Betroffenen entgegen kommt:

"Die "Alte Brücke" ist vom 1. Mai bis 30. September von montags bis samstags von 12 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen und vom 1. Oktober bis 30. April von 22 bis 6 Uhr gesperrt. "

Der Ausschuss stimmte dem FWV-Antrag mehrheitlich zu. Die Frau Oberbürgermeisterin und die Verwaltung sind nun gebeten und aufgefordert, diesen für alle tragbaren Kompromiss umzusetzen.
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Dr. Annette Trabold

FDP

Unannehmlichkeiten durch Gleissanierungen

Nicht gerade angenehm ist derzeit die Lage für Anwohner und Geschäftsleute in der Weststadt am Anfang der Römerstraße. Umfangreiche Gleissanierungen und Erneuerungen verschiedener Leitungen haben dieses Straßenstück vom Römerkreis bis zur Christuskirche in eine riesige Baugrube verwandelt. Man kann nur hoffen, dass die HSB den Zeitrahmen einhält - wir werden immer wieder nachfragen. Auch wenn man in der Weststadt nicht immer gleich und sofort lautstark lamentiert: aber auch in der Römerstraße gibt es zahlreiche Geschäfte, die durch die Umbaumaßnahmen erhebliche Umsatzeinbußen haben. Wie bereits in der Brückenstraße erfolgreich erprobt, gibt es auch für die Geschäftsleute in der Römerstraße einen Fonds, um die durch Baumaßnahmen entstandenen Umsatzeinbußen zu lindern. Eines wurde aber auch ganz deutlich: Die Straßenbahnen Linie 3 und 4 sind nur sehr schwer durch Busse zu ersetzen. Wer die Straßenbahn gewohnt ist, weiß diese immer als bequemeres und kundenfreundlicheres Verkehrsmittel zu schätzen. Außerdem ist der Betrieb von Straßenbahnen wirtschaftlicher: mehr Kunden können mit weniger Aufwand transportiert werden. Also: wenn die Diskussion um die Straßenbahn nach Kirchheim nicht so unnötig ideologisch überfrachtet wäre, wäre doch jedem wirtschaftlich und kundenfreundlich denkenden Menschen klar, dass die Straßenbahn auf jeden Fall das bequemere Verkehrsmittel ist und dass die Geschäfte (siehe Brückenstraße, siehe Römerstraße) von der besseren Erreichbarkeit durch die Straßenbahn auf alle Fälle profitieren.
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Anschriften der Fraktionen und Einzelmitglieder im Gemeinderat

CDU:

Rohrbacher Str. 57, 69115 Heidelberg,
Tel.: 16 39 72, Fax: 16 48 43
e-mail: info@cdu-fraktion-hd.de
Internet: www.cdu-fraktion-hd.de

SPD:

Bergheimer Straße 88, 69115 Heidelberg
Tel.: 16 67 67, Fax: 16 40 23,
e-mail: fraktion@spd-heidelberg.de
Internet: www.spd-heidelberg.de

GAL:

Rohrbacher Str. 39, 69115 Heidelberg,
Tel.: 16 28 62, Fax: 16 76 87
e-mail: mail@gal-heidelberg.de,
Internet: www.gal-heidelberg.de

DIE
HEIDELBERGER:

Bergheimer Str. 95, 69115 Heidelberg,
Tel.: 61 94 21, Fax: 61 94 22
Internet: www.dieHeidelberger.de

FWV:

Fischergasse 14-16, 69117 Heidelberg,
Tel.: 16 30 70, Fax: 65 98 30
Internet: www.FWV-hd.de

FDP:

Zähringerstr. 44a, 69115 Heidelberg,
Tel. 24 56 4, Fax: 18 21 13
e-mail: info@fdp-heidelberg.de
Internet: www.fdp-heidelberg.de

PDS:

Sitzbuchweg 14, 69118 Heidelberg,
Tel. 80 03 25

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Stand: 23. September 2003